- Förderung des Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Johannes der Täufer, Otto-Müller-Straße 4
Beschlussentwurf:
1. Der
vom Kath. Kirchengemeindeverband Leverkusen Südost geplante Ausbau der Kath. Tageseinrichtung
für Kinder St. Johannes der Täufer, Otto-Müller-Straße 4, wird im Hinblick auf
die Schaffung von 12 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3
Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme
des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 12 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von
24.000 €.
b) Übernahme der vom Land NRW nicht
geförderten Ausbaukosten in Höhe von 144.000 €.
2. Die Etatisierung der Maßnahme erfolgt im
investiven Haushalt 2012 wie folgt:
Maßnahmen-Nr.
51000605021014
Einzahlung (Finanzposition
681100): 216.000 €
Auszahlung
(Finanzposition 781800): 384.000 €
Die
Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der
Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am
22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die
U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in
Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote
von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tagespflege
abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen
bzw. den Standorten für diese sind dabei
als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter
dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:
„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende
2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst
hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können.
Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben,
sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein
konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige
Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“
Weiterhin ist ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung aufgezeigt
worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000
€ pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne
und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern
entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei
mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.
Mit Schreiben vom 21.12.10 hat der Diözesan-Caritasverband für das
Erzbistum Köln e. V. den Antrag des Kirchengemeindeverbandes Leverkusen Südost
auf Gewährung einer Zuwendung für das Kalenderjahr 2011 nach den Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom
09.05.08 für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Johannes der Täufer,
Otto-Müller-Str. 4 übersandt, mit vorgesehenen Gesamtkosten in Höhe von 428.000
€ zur Schaffung von 12 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3
Jahren, von denen bei einer Landesförderung in Höhe von 90 % des nach den
Investitionsförderungsrichtlinien festgeschriebenen Höchstbetrages von 20.000 €
je neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren insgesamt 216.000
€ als Zuwendung gewährt werden. (Anlagen 1-5)
Mit Schreiben vom 28.01.11 hat der Kath. Kirchengemeindeverband
Leverkusen-Südost u. a. für die hier angesprochene Tageseinrichtung für Kinder
die Übernahme des 10%igen Trägeranteils im Rahmen der Landesförderung durch die
Stadt Leverkusen beantragt.
Angesichts der weit fortgeschrittenen Zeit sowie der bereits
vorliegenden anderweitigen Anträge auf Landesförderung für 2011 hat die
Verwaltung die trägerseitig für 2011 beantragte Landesförderung als nur bedingt
umsetzbar angesehen und von daher mit der Veränderungsliste zum Etat 2011 für
die Förderung des Umbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Johannes der
Täufer, Otto-Müller-Str. 4 zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3
Jahren bei der Maßnahmen-Nr. 51000605021014 als Einzahlung 2012 216.000 € und
als Auszahlung 2012 240.000 € eingebracht, für die Weiterleitung der
Landesförderung von 90 % für die Schaffung von 12 neuen u3-Betreuungsplätzen
bei Ansatz des Förderhöchstbetrages und Übernahme des Trägeranteils durch die
Stadt Leverkusen. Der Rat hat mit dem Beschluss zum Etat 2011 eine
entsprechende Veranschlagung vorgenommen.
Im Rahmen der baufachlichen Prüfung des vorliegenden
Investitionsförderungsantrages des Kath. Kirchengemeindeverbandes Leverkusen
Südost durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft, der einer entsprechenden
Antragsstellung durch die Stadt Leverkusen beim Landschaftsverband Rheinland,
Landesjugendamt (LVR) vorausgehen muss, haben sich u. a. Probleme beim
Brandschutz/Entfluchten ergeben. Ein abschließendes Konzept eines
Brandschutzsachverständigen musste erst noch fertig gestellt werden. Eine
Antragsstellung beim LVR war von daher zunächst nicht möglich.
In einer Erörterung am 17.03.11 haben Vertreter des Erzbischöflichen
Generalvikariates in Köln aufgezeigt, dass u. a. für die Ausbaumaßnahme der
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Johannes der Täufer, Otto-Müller-Str. 4
eine umfassendere Förderung durch die Stadt Leverkusen angestrebt wird.
Mit Schreiben vom 04.04.11 hat der Kath. Kirchengemeindeverband
Leverkusen Südost eine zusätzliche Förderung in Höhe von 144.000 € durch die
Stadt Leverkusen beantragt (Anlage 6). Die Finanzierung der Maßnahme setzt sich
danach wie folgt zusammen:
Gesamtkosten 428.000
€
Landeszuwendung (90%ige Höchstförderung) 216.000
€
Förderung Stadt Leverkusen (Übernahme Trägeranteil und
Sonstiger Zuschuss) 168.000
€
Eigenmittel des Trägers 44.000 €.
Über die bisherige Veranschlagung im Etat 2012 hinaus, ist bei der
Maßnahmen-Nr. 51000605021014 zur entsprechenden Umsetzung im Rahmen der
Etataufstellung 2012 der Betrag von 144.000 € zusätzlich aus Auszahlung zu
veranschlagen.
Der Ausbau der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer ist
Bestandteil der aktuellen u3-Ausbauüberlegungen, die perspektivisch am 01.08.13
zu einer Umsetzung der vom Rat beschlossenen Ausbauquote von 27 %
Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren
führen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1039/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Förderung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch Freie Träger. Investition im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
51000605021014
Veranschlagung bisher in 2012:
Einzahlung: 216.000 €
Auszahlung: 240.000 €
Veranschlagung neu in 2012:
Einzahlung: 216.000 €
Auszahlung: 384.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.