Beschlussentwurf:

 

1.       Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die als Anlage beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung zu den GPA-Vorschlägen Nummer 53 -71 zustimmend zur Kenntnis.

 

2.       Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Stellungnahmen (lfd. Nrn. 53-71) der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der in den Controllingbögen zu den jeweiligen GPA-Vorschlägen aufgeführten Verfahrensweise zu.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                                        Stein

 

Begründung:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) hat in den Jahren 2007 bis 2008 eine überörtliche Prüfung der Stadt Leverkusen, unter anderem im Bereich der Hilfe zur Pflege, durchgeführt.

 

Die GPA ermittelt für den Bereich der Hilfe zur Pflege ein Gesamtpotential von ca. 383.000 €.

 

Im interkommunalen Vergleich bildet die Stadt Leverkusen beim Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher den Benchmark in ihrer Gruppe (Cluster 1) ab. Sie erreicht im Vergleich aller 23 kreisfreien Städte den Minimalwert.

 

Das dennoch errechnete Potential ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass es in der Stadt einen sehr geringen Anteil (15 %) an Leistungsbeziehern außerhalb von Einrichtungen gibt. Die GPA berechnet einen Anteil von 43 % ambulant zu 57 % stationär.

 

Der niedrige Anteil an Leistungsbeziehern im ambulanten Bereich ergibt sich zum einen aus dem hohen Rentenniveau in der Stadt, zum anderen ist gerade dies ein positives Ergebnis der Aktivitäten in der Leverkusener Altenhilfe.

 

Durch die Schaffung kleinräumiger Netzwerke, das breit gefächerte gesellschaftliche Angebot in der Stadt sowie die ehrenamtlichen Besuchs- und Begleit- und Fahrdienste ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für viele ältere Menschen sicher gestellt.

Die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen, Hilfen bei Behördengängen und Betreuungsdiensten machen einen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit möglich und bezahlbar.

 

Auch die Tatsache, dass es in Leverkusen einen vergleichsweise hohen Anteil an Heimbewohnern mit der Pflegestufe 3 gibt, spricht dafür, dass die Menschen so lange wie möglich zu Hause bleiben und erst in eine stationäre Einrichtung ziehen, wenn die Pflege im häuslichen Bereich nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Eine Verlagerung des Anteils Leistungsbezieher zu Lasten der Heimbewohner wird es nicht geben können. Vielmehr soll unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung der Grundsatz ambulant vor stationär greifen; d.h., Ziel ist es, eine qualitativ gute Versorgung im häuslichen Bereich sicher zu stellen, damit keine weiteren stationären Plätze benötigt werden.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das bei dem von der GPA in Aussicht gestellte Einsparpotential lediglich zu einem verringerten Ausgabenanstieg führen kann. Die Aussage muss so gewertet werden, dass langfristig - aufgrund der demografischen Entwicklung – die Steigerung der Sozialausgaben geringer ausfällt, als es ohne eine Gegensteuerung der Fall wäre. Zur Umsetzung ist die Aufstockung einer Stelle um 0,5 Vollzeit erforderlich (siehe lfd. Nr.58).

 

Die Empfehlungen zu einem verbesserten Controlling im Bereich des kommunalen Anteils an den SGB II Leistungen werden bereits in der Verwaltungspraxis umgesetzt.

Seitens der GPA wird hier kein Einsparpotential genannt.