Beschlussentwurf:
Den Vertretern in den zuständigen Organen der WGL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, in der nächsten Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Die Geschäftsführer der WGL – Herr Jürgen Heinzel und Herr Stefan Altenbach - werden unter den Bedingungen der Begründung abberufen.
b) Herr ………………….wird unter den Bedingungen der Begründung zum Geschäftsführer der WGL bestellt
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die derzeitigen Geschäftsführer Herr Jürgen Heinzel und Herr Stefan Altenbach wurden zum 01.01.2011 zu Geschäftsführern der WGL bestellt, um die Handlungsfähigkeit der WGL nach dem Ausscheiden von Herrn Heiko Leonhard sicherzustellen. Nach deren Abberufung von der Geschäftsführung werden Herr Jürgen Heinzel und Herr Stefan
Altenbach entsprechend den vertraglichen Regelungen wieder zu Prokuristen der WGL bestellt.
In Abstimmung mit einer von Rat und Verwaltung gebildeten Findungskommission wurde die Position des WGL-Geschäftsführers öffentlich ausgeschrieben. Aus einer Bewerbungszahl von insgesamt 58 Bewerbungen haben sich 4 Bewerber „herauskristallisiert“, die zu einer Vorstellung am 04.04.2011 eingeladen worden sind. Ein Bewerber ist zum Vorstellungstermin nicht erschienen, sodass sich 3 Bewerber präsentiert haben.
Aufgrund dieser Vorstellung und der schriftlichen Bewerbungsunterlagen hat sich die Findungskommission letztlich auf zwei mögliche Bewerber verständigen können, sodass der Rat der Stadt Leverkusen entsprechend den im Rahmen der Sitzung einzubringenden Vorschlägen die Bestellung vornimmt.
Die von der Findungskommission präferierten Bewerber stellen sich vereinbarungsgemäß den Fraktionen vor.
Der im Vorfeld der Ratssitzung tagende Aufsichtsrat der WGL beabsichtigt, dem Rat einen Bestellungsvorschlag zu unterbreiten, über den im Rahmen der Ratssitzung berichtet wird.
Abhängig vom möglichen Dienstantritt des neuen Geschäftsführers bestimmen die Gremien der WGL die Zeitpunkte der Abberufung der bisherigen Geschäftsführer und der Bestellung des neuen Geschäftsführers.
Nach § 6 des Gesellschaftsvertrages liegt die Zuständigkeit für den Abschluss des Anstellungsvertrages bei den Vertretern des Aufsichtsrates. Dabei hat sich der Aufsichtsrat in der Ausgestaltung des Vertrages an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren.
Bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern handelt es sich um weisungsabhängige Geschäftsvorfälle im Sinne der Vorlage R 90 (Beschlussfassung des Rates vom 24.04.1995 / siehe Anlage 2 des aktuellen Beteiligungsberichtes).
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herrn Vaßen, Fachbereich
Finanzen, 02171/406-2040
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Siehe Vorlage
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Wegen der besonderen Vertraulichkeit des Vorgangs und der erst kurzfristig terminierten Vorstellung der Bewerber in den Fraktionen konnte die Vorlage erst aktuell erstellt werden, damit vereinbarungsgemäß eine Beschlussfassung des Rates am 11.04.2011 erfolgen kann.