Beschlussentwurf:

 

1.       Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt die als Anlage beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung zu den GPA-Vorschlägen Nummer 126 und 127 zustimmend zur Kenntnis.

 

2.       Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die als Anlage beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung zu den GPA-Vorschlägen Nummer 126-144 zustimmend zur Kenntnis.

 

3.       Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Stellungnahmen (lfd. Nrn. 126-144) der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der in den Controllingbögen zu den jeweiligen GPA-Vorschlägen aufgeführten Verfahrensweise zu.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                Stein                                       Adomat

 

Begründung:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat in den Jahren 2007 bis 2008 eine überörtliche Prüfung der Stadt Leverkusen, unter anderem über den öffentlichen Gesundheitsdienst, durchgeführt.

 

Die GPA ermittelt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ein Gesamtpotential von 640.504,00 €.

 

Im Bereich Personalausgaben und Ist-Stellen hat die Stadt Leverkusen im interkommunalen Vergleich den Minimalwert. Die Personalkosten je Ist-Stelle liegen jedoch über dem Mittelwert. Das ist auf die höhere Besoldungs- bzw. Entgeltstruktur zurückzuführen (siehe auch GPA-Vorschlag, laufende Nr. 142).

 

Eine Reduzierung dieser Kosten ist nur im Rahmen einer (alters-)bedingten Personalfluktuation möglich. Es ergeben sich Einsparpotentiale ab dem Jahr 2011 durch das Ausscheiden eines Arztes und anschließender Überprüfung des Stellenwertes.

 

Trotz der Tatsache, dass der Medizinische Dienst im Bereich der Personalausgaben den Minimalwert bildet, werden in diesem Bereich die meisten Empfehlungen abgegeben.

 

Der Medizinische Dienst hat in den vergangenen Jahren seine Aufgaben bereits auf das wesentliche reduziert. Soweit möglich wurden Aufgaben auf Dritte, so z. B. der Sozialpsychiatrische Dienst auf die SPZ gGmbH und die Suchthilfe gGmbH übertragen. Weitere Beratungsangebote, z. B. im Bereich der Aidsberatung und Schwangerenberatung werden ebenfalls von Dritten übernommen. Nicht zuletzt durch diese Aufgabenübertragung liegen die Zuweisungen und Zuschüsse je Einwohner über dem Mittelwert.

 

Im Jahre 2008 erfolgte bereits eine Reduzierung um 39.000,00 €.

 

Im Bereich der Gebühreneinnahmen hat Leverkusen den Minimalwert.

Dies ist, wie die GPA selber ausführt, unter anderem darauf zurückzuführen, dass der Medizinische Dienst verstärkt externe Fachgutachter beauftragt und, wie bereits angeführt, im Vergleich der kreisfreien Städte insgesamt den geringsten Personaleinsatz vorhält.

 

Darüber hinaus werden Kosten für die Begutachtung von Empfängern von SGB II-Leistungen im Gegensatz zu anderen Städten nicht in Rechnung gestellt, da die Begutachtung als gesamtstädtische Aufgabe gesehen wird.

 

Der gesamte Komplex der Gebühreneinnahmen wird überprüft und überarbeitet.

 

Angesichts der vorrangigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Influenza H1N1 ist mit einem Ergebnis nicht vor Ende des Jahres 2010 zu rechnen; dies auch vor dem Hintergrund, dass ein fachlicher Austausch mit anderen Kommunen derzeit nicht durchführbar ist, weil diese ebenfalls mit den Impfungen völlig ausgelastet sind.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Einsparpotential von insgesamt 54.400 € gesehen wird, wovon 39.000 € bereits in 2008 umgesetzt wurden.