Betreff
Bebauungsplan Nr. 182/II "Kita westlich Feldsiefer Weg"
- Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereichs
- Beschluss über die öffentliche Auslegung (beschleunigtes Verfahren)
Vorlage
0997/2011
Aktenzeichen
613-26-182/II-Fei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Verkleinerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 182/II "Kita westlich Feldsiefer Weg" wird zugestimmt.

 

Der Bereich wird

·                    im Norden durch die nördliche Grenze der Parzellen 1163 und 1190,

·                    im Osten durch die östliche Begrenzung des Feldsiefer Weges,

·                    im Süden durch die südliche Begrenzung der Parzelle 1190 und eine parallele Linie zur nördlichen Begrenzung der Parzelle 1163 (in Höhe des Schnittpunktes der Flurstücke 817, 32 und 1163),

·                    im Westen durch die westliche Grenze der Parzelle 1163 und die

            östliche Grenze der Parzelle 1152

begrenzt.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (s. Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2.      Der Bau- und Planungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 182/II "Kita westlich Feldsiefer Weg" einschließlich Begründung (Anlage 5 der Vorlage).

 

3.    Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertre- tung für den Stadtbezirk II.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs.1 BauGB (Aufstellung der Bauleitpläne), § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 29.06.2009 (Vorlage R 1597/16.TA - Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Erreichung einer Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren in 2013) und aufbauend auf den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe U3 soll im Stadtteil Quettingen an dem Standort Feldsiefer Weg ein Kita-Neubau realisiert werden.

 

Auf Grundlage des o. g. Grundsatzbeschlusses und aufgrund der Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen vom 12.07.2010 soll hier ein Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte mit Betreuungsplätzen u. a. für unter dreijährige Kinder (U3) entstehen. Der Fachbereich Kinder und Jugend beabsichtigt dort 60 Kindergarten-Plätze anzubieten.

 

Das Verkehrsgutachten Quettingen (Schüssler-Plan, 2010) kommt zu dem Ergebnis, dass für eine viergruppige Kita (60 Kindergarten-Plätze) an der Kreuzung Feldsiefer Weg/Quettinger Straße eine Lichtsignalanlage nicht notwendig wäre (s. Vorlage Nr. 0668/2010).

 

Im Zuge der Weiterentwicklung der Machbarkeitsstudie zum städtebaulichen Entwurf konnte die Fläche des Bebauungsplanes erneut reduziert werden. Die Baugrenzen und Festsetzungen sind so gewählt, dass verschiedene Varianten einer Bebauung mit einer Kindertagesstätte möglich sind (ein- bis zweigeschossig). Die Andienung der Kita ist so geplant, dass keine Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen müssen.

 

Das Planverfahren ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.07.2010 beschlossenen "Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2010/2011" (Vorlage Nr. 0415/2010) als "Prioritäres Projekt zur Sicherung und Entwicklung der Infrastruktur" vorgesehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0997/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Oliver Feiling / FB 61 / -6167

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch fallweise Einzelfallscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von Baurecht zum Bau einer Kindertagesstätte erforderlich ist.

 

Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung (Ratsbeschluss vom 10.05.2010) enthalten.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Planungsmittel stehen unter der Finanzstelle PN090502 – Städtebauliche Planung zur Verfügung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Zurzeit sind keine Angaben möglich.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)