Beschlussentwurf:
1. Die am 01.01.2011 in Kraft getretene Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des Sportpark Leverkusen (Anlage 1) wird für das Freibad Auermühle zum 30.04.2011 aufgehoben. Für die übrigen Bäder des SPL bleibt die v. g. Entgeltordnung weiterhin gültig.
2. Die Entgeltordnung für die Benutzung des Freibades Auermühle des SPL
(Anlage 2) wird beschlossen und tritt am 01.05.2011 in Kraft.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 21.02.2011 beschlossen, im Jahr 2011 den Weiterbetrieb des Freibades Auermühle sicherzustellen.
Über den Wirtschaftsplan des SPL werden Mittel i.H.v. 100.000 € bereitgestellt, um dem SPL den Weiterbetrieb des Freibades Auermühle mit Unterstützung von privaten Dritten (Bürgerverein etc.) im Jahr 2011 zu ermöglichen.
Um die prognostizierten Umsatzerwartungen zu erreichen, ist eine Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung des Freibades Auermühle zwingend erforderlich.
Die Umsatzerwartungen beruhen dabei auf einem durchschnittlichen Sommerwetter, vergleichbar mit dem Sommer 2010.
Ein möglicher Besucherrückgang aufgrund der Angebotsreduzierung soll durch die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen kompensiert werden.
Erläuterungen der
Entgeltanpassungen
► Die Entgelte für die Nutzergruppe „Kinder“ bleiben unverändert.
► Mit der neuen Entgeltordnung für die Benutzung des Freibades
Auermühle des SPL werden die Entgelte für die Nutzergruppe „Erwachsene (Einzelkarte, Zwölferkarte)“ und die „Minigruppenkarte“ angepasst.
► Das Entgelt für Einzelkarten für die Nutzergruppe „Erwachsene“
wird von
3,50 € auf 5 € angehoben. In dem
Eintrittspreis ist eine so genannte
„Sympathieabgabe/Schwimmhilfe“ i.H.v. 1,50 €
enthalten; sie ist als solidarische Mithilfe der Bevölkerung zum Weiterbetrieb
des Freibades Auermühle zu verstehen.
► Das Entgelt für die Zwölferkarte bei der Nutzergruppe
„Erwachsene“ wird analog
der Einzelpreisanpassung von
38,50 € auf 55 € angehoben.
► Das Entgelt für die „Minigruppenkarte“ wird von 9,50 € auf 12,50
€ angehoben.
► Eine Saisonkarte/Jahreskarte für das Freibad Auermühle wird
nicht angeboten. Die
Saisonkarte/Jahreskarte für
das Hallen- und Freibad Wiembachtal hat keine
Gültigkeit für das Freibad
Auermühle.
► Die bestehende Entgeltordnung für die übrigen Bäder im Bereich
Vereinssport
bleibt weiterhin gültig.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0958/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Die Maßnahme ist die Konsequenz der Entscheidung des Rates vom 21.02.2011 den Weiterbetrieb des Freibades Auermühle aus Mitteln des SPL zu ermöglichen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Auswirkungen auf die Umsatzerlöse werden erwartet, um die Einnahmen aus 2010 zu erzielen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)