Betreff
Mitglieder und Stellvertreter für die sonstigen Ausschüsse und Gremien
Vorlage
0008/2009
Aktenzeichen
01-012-22-00-kr
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

Der Rat wählt/bestellt die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Rates/der Stadt Leverkusen entsprechend den Anlagen mit den lfd. Nrn.

 

1     Kinder- und Jugendhilfeausschuss

2     Beirat des Polizeipräsidiums Köln

3     Volkshochschulrat

4     Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen

5     Umlegungsausschuss

6     Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln

 

gezeichnet:

 

Häusler

in Vertretung des Oberbürgermeisters

Begründung

Für die unter lfd. Nrn. 1 - 6 aufgeführten Gremien - und damit auch für die Mitgliedschaft der städtischen Vertreter - gilt die Bindung an die Wahlzeit des Rates. Die Mitglieder sind daher neu zu wählen bzw. zu bestellen.

 

Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die genannten sonstigen Ausschüsse richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW (Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer). Haben sich danach die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Weitergehende gremienspezifische Informationen sind unter den jeweiligen Anlagen zu dieser Vorlage vermerkt.

 

 


                                                                                                                  Anlage 1

                                                                                                                  zur Sammelvorlage

                                                                                                                  Nr. 0008/2009

 

 

Wahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

 

 

Der Rat wählt als:

 

a)   Mitglieder des Rates und in der Jugendhilfe erfahrene und tätige Frauen und Männer:

 

Nr.

Fraktion

Mitglied

Vertreter/in

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

6.

 

 

 

7.

 

 

 

8.

 

 

 

9.

 

 

 

 

b)   Vertreter aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und dem Bereich der Wohlfahrtsverbände:

Nr.

Mitglied

Vertreter/in

10.

 

 

11.

 

 

12.

 

 

13.

 

 

14.

 

 

15.

 

 

 

c)   Beratende Mitglieder gem. § 4 AG KJHG:

 

Nr.

Mitglied

Vertreter/in

1

Beig. Adomat, Marc

 

2

Gurk, Rainer

 

3

Fey-Hoffmann, Simone

Rusch-Witthorn, Sabine

4

Merzbach, Hermann Josef

Dr. Droste, Monica

5

Parlow, Wilfried

Hesse-Länder, Christiane

6

Ring, Helmut

Dillinger, Helga

7

Wendelmann, Wolfgang

Schultes, Sören

8

Kuffner, Veronika

NN

9

Meurer-Mey, Maria

Hirth, Michael

10

Nyantakyi, Sam Kofi

Fragata, Armindo

11

Loose, Petra

Mörs-Edeling, Dirk

12

Koch, Jan

Acheampong, Nick

 


Begründung:

 

Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen vom 10.10.94 gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder an, die vom Rat gem. § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind.

 

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seiner Entscheidung vom 02.03.04 klargestellt, dass § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nicht anwendbar ist, da dieser Ausschuss kein Ratsausschuss im Sinne der Gemeindeordnung NRW ist. Daraus folgt, dass Fraktionen, die nicht im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vertreten sind, kein beratendes Mitglied entsenden können.

 

Gleichfalls ist § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW, nachdem jedes Ratsmitglied das Recht hat, mindestens einem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören, auf den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nicht anwendbar.

Nicht anwendbar ist auch § 58 Abs. 4 GO NRW, so dass dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss sachkundige Einwohner auf Vorschlag des Integrationsrates nicht angehören können.

 

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziff. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), d. h. Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählter Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, beträgt 9 und die Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziff. 2 SGB VIII, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind, be­trägt 6, von denen 3 aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und 3 aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände zu wählen sind.

 

Abweichend von den Vorschriften für die Ratsausschüsse wählt der Jugendhilfeausschuss gem. § 4 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) seine/n Vorsitzende/n und die Stellvertreter aus den Reihen der dem Rat angehörenden Mitglieder selbst.

 

Die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände für stimmberechtigte Mitglieder gem. § 4 Abs. 2 der Satzung für den Fachbereich Kinder- und Jugend der Stadt Leverkusen, die gewählt werden müssen (Ziff. 10 bis 15 der Anlage 1), sind in Anlage I aufgeführt. Aus diesen Vorschlägen muss der Rat 6 Personen, 3 aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und 3 aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände sowie deren Stellvertreter/innen auswählen. Die stimmberechtigten Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (siehe a) und b) der Anlage 1 - Ziff. 1 - 15) müssen in einem Wahlgang gewählt werden.

 

Ferner gehören dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss die in der Anlage II aufgeführten Personen als beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder- und Jugend der Stadt Leverkusen an. Hiervon nimmt der Rat lediglich Kenntnis.

 


Anlage I zur Anlage 1

zur Sammelvorlage

Nr. 0008/2009

 

 

Vorschläge der stimmberechtigten Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, 17. TA

 

Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen beträgt die Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 KJHG, die von den im Bereich des Fachbereiches Kinder und Jugend wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind, 6, von denen 3 aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und 3 aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände zu wählen sind.

 

Es liegen folgende Vorschläge vor:

 

I.     Stimmberechtigte Mitglieder

 

a)    Vorschläge anerkannter freier Träger der Jugendhilfe

 

-          Bund der Deutschen Katholischen       Ring, Dagmar *05.04.1983

Jugend Leverkusen                               Studentin

Ewald-Flamme Straße 6, 51379 Leverkusen

 

-          Evangelischer Kirchenkreis Lev.          Clemens, Petra *25.12.1972

Sozialpädagogin

Kantstraße 22, 51379 Leverkusen

 

-          Evangelischer Kirchenkreis Lev.          Ring, Dagmar *05.04.1983

Studentin

Ewald-Flamme Straße 6, 51379 Leverkusen

 

-          Evangelischer Kirchenkreis Lev.          Hackländer, Philipp *14.08.1981

Dipl.-Sozialpädagoge

Düsseldorfer Straße 126, 51379 Leverkusen

 

-          Förder- und Trägerverein                      Clemens, Petra *25.12.1972

Freie Jugendzentren e. V.                     Sozialpädagogin

Kantstraße 22, 51379 Leverkusen

 

-          Ganztag Herzogschule                          Kosubek, Birgit *08.07.1957

Schneewittchen e. V.                             Lehrerin

Im Rosengarten 5, 51381 Leverkusen

 

-          Jugendrotkreuz DRK e. V.                    Illmann, Daniela *18.10.1983

Kreisverband Lev. e. V.                         Studentin

Maashofstraße 22, 51381 Leverkusen

 

-          Katholische Jugendwerke Lev.            Ring, Dagmar *05.04.1983

Studentin

Ewald-Flamme Straße 6, 51379 Leverkusen

 

-          Kindergarten „Die Knirpse“ e. V.         Mohr, Bettina *12.12.1971

Ökonomin

Dresdener Straße 11, 51373 Leverkusen

 

-          Kinder- und Jugendring Lev. e. V.        Clemens, Petra *25.12.1972

Sozialpädagogin

Kantstraße 22, 51379 Leverkusen

 

-          Kinder- und Jugendring Lev. e. V.        Ring, Dagmar * 05.04.1983

Studentin

Ewald-Flamme-Straße 6, 51379 Leverkusen

 

-          Kinder- und Jugendring Lev. e. V.        Hackländer, Philipp*14.08.1981

Dipl.-Sozialpädagoge
Düsseldorfer Straße 126, 51379 Leverkusen

 

-          Sportjugend Leverkusen                       Danlowski, Dirk *25.06.1962

Techn. Angestellter

Lützenkirchener Straße 127, 51381 Lev.

 

b)   Vorschläge aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände

 

-          Arbeiterwohlfahrt Kreisverband            Krämer, Sabine *18.04.1964

Leverkusen e. V                                     Fichtestraße 80, 51377 Leverkusen

 

-          Arbeiterwohlfahrt Beratungs-                Küppers, Michael *03.05.1982

      dienste gGmbH                                      Soziologe

Bodestraße 24, 51371 Leverkusen

 

-          Deutscher Paritätischer                        Welte, Traudel *24.12.1944

Wohlfahrtsverband e. V.                        Dipl.-Sozialpädagogin

Kaiserstr. 7 e, 51373 Leverkusen

 

-          Diakonisches Werk des                        Höroldt, Hans *23.04.1960

Kirchenkreises Leverkusen                  Pfarrer, Leiter Diakonisches Werk

Wilhelm-Busch-Straße 2, 51373 Leverkusen

 

-          DRK Kreisverband Lev. e. V.               Illmann, Daniela *18.10.1983

Studentin

Maashofstraße 22, 51381 Leverkusen

 

 

II.    Stellvertretende Mitglieder

 

a)    Vorschläge anerkannter freier Träger der Jugendhilfe

 

-          Bund der Deutschen Kath.                    Hilgendorf, Jörn *15.09.1984

-          Jugend Leverkusen                               Student

Alexanderstraße 11, 51379 Leverkusen

 

-          Evangelischer Kirchenkreis Lev.          Wüst, Christian *02.10.1978

Hans-von-Dohnanyi-Straße 2,

51377 Leverkusen

 

-          Evangelischer Kirchenkreis Lev.          Hackländer, Philipp * 14.08.1981

Dipl.-Sozialpädagoge

Düsseldorfer Straße 126, 51379 Leverkusen

 

-          Evangelischer Kirchenkreis Lev.          Schirm, Heike * 03.09.1960

                                                                       Kaufm. Angestellte

Robert-Blum-Straße 8, 51373 Leverkusen

 

-          Förder- und Trägerverein                      Kunst, Nicola * 20.04.1968

Freie Jugendzentren e. V.                     Buchhalterin

Birkenbergstraße 54, 51379 Leverkusen

 

-          Ganztag Herzogschule                          Krus, Kirsten *31.08.1961

Schneewittchen e. V.                             Betreuerin

Wilhelmstraße 9, 51379 Leverkusen

 

-          Jugendrotkreuz DRK e. V.                    Babucke, Frank *16.09.1969

Kreisverband Lev. e. V.                         Chemielaborant

Burscheider Straße 189a, 51381 Leverkusen

 

-          Kindergarten „Die Knirpse“ e. V.         Vitello, Petra

Rechtsanwältin

Hallesche Straße, 51373 Leverkusen

 

-          Sportjugend Leverkusen                       Schirm, Heike *03.09.1960

Kaufm. Angest.

Im Oberfeld 30, 51381 Leverkusen

 

-          Kinder- und Jugendring Lev. e. V.        Wüst, Christian *02.10.1978

Hans-von-Dohnanyi-Straße 2,

51377 Leverkusen

 

-          Kinder- und Jugendring Lev. e. V.        Schirm, Heike * 03.09.1960

                                                                       Kaufm. Angestellte

Robert-Blum-Straße 8, 51373 Leverkusen

 

b)   Vorschläge aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände

 

-          Arbeiterwohlfahrt Kreisverband            Braun, Reinhold *30.12.1940

Leverkusen e. V.                                    Oberstudienrat

Steinbücheler Feld 28, 51377 Leverkusen

 

-          Deutscher Paritätischer                        Jübermann, Dagmar *04.04.1952

Wohlfahrtsverband e. V.                        Hausfrau

Libellenweg 5, 51381 Leverkusen

 

-          Diakonisches Werk des                        Hohlweger, Jörg *03.10.1958

des Kirchenkreises Leverkusen           Pfarrer

Solinger Straße 105, 51371 Leverkusen

 


Anlage II zur Anlage 1

zur Sammelvorlage

Nr. 0008/2009

 

 

Bestellung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gem. § 5 AG KJHG i.V.m. § 4 der Satzung für den Fachbereich Kinder- und Jugend der Stadt Leverkusen

 

 

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen gehören dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an:

 

a) die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder ein/e von ihr/ihm bestellte/r Vertreterin/Vertreter;

 

b) die Leiterin/der Leiter des Fachbereiches Kinder und Jugend oder deren Vertretung;

 

c)  der/die Frauenbeauftragte der Stadt Leverkusen oder deren Vertretung;

 

d) eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt wird;

 

e) eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem Direktor des zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird,

 

f)   eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;

 

g) eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;

 

h)  je eine Vertretung der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche sowie der jüdischen Kultusgemeinde, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses im Bezirk des Fachbereiches Kinder und Jugend bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaften bestellt;

 

i)   eine Vertreterin/ein Vertreter des Integrationsrates, die/der vom Integrationsrat bestellt wird;

 

j)   eine Vertreterin/ein Vertreter des Kinder- und Jugendringes der Stadt Leverkusen, die/der vom Kinder- und Jugendring bestellt wird.

 

k)  eine Schülervertreterin/ein Schülervertreter, gewählt von der Stadtschülervertretung der Stadt Leverkusen, die/der nur am öffentlichen Teil der Sitzungen teilnimmt.

 

Für die unter d) bis k) genannten Mitglieder ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.

 

 

Folgende Mitglieder werden bestellt

 

auf Vorschlag:                                         Name

 

a)                                                                 Herr Beigeordneter Marc Adomat

 

b)                                                                 Herr Rainer Gurk, FL Kinder- und Jugend

 

c)                                                                 Frau Simone Fey-Hoffmann, FL Frauenbüro

                                                                     Vertreterin:
Frau Sabine Rusch-Witthohn, Frauenbüro

 

 

d) Landgericht Köln                                   Herr Hermann Josef Merzbach
Direktor des Amtsgerichtes Leverkusen

 

Vertreterin:

Frau Dr. Monica Droste

Richterin am Amtsgericht Leverkusen

 

 

e) Bundesagentur für Arbeit                     Herr Wilfried Parlow

Heinrich-von-Stephan-Str. 18

51373 Leverkusen

 

Vertreterin:

Frau Christiane Hesse-Länder

Berzeliusstr. 9, 51373 Leverkusen

 

f) Bezirksregierung Köln / Schulen          Herr Helmut Ring, * 10.05.1951

FöS-Rat-Deycks-Schule

 

Vertreterin:

Frau Helga Dillinger, * 19.01.1950

GGS-Regenbogenschule Leverkusen

 

g) Polizeipräsidium Leverkusen              Herrn Wolfgang Wendelmann *25.07.1967

Salierring 42

50677 Köln

 

Vertreter:

Herr Sören Schultes, * 25.04.1965

Salierring 42

50677 Köln

 

h) Evangelische Kirche                             Frau Veronika Kuffner

Bruchhauser Straße 134

51377 Leverkusen

 

Vertreter: NN

 

     Katholische Kirche                               Frau Maria Meurer-Mey, * 13.12.1960

Neustadtstr. 6

51379 Leverkusen

 

Vertreter:

Herr Michael Hirth, 07.10.1969

Neustadtstr. 6

51379 Leverkusen

 

i) Integrationsrat                                         Herr Sam Kofi Nyantakyi, * 04.07.1966

Im Ziegelfeld 16

51381 Leverkusen

 

Vertreter:

Herr Armindo Fragata, * 25.10.1948

Imbacher Weg 57

51379 Leverkusen

 

j) Kinder- und Jugendring                         Frau Petra Loose, * 30.12.1963

Max-Holthausen-Platz 6

51379 Leverkusen

 

Vertreter:

Herr Dirk Mörs-Edeling, * 16.07.1963

Teufelsbergstraße 1

50765 Köln

 

k) Stadtschülervertretung                          Herr Jan Koch

Geschwister-Scholl-Straße 54

51377 Leverkusen

 

Vertreter:

Herr Nick Acheampong

Kölner Straße 110a

51379 Leverkusen

 

 


                                                                                                                      Anlage 2

                                                                                                                      zur Sammelvorlage

                                                                                                                      Nr. 0008/2009

 

 

Wahl der Mitglieder der Stadt Leverkusen

in den Beirat des Polizeipräsidiums Köln

 

Der Rat wählt in den Beirat des Polizeipräsidiums Köln

 

Nr.

Fraktion

Mitglied

Vertreter/in

1.

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Das Polizeipräsidium Leverkusen wurde ab dem 01.01.2007 in das Polizeipräsidium Köln eingegliedert.

 

Gemäß § 17 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes NRW (POG NRW) wählen bei zusammengefassten Polizeibezirken die Vertretungen der beteiligten kreisfreien Städte die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter zum Polizeibeirat nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt zur Gesamteinwohnerzahl beider kreisfreien Städte. Danach stehen der Stadt Leverkusen wie bisher 2 Sitze zu.

 

Nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (Polizeiorganisationsgesetz - POG NW) wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte die Mitglieder und Stellvertreterinnen/ Stellvertreter des Polizeibeirates im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahl-system Hare-Niemeyer, sofern die Besetzung nicht durch einen einstimmigen Beschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages erfolgt.

 

In den Beirat können auch Bürgerinnen/Bürger sowie Einwohnerinnen/Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder und Stellver-treterinnen/Stellvertreter gewählt werden. In diesem Fall darf deren Zahl die Zahl der Mitglieder des Rates nicht erreichen.

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Polizei können nicht in den Polizeibeirat gewählt werden.

 


                                                                                                                      Anlage 3

                                                                                                                      zur Sammelvorlage

                                                                                                                      Nr. 0008/2009

 

 

Wahl der Mitglieder des Rates im Volkshochschulrat

 

 

Der Rat wählt in den Volkshochschulrat:

 

Nr.

Fraktion

Mitglied

Vertreter/in

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

6.

 

 

 

7.

 

 

 

 

 

Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Volkshochschule der Stadt Leverkusen vom 22.07.75 gehören dem Volkshochschulrat 14 Mitglieder an. Davon werden 7 vom Rat für die Dauer der Wahlperiode des Rates gewählt (§ 8 Abs. 3 Satz 1). Darunter kann die/der Beigeordnete für die Kulturverwaltung sein. Jedes Mitglied erhält eine/n persönliche/n Stellvertreter/in.

 


                                                                                                                      Anlage 4

                                                                                                                      zur Sammelvorlage

                                                                                                                      Nr. 0008/2009

 

 

Wahl der Mitglieder der Stadt Leverkusen in der Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen

 

 

Der Rat wählt als Mitglieder in der Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen:

 

Nr.

Fraktion

Mitglied

Vertreter/in

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

Beig. Adomat, Marc

Soelau, Helmut

 

 

Begründung:

 

Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen vom 21.10.63 besteht die Schulverbandsversammlung aus 15 Mitgliedern, wovon die Stadt Leverkusen 3 Mitglieder sowie je eine/n Stellvertreterin/Stellvertreter stellt.

 

Die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Schulverbandsversammlung werden vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

 

Die Verwaltung wurde bisher von Herrn Beigeordneten Marc Adomat als Mitglied und von Herrn Helmut Soelau als seinem Vertreter in der Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen vertreten, so dass von der Politik nur 2 Plätze besetzt worden sind. Aus Sicht der Verwaltung sollte diese in der Vergangenheit bewährte Praxis beibehalten werden. 

 


                                                                                                                      Anlage 5

                                                                                                                      zur Sammelvorlage

                                                                                                                      Nr. 0008/2009

 

 

Wahl der Mitglieder des Rates im Umlegungsausschuss

 

 

Der Rat wählt in den Umlegungsausschuss:

 

Nr.

Fraktion

Mitglied

Vertreter/in

1.

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.

 

Zwei Mitglieder und deren Vertreter müssen dem Rat angehören. Die Wahl von bürgerschaftlichen Mitgliedern ist nicht zulässig. Die aus den Mitgliedern des Rates der Gemeinde zu bestellenden Mitglieder des Umlegungsausschusses bleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat ihre Nachfolger gewählt sind.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, der vermessungstechnische Sachverständige und der Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten sowie deren Vertreter wurden vom Rat bereits am 08.02.08 für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

 


                                                                                                                      Anlage 6

                                                                                                                      zur Sammelvorlage

                                                                                                                      Nr. 0008/2009

 

 

Wahl der Mitglieder der Stadt Leverkusen in

den Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln

 

 

1. Der Rat wählt als stimmberechtigtes Mitglied gem. § 7 Abs. 1 LPIG in den Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln:

 

Fraktion

Mitglied

 

 

 

 

2. Der Rat wählt als beratendes Mitglied gem. § 8 Abs. 4 LPIG in den Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln 

 

Fraktion

Mitglied

 

Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn

 

und ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Buchhorn gleichzeitig, sich im Einzelfall durch entsprechende Fachleute aus der Verwaltung vertreten zu lassen.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.:

Gem. § 7 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG) wählen die kreisfreien Städte je angefangene 200.000 Einwohner ein Mitglied des Regionalrates. Für die Stadt Leverkusen ist mithin ein/e Vertreterin/Vertreter für die Dauer der Wahlperiode des Rates zu wählen.

 

Es gelten die Vorschriften für die Wählbarkeit des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Eine Zugehörigkeit zum Rat ist für die Mitgliedschaft keine Voraussetzung.

 

Zu 2.:

Gem. § 8 Abs. 4 LPIG nimmt je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland, der kreisfreien Städte und der Kreise des Regierungsbezirks Köln mit beratender Funktion an den Sitzungen des Regionalrates teil. Es sollte an der bewährten Praxis festgehalten werden, hierfür den Oberbürgermeister zu benennen, damit er an seiner Stelle immer eine Fachfrau bzw. einen Fachmann aus der Verwaltung in die Sitzung schicken kann, je nachdem, welches Thema inhaltlich zur Beratung ansteht.