Betreff
Soziale Stadt Rheindorf-Nord
- Maßnahmen aus Mitteln der Position "Aktionen auf Quartiersebene"
Vorlage
1068/2011
Aktenzeichen
500
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt auf der Grundlage der Voten des Arbeitskreises und des Projektbeirates die Förderung folgender Maßnahmen aus Mitteln der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“

 

  1. „Urbane Welten“

      Antragstellerin: Frau Jobi Joppen (Theaterregisseurin)                           4.552,00 €

 

  1. Trommeln I

      Antragsteller: Evangelisches Jugendhaus Rheindorf                                  946,20 €

 

  1. Trommeln II

      Antragsteller: Evangelisches Jugendhaus Rheindorf                               1.299,20 €

 

  1. Skulpturen I

      Antragsteller: Evangelisches Jugendhaus Rheindorf                                  760,00 €

 

  1. Zirkus 1

      Antragsteller: Evangelisches Jugendhaus Rheindorf                               1.568,00 €

 

  1. Zirkus 2

      Antragsteller: Evangelisches Jugendhaus Rheindorf                               1.792,00 €

 

  1. Sport 1 und 2

      Antragsteller: Ev. Jugendhaus Rheindorf   je 768,00 €                 1.536,00 €

 

  1. Selbstverteidigung

      Antragsteller: Evangelisches Jugendhaus Rheindorf                                  685,44 €

 

Insgesamt                                                                                                         13.138,84 €

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung vom 8.3.2010 den Richtlinien für die Verteilung der Mittel aus der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“ zugestimmt.

 

Nach diesen Richtlinien sind zuwendungsfähig:

 

·        Aktionen zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil

·        Mitmachaktionen im Stadtteil

·        Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil

·        Imagekampagnen und andere geeignete Aktionen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil

·        Aktionen für Jugendliche in der Freizeit

·        Außerschulische Aktionen im Bildungsbereich

 

 

Voraussetzung für die Förderung ist eine Projektbeschreibung auf der Grundlage der vorstehenden Kriterien mit Zielsetzung und Darstellung des Finanzrahmens (Einnahmen und Ausgaben; ggfs. Drittmittel). Im Rahmen der Zielbeschreibung sind insbesondere die thematischen Schwerpunkte der Integration von Migrantinnen und Migranten bzw. arbeitsmarktpolitische Relevanz der beabsichtigten Maßnahmen zu berücksichtigen und zu beschreiben. Gleichzeitig ist ein Projektverantwortlicher zu benennen, der neben der Projektumsetzung auch für die sachgerechte Mittelverteilung verantwortlich ist.

 

Die Anträge sind über die Projektleitung an die zuständigen Arbeitskreise und den Projektbeirat zur Beratung weiter zu leiten. Die Projektleitung prüft (inhaltlich und finanziell), ob die Fördervoraussetzungen vorliegen.

 

Die als Anlage beigefügten Anträge sind grundsätzlich förderfähig. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt jeweils nach Vorlage der Rechnung.

 

Der zuständige Arbeitskreis 4 hat in seiner Sitzung am 7.4.2011 und der Projektbeirat am 10.5.2011 für die aufgeführten Anträge jeweils ein positives Votum abgegeben.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1068/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, Fachbereich 50, Tel. 5000……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt Rheindorf-Nord“, Mittel für Aktionen auf Stadtteilebene“ sind im Bescheid über die Förderung der konsumtiven Maßnahmen enthalten.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Produkt 5000052550102

Sachkonto 525400

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

9.279,64 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

3.859,20 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)