Betreff
Zuwendungen nach § 56 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder im Rat
Vorlage
1030/2011
Aktenzeichen
011-24-11-ber
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:

                                                 

     1     Geldleistungen

     1.1  Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Fraktion mit 3 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 4.250,00 € pro Monat.

 

     1.2  Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 500,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

     1.3  Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten die maximal mögliche finanzielle Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 Satz 5 GO NRW.

 

2          Geldwerte Leistungen

Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.

 

3     Die Regelung tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Der Rat hat am 06.12.10 zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011-2015 (Vorlage Nr. 0600/2010) beschlossen, den Gesamtbetrag der Zuwendungen (772.000 €) an die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder im Rat der Stadt Leverkusen um 10 % (77.200 €) ab dem Jahr 2012 zu reduzieren. Daher schlägt die Verwaltung vor, den bislang gültigen Sockelbetrag von 60.000 € auf 51.000 € zu verringern. Somit werden 78.000 € eingespart und der vorgesehene Sparbeitrag von 77.200 € kann realisiert werden.

 

Da gerade kleinere Fraktionen in der Vergangenheit Zuwendungen zurückerstattet haben, macht es Sinn und entspricht dem Bedarfsdeckungsgrundsatz, die beschlossene Kürzung ausschließlich über den Sockelbetrag umzusetzen.

 

Gem. § 56 Abs. 3 GO NRW erhält eine Gruppe mindestens eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion erhält. Ein Einzelmitglied erhält die Hälfte der Zuwendungen, die einer Gruppe zustehen.

 

Zusammenfassend ergeben sich folgende konkrete Zuwendungen pro Jahr:

 

- Fraktion mit drei Mitgliedern                     51.000 €

  für jedes zusätzliche Mitglied                       6.000 €

 

- Gruppe mit zwei Mitgliedern                      34.000 €

 

- Einzelmitglied                                              17.000 €

 

Dies entspricht in der zurzeit vorliegenden politischen Struktur des Rates einem Gesamtaufwand von 694.000 € nach folgender Übersicht:

 

 

Die Ausgaben verringern sich damit von bisher 772.000 € um 78.000 € auf 694.000 € im Jahr.

 

Wie bisher auch schon, müssen die ausgezahlten Beträge durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Nicht verausgabte Mittel sind an die Stadt zurückzuzahlen, bzw. werden mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1030/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ralf Berlings / FB 01 / 406-8884

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Reduzierung der Zuwendungen nach § 56 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder im Rat der Stadt Leverkusen im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011-2015 (Anlage 1, Maßnahme Nr. 5)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

AUSLAGENANTEIL FRAKTIONEN

Betreuung der Fraktionen und Gruppierungen

 

Produkt:              010501

Produktgruppe: 0105

 

Innenauftrag:      810001050105

Sachkonto:         549200

 

Betrag alt:           772.000 €

Betrag neu:        694.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Einsparung von insgesamt 78.000 € in 2012

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Einsparung von insgesamt 78.000 € jährlich

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)