- Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereichs
- Beschluss über die öffentliche Auslegung (beschleunigtes Verfahren)
Beschlussentwurf:
1. Der Verkleinerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 182/II "Kita westlich Feldsiefer Weg" wird zugestimmt.
Der Bereich wird
·
im
Norden durch die nördliche Grenze der Parzellen 1163 und 1190,
·
im
Osten durch die östliche Begrenzung des Feldsiefer Weges,
·
im
Süden durch die südliche Begrenzung der Parzelle 1190 und eine parallele Linie
zur nördlichen Begrenzung der Parzelle 1163 (in Höhe des Schnittpunktes der
Flurstücke 817, 32 und 1163),
·
im
Westen durch die westliche Grenze der Parzelle 1163 und die
östliche Grenze der Parzelle 1152
begrenzt.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (s. Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
2. Der Bau- und Planungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 182/II "Kita westlich Feldsiefer Weg" einschließlich Begründung (Anlage 5 der Vorlage).
3. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertre- tung für den Stadtbezirk II.
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs.1 BauGB (Aufstellung der Bauleitpläne), § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Gemäß Grundsatzbeschluss vom 29.06.2009 (Vorlage R 1597/16.TA - Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Erreichung einer Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren in 2013) und aufbauend auf den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe U3 soll im Stadtteil Quettingen an dem Standort Feldsiefer Weg ein Kita-Neubau realisiert werden.
Auf Grundlage des
o. g. Grundsatzbeschlusses und aufgrund der Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen vom 12.07.2010
soll hier ein Neubau einer viergruppigen
Kindertagesstätte mit Betreuungsplätzen u. a. für unter dreijährige Kinder (U3)
entstehen. Der Fachbereich Kinder und Jugend beabsichtigt dort 60
Kindergarten-Plätze anzubieten.
Das Verkehrsgutachten Quettingen (Schüssler-Plan, 2010)
kommt zu dem Ergebnis, dass für eine viergruppige Kita (60 Kindergarten-Plätze)
an der Kreuzung Feldsiefer Weg/Quettinger Straße eine Lichtsignalanlage nicht notwendig wäre (s. Vorlage Nr.
0668/2010).
Im Zuge der
Weiterentwicklung der Machbarkeitsstudie zum städtebaulichen Entwurf konnte die
Fläche des Bebauungsplanes erneut reduziert werden. Die Baugrenzen und
Festsetzungen sind so gewählt, dass verschiedene Varianten einer Bebauung mit
einer Kindertagesstätte möglich sind (ein- bis zweigeschossig). Die Andienung
der Kita ist so geplant, dass keine Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen
müssen.
Das Planverfahren
ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.07.2010 beschlossenen
"Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2010/2011" (Vorlage Nr.
0415/2010) als "Prioritäres Projekt zur Sicherung und Entwicklung der
Infrastruktur" vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0997/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Oliver Feiling / FB 61 / -6167
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3
BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur
Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich
durch fallweise Einzelfallscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall ist
die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von Baurecht zum
Bau einer Kindertagesstätte erforderlich ist.
Das Planverfahren
ist im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung (Ratsbeschluss vom
10.05.2010) enthalten.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Planungsmittel
stehen unter der Finanzstelle PN090502 – Städtebauliche Planung zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Zurzeit sind keine Angaben möglich.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)