Beschlussentwurf:
Der Rat wählt/bestellt die Mitglieder und
Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Rates/der Stadt Leverkusen entsprechend
den Anlagen mit den lfd. Nrn.
1 Kinder-
und Jugendhilfeausschuss
2 Beirat
des Polizeipräsidiums Köln
3 Volkshochschulrat
4 Schulverbandsversammlung
des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen
5 Umlegungsausschuss
6 Regionalrat
des Regierungsbezirkes Köln
gezeichnet:
Häusler
in Vertretung des Oberbürgermeisters
Begründung
Für die unter lfd.
Nrn. 1 - 6 aufgeführten Gremien - und damit auch für die Mitgliedschaft der
städtischen Vertreter - gilt die Bindung an die Wahlzeit des Rates. Die
Mitglieder sind daher neu zu wählen bzw. zu bestellen.
Die Wahl der
Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die genannten sonstigen
Ausschüsse richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW (Verhältniswahl nach
Hare-Niemeyer). Haben sich danach die Ratsmitglieder zur Besetzung der
Ausschüsse und Gremien auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses
Wahlvorschlages ausreichend.
Kommt ein
einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis
der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag
werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen
ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der
höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet
das Los.
Weitergehende
gremienspezifische Informationen sind unter den jeweiligen Anlagen zu dieser
Vorlage vermerkt.
Anlage
1
zur
Sammelvorlage
Nr.
0008/2009
Wahl der Mitglieder des Kinder- und
Jugendhilfeausschusses
Der Rat wählt als:
a) Mitglieder des Rates und in der Jugendhilfe erfahrene und tätige Frauen und Männer:
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
3. |
|
|
|
4. |
|
|
|
5. |
|
|
|
6. |
|
|
|
7. |
|
|
|
8. |
|
|
|
9. |
|
|
|
b) Vertreter aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der
Jugendhilfe und dem Bereich der Wohlfahrtsverbände:
Nr. |
Mitglied |
Vertreter/in |
10. |
|
|
11. |
|
|
12. |
|
|
13. |
|
|
14. |
|
|
15. |
|
|
c) Beratende Mitglieder gem. § 4 AG KJHG:
Nr. |
Mitglied |
Vertreter/in |
1 |
Beig. |
|
2 |
|
|
3 |
|
Rusch-Witthorn, Sabine |
4 |
Merzbach, Hermann Josef |
Dr. Droste, Monica |
5 |
Parlow, Wilfried |
Hesse-Länder, Christiane |
6 |
Ring, Helmut |
Dillinger, Helga |
7 |
Wendelmann, Wolfgang |
Schultes, Sören |
8 |
Kuffner, Veronika |
NN |
9 |
Meurer-Mey, Maria |
Hirth, Michael |
10 |
Nyantakyi, Sam Kofi |
Fragata, Armindo |
11 |
Loose, Petra |
Mörs-Edeling, Dirk |
12 |
Koch, Jan |
Acheampong, Nick |
Begründung:
Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen vom 10.10.94 gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder an, die vom Rat gem. § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seiner Entscheidung vom 02.03.04 klargestellt, dass § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nicht anwendbar ist, da dieser Ausschuss kein Ratsausschuss im Sinne der Gemeindeordnung NRW ist. Daraus folgt, dass Fraktionen, die nicht im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vertreten sind, kein beratendes Mitglied entsenden können.
Gleichfalls ist § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW, nachdem jedes Ratsmitglied das Recht hat, mindestens einem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören, auf den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nicht anwendbar.
Nicht anwendbar ist auch § 58 Abs. 4 GO NRW, so dass dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss sachkundige Einwohner auf Vorschlag des Integrationsrates nicht angehören können.
Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziff. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), d. h. Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählter Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, beträgt 9 und die Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziff. 2 SGB VIII, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind, beträgt 6, von denen 3 aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und 3 aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände zu wählen sind.
Abweichend von den Vorschriften für die Ratsausschüsse wählt der Jugendhilfeausschuss gem. § 4 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) seine/n Vorsitzende/n und die Stellvertreter aus den Reihen der dem Rat angehörenden Mitglieder selbst.
Die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände für stimmberechtigte Mitglieder gem. § 4 Abs. 2 der Satzung für den Fachbereich Kinder- und Jugend der Stadt Leverkusen, die gewählt werden müssen (Ziff. 10 bis 15 der Anlage 1), sind in Anlage I aufgeführt. Aus diesen Vorschlägen muss der Rat 6 Personen, 3 aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und 3 aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände sowie deren Stellvertreter/innen auswählen. Die stimmberechtigten Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (siehe a) und b) der Anlage 1 - Ziff. 1 - 15) müssen in einem Wahlgang gewählt werden.
Ferner gehören dem Kinder- und
Jugendhilfeausschuss die in der Anlage II aufgeführten Personen als beratende
Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder- und Jugend
der Stadt Leverkusen an. Hiervon nimmt der Rat lediglich Kenntnis.
Anlage
I zur Anlage 1
zur
Sammelvorlage
Nr.
0008/2009
Vorschläge der
stimmberechtigten Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, 17. TA
Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen beträgt die Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 KJHG, die von den im Bereich des Fachbereiches Kinder und Jugend wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind, 6, von denen 3 aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und 3 aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände zu wählen sind.
Es liegen folgende Vorschläge vor:
I. Stimmberechtigte Mitglieder
a) Vorschläge anerkannter
freier Träger der Jugendhilfe
-
Bund
der Deutschen Katholischen Ring,
Dagmar *05.04.1983
Jugend
Leverkusen Studentin
Ewald-Flamme
Straße 6, 51379 Leverkusen
-
Evangelischer
Kirchenkreis Lev. Clemens, Petra *
Sozialpädagogin
Kantstraße 22,
51379 Leverkusen
-
Evangelischer
Kirchenkreis Lev. Ring, Dagmar *
Studentin
Ewald-Flamme Straße
6, 51379 Leverkusen
-
Evangelischer
Kirchenkreis Lev. Hackländer,
Philipp *
Dipl.-Sozialpädagoge
Düsseldorfer
Straße 126, 51379 Leverkusen
-
Förder-
und Trägerverein Clemens,
Petra *
Freie Jugendzentren e. V. Sozialpädagogin
Kantstraße 22, 51379 Leverkusen
-
Ganztag
Herzogschule Kosubek,
Birgit *08.07.1957
Schneewittchen e. V. Lehrerin
Im Rosengarten 5, 51381 Leverkusen
-
Jugendrotkreuz
DRK e. V. Illmann,
Daniela *
Kreisverband Lev. e. V. Studentin
Maashofstraße 22, 51381 Leverkusen
-
Katholische
Jugendwerke Lev. Ring, Dagmar *
Studentin
Ewald-Flamme
Straße 6, 51379 Leverkusen
-
Kindergarten
„Die Knirpse“ e. V. Mohr, Bettina
*
Ökonomin
Dresdener Straße 11, 51373 Leverkusen
-
Kinder-
und Jugendring Lev. e. V. Clemens,
Petra *
Sozialpädagogin
Kantstraße 22,
51379 Leverkusen
-
Kinder-
und Jugendring Lev. e. V. Ring,
Dagmar *
Studentin
Ewald-Flamme-Straße 6, 51379 Leverkusen
-
Kinder-
und Jugendring Lev. e. V. Hackländer,
Philipp*
Dipl.-Sozialpädagoge
Düsseldorfer Straße 126, 51379 Leverkusen
-
Sportjugend
Leverkusen Danlowski,
Dirk *25.06.1962
Techn. Angestellter
Lützenkirchener Straße 127, 51381 Lev.
b) Vorschläge aus dem Bereich
der Wohlfahrtsverbände
-
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Krämer, Sabine
*18.04.1964
Leverkusen e. V Fichtestraße 80, 51377 Leverkusen
-
Arbeiterwohlfahrt
Beratungs- Küppers, Michael
*03.05.1982
dienste gGmbH Soziologe
Bodestraße 24, 51371 Leverkusen
-
Deutscher
Paritätischer Welte,
Traudel *24.12.1944
Wohlfahrtsverband e. V. Dipl.-Sozialpädagogin
Kaiserstr. 7 e, 51373 Leverkusen
-
Diakonisches
Werk des Höroldt,
Hans *23.04.1960
Kirchenkreises Leverkusen Pfarrer, Leiter Diakonisches Werk
Wilhelm-Busch-Straße 2, 51373 Leverkusen
-
DRK
Kreisverband Lev. e. V. Illmann,
Daniela *18.10.1983
Studentin
Maashofstraße 22, 51381 Leverkusen
II. Stellvertretende Mitglieder
a) Vorschläge anerkannter
freier Träger der Jugendhilfe
-
Bund
der Deutschen Kath. Hilgendorf,
Jörn *15.09.1984
-
Jugend
Leverkusen Student
Alexanderstraße 11, 51379 Leverkusen
-
Evangelischer
Kirchenkreis Lev. Wüst, Christian
*02.10.1978
Hans-von-Dohnanyi-Straße 2,
51377 Leverkusen
-
Evangelischer
Kirchenkreis Lev. Hackländer,
Philipp * 14.08.1981
Dipl.-Sozialpädagoge
Düsseldorfer Straße 126, 51379 Leverkusen
-
Evangelischer
Kirchenkreis Lev. Schirm, Heike *
03.09.1960
Kaufm.
Angestellte
Robert-Blum-Straße 8, 51373 Leverkusen
-
Förder-
und Trägerverein Kunst,
Nicola * 20.04.1968
Freie Jugendzentren e. V. Buchhalterin
Birkenbergstraße 54, 51379 Leverkusen
-
Ganztag
Herzogschule Krus,
Kirsten *31.08.1961
Schneewittchen e. V. Betreuerin
Wilhelmstraße 9, 51379 Leverkusen
-
Jugendrotkreuz
DRK e. V. Babucke,
Frank *16.09.1969
Kreisverband Lev. e. V. Chemielaborant
Burscheider Straße 189a, 51381 Leverkusen
-
Kindergarten
„Die Knirpse“ e. V. Vitello, Petra
Rechtsanwältin
Hallesche Straße, 51373 Leverkusen
-
Sportjugend
Leverkusen Schirm,
Heike *03.09.1960
Kaufm. Angest.
Im Oberfeld 30, 51381 Leverkusen
-
Kinder-
und Jugendring Lev. e. V. Wüst,
Christian *02.10.1978
Hans-von-Dohnanyi-Straße 2,
51377 Leverkusen
-
Kinder-
und Jugendring Lev. e. V. Schirm,
Heike * 03.09.1960
Kaufm.
Angestellte
Robert-Blum-Straße 8, 51373 Leverkusen
b) Vorschläge aus dem Bereich
der Wohlfahrtsverbände
-
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Braun, Reinhold
*30.12.1940
Leverkusen e. V. Oberstudienrat
Steinbücheler Feld 28, 51377 Leverkusen
-
Deutscher
Paritätischer Jübermann,
Dagmar *04.04.1952
Wohlfahrtsverband e. V. Hausfrau
Libellenweg 5, 51381 Leverkusen
-
Diakonisches
Werk des Hohlweger,
Jörg *03.10.1958
des Kirchenkreises Leverkusen Pfarrer
Solinger Straße 105, 51371 Leverkusen
Anlage
II zur Anlage 1
zur
Sammelvorlage
Nr.
0008/2009
Bestellung beratender Mitglieder des Kinder-
und Jugendhilfeausschusses gem. § 5 AG KJHG i.V.m. § 4 der Satzung für den
Fachbereich Kinder- und Jugend der Stadt Leverkusen
Gemäß § 4 Abs. 3
der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen gehören
dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an:
a) die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder ein/e
von ihr/ihm bestellte/r Vertreterin/Vertreter;
b) die Leiterin/der Leiter des Fachbereiches Kinder und Jugend oder
deren Vertretung;
c) der/die Frauenbeauftragte der Stadt Leverkusen oder deren
Vertretung;
d) eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des
Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der
zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt
wird;
e) eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von
der Direktorin/dem Direktor des zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird,
f) eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der
zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;
g) eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der von der
zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;
h) je eine Vertretung der katholischen Kirche, der evangelischen
Kirche sowie der jüdischen Kultusgemeinde, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses
im Bezirk des Fachbereiches Kinder und Jugend bestehen; sie werden von der zuständigen
Stelle der Religionsgemeinschaften bestellt;
i) eine Vertreterin/ein Vertreter des Integrationsrates, die/der vom
Integrationsrat bestellt wird;
j) eine Vertreterin/ein Vertreter des Kinder- und Jugendringes der
Stadt Leverkusen, die/der vom Kinder- und Jugendring bestellt wird.
k) eine Schülervertreterin/ein Schülervertreter, gewählt von der Stadtschülervertretung
der Stadt Leverkusen, die/der nur am öffentlichen Teil der Sitzungen teilnimmt.
Für die unter d) bis
k) genannten Mitglieder ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.
Folgende Mitglieder werden bestellt
auf Vorschlag: Name
a) Herr
Beigeordneter Marc Adomat
b) Herr
Rainer Gurk, FL Kinder- und Jugend
c) Frau
Simone Fey-Hoffmann, FL Frauenbüro
Vertreterin:
Frau Sabine Rusch-Witthohn, Frauenbüro
d) Landgericht Köln Herr
Hermann Josef Merzbach
Direktor des Amtsgerichtes Leverkusen
Vertreterin:
Frau Dr. Monica Droste
Richterin am Amtsgericht Leverkusen
e) Bundesagentur für Arbeit Herr Wilfried Parlow
Heinrich-von-Stephan-Str. 18
51373 Leverkusen
Vertreterin:
Frau Christiane Hesse-Länder
Berzeliusstr. 9, 51373 Leverkusen
f) Bezirksregierung Köln / Schulen Herr Helmut Ring, * 10.05.1951
FöS-Rat-Deycks-Schule
Vertreterin:
Frau Helga Dillinger, * 19.01.1950
GGS-Regenbogenschule Leverkusen
g) Polizeipräsidium Leverkusen Herrn Wolfgang Wendelmann *25.07.1967
Salierring 42
50677 Köln
Vertreter:
Herr Sören Schultes, * 25.04.1965
Salierring 42
50677 Köln
h) Evangelische Kirche Frau Veronika Kuffner
Bruchhauser Straße 134
51377 Leverkusen
Vertreter: NN
Katholische Kirche Frau Maria Meurer-Mey, * 13.12.1960
Neustadtstr. 6
51379 Leverkusen
Vertreter:
Herr Michael Hirth, 07.10.1969
Neustadtstr. 6
51379 Leverkusen
i) Integrationsrat Herr Sam Kofi Nyantakyi, * 04.07.1966
Im Ziegelfeld 16
51381 Leverkusen
Vertreter:
Herr Armindo Fragata, * 25.10.1948
Imbacher Weg 57
51379 Leverkusen
j) Kinder- und Jugendring Frau Petra Loose, * 30.12.1963
Max-Holthausen-Platz 6
51379 Leverkusen
Vertreter:
Herr Dirk Mörs-Edeling, * 16.07.1963
Teufelsbergstraße 1
50765 Köln
k) Stadtschülervertretung Herr Jan Koch
Geschwister-Scholl-Straße 54
51377 Leverkusen
Vertreter:
Herr Nick Acheampong
Kölner Straße 110a
51379 Leverkusen
Anlage
2
zur
Sammelvorlage
Nr.
0008/2009
Wahl der Mitglieder der Stadt Leverkusen
in den Beirat des Polizeipräsidiums Köln
Der Rat wählt in den Beirat des Polizeipräsidiums Köln
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
Begründung:
Das Polizeipräsidium Leverkusen wurde ab dem 01.01.2007 in das Polizeipräsidium Köln eingegliedert.
Gemäß § 17 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes NRW (POG NRW) wählen bei zusammengefassten Polizeibezirken die Vertretungen der beteiligten kreisfreien Städte die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter zum Polizeibeirat nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt zur Gesamteinwohnerzahl beider kreisfreien Städte. Danach stehen der Stadt Leverkusen wie bisher 2 Sitze zu.
Nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (Polizeiorganisationsgesetz - POG NW) wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte die Mitglieder und Stellvertreterinnen/ Stellvertreter des Polizeibeirates im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahl-system Hare-Niemeyer, sofern die Besetzung nicht durch einen einstimmigen Beschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages erfolgt.
In den Beirat können auch Bürgerinnen/Bürger sowie Einwohnerinnen/Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder und Stellver-treterinnen/Stellvertreter gewählt werden. In diesem Fall darf deren Zahl die Zahl der Mitglieder des Rates nicht erreichen.
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Polizei können nicht in den Polizeibeirat gewählt werden.
Anlage
3
zur
Sammelvorlage
Nr.
0008/2009
Wahl der Mitglieder des Rates im
Volkshochschulrat
Der Rat wählt in den Volkshochschulrat:
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
3. |
|
|
|
4. |
|
|
|
5. |
|
|
|
6. |
|
|
|
7. |
|
|
|
Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Volkshochschule der Stadt Leverkusen vom 22.07.75 gehören dem Volkshochschulrat 14 Mitglieder an. Davon werden 7 vom Rat für die Dauer der Wahlperiode des Rates gewählt (§ 8 Abs. 3 Satz 1). Darunter kann die/der Beigeordnete für die Kulturverwaltung sein. Jedes Mitglied erhält eine/n persönliche/n Stellvertreter/in.
Anlage
4
zur
Sammelvorlage
Nr.
0008/2009
Wahl der Mitglieder der Stadt Leverkusen in
der Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen
Opladen
Der Rat wählt als Mitglieder in der Schulverbandsversammlung
des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen:
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
3. |
|
Beig. |
|
Begründung:
Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen vom 21.10.63 besteht die Schulverbandsversammlung aus 15 Mitgliedern, wovon die Stadt Leverkusen 3 Mitglieder sowie je eine/n Stellvertreterin/Stellvertreter stellt.
Die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Schulverbandsversammlung werden vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Die Verwaltung wurde bisher von Herrn Beigeordneten Marc Adomat als Mitglied und von Herrn Helmut Soelau als seinem Vertreter in der Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen vertreten, so dass von der Politik nur 2 Plätze besetzt worden sind. Aus Sicht der Verwaltung sollte diese in der Vergangenheit bewährte Praxis beibehalten werden.
Anlage
5
zur
Sammelvorlage
Nr.
0008/2009
Wahl der Mitglieder des Rates im
Umlegungsausschuss
Der Rat wählt in den Umlegungsausschuss:
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
Begründung:
Nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.
Zwei Mitglieder und deren Vertreter müssen dem Rat angehören. Die Wahl von bürgerschaftlichen Mitgliedern ist nicht zulässig. Die aus den Mitgliedern des Rates der Gemeinde zu bestellenden Mitglieder des Umlegungsausschusses bleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat ihre Nachfolger gewählt sind.
Der Vorsitzende des Ausschusses, der vermessungstechnische Sachverständige und der Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten sowie deren Vertreter wurden vom Rat bereits am 08.02.08 für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.
Anlage
6
zur
Sammelvorlage
Nr.
0008/2009
Wahl der Mitglieder der Stadt Leverkusen in
den Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
1. Der Rat wählt als stimmberechtigtes Mitglied gem. § 7 Abs. 1 LPIG in den Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln:
Fraktion |
Mitglied |
|
|
2. Der Rat wählt als beratendes Mitglied gem. § 8 Abs. 4 LPIG in den Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
Fraktion |
Mitglied |
|
Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn |
und ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Buchhorn gleichzeitig, sich im Einzelfall durch entsprechende Fachleute aus der Verwaltung vertreten zu lassen.
Begründung:
Zu 1.:
Gem. § 7 Abs. 1 des
Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG) wählen die kreisfreien Städte je angefangene
200.000 Einwohner ein Mitglied des Regionalrates. Für die Stadt Leverkusen ist
mithin ein/e Vertreterin/Vertreter für die Dauer der Wahlperiode des Rates zu
wählen.
Es gelten die
Vorschriften für die Wählbarkeit des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Eine
Zugehörigkeit zum Rat ist für die Mitgliedschaft keine Voraussetzung.
Zu 2.:
Gem. § 8 Abs. 4 LPIG nimmt je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland, der kreisfreien Städte und der Kreise des Regierungsbezirks Köln mit beratender Funktion an den Sitzungen des Regionalrates teil. Es sollte an der bewährten Praxis festgehalten werden, hierfür den Oberbürgermeister zu benennen, damit er an seiner Stelle immer eine Fachfrau bzw. einen Fachmann aus der Verwaltung in die Sitzung schicken kann, je nachdem, welches Thema inhaltlich zur Beratung ansteht.