Betreff
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen in Leverkusen
- Förderung des Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder Maximilian-Kolbe, Pommernstraße 125
Vorlage
1069/2011
Aktenzeichen
510-u3/13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der vom Caritasverband Leverkusen e. V. geplante Ausbau der Tageseinrichtung für Kinder Maximilian-Kolbe, Pommernstraße 125, wird im Hinblick auf die Schaffung von 34 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a)    Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die            34 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 68.000 €.

 

b) Übernahme von vom Land NRW nicht geförderten Ausbaukosten in Höhe von 64.400 €.

 

2. Die Etatisierung der Maßnahme erfolgt mit der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 wie folgt:

 

Einzahlung (Finanzposition 681100):    612.000 €

Auszahlung (Finanzposition 781800):   744.400 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat         

 

Begründung:

 

Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der Vorlage Nr. 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag Nr. 0337/2010 am 22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tagespflege abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen bzw. den Standorten für diese sind dabei als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:

 

„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende 2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können. Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben, sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“

 

Weiterhin ist ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung aufgezeigt worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.

 

Mit Schreiben vom 09.05.11 hat der Caritasverband Leverkusen e. V., der Träger der Tageseinrichtung für Kinder Maximilian-Kolbe, Pommernstr. 125 ist, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Kalenderjahr 2011 nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.08 übersandt, mit dem der Ausbau der Tageseinrichtung auf zukünftig 4 Betreuungsgruppen in der Gruppenform I und 1 Betreuungsgruppe in der Gruppenform II nach KiBiz aufgezeigt wird, mit vorgesehenen Gesamtkosten in Höhe von 744.388,16 € und Schaffung von 34 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren, von denen bei einer Landesförderung in Höhe von 90 % des nach den Investitionsförderungsrichtlinien festgeschriebenen Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren insgesamt 612.000 € als Zuwendung vom Land NRW gewährt werden (Anlagen 1-3). Aktuell gibt es in der Tageseinrichtung für Kinder bereits 5 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren, die allerdings noch keine investive Förderung erfahren haben, aber nach dem 18.10.2007 geschaffen wurden, von daher in den generellen Förderungszeitraum fallen und damit förderungsfähig sind.

 

Mit Schreiben vom 09.05.11 beantragt der Caritasverband Leverkusen e. V. weiterhin die Übernahme der über die Förderung durch das Land NRW hinausgehenden Kosten, da für die Qualifizierung der Einrichtung keine Eigenmittel zur Verfügung stehen.

 

Erläuternd ist dabei darauf hinzuweisen, dass die Tageseinrichtung für Kinder Maximilian-Kolbe, Pommernstr. 125 eine der seinerzeit von der Kath. Kirche zur Schließung vorgesehenen Tageseinrichtungen für Kinder ist, für die die Stadt Leverkusen seit dem 01.08.08 im Hinblick auf die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von über 3 Jahren die 100%ige Finanzierung sicherstellt. Die Tageseinrichtung ist in 2008 von der Kath. Kirche in die Trägerschaft des Caritasverbandes Leverkusen e. V. übergeleitet worden. 

 

Angesichts der weit fortgeschrittenen Zeit sowie der bereits vorliegenden anderweitigen Anträge auf Landesförderung für 2011 sieht die Verwaltung die trägerseitig für 2011 beantragte Landesförderung als wenig wahrscheinlich an und empfiehlt von daher die im Beschlussentwurf aufgezeigte Finanzierung im Rahmen der Etataufstellung 2012 im investiven Haushalt 2012. Als Einzahlung 2012 fließt dabei die höchstmögliche Landesförderung von 90 % der geförderten Plätze im Rahmen von Neubaumaßnahmen von 20.000 €/Platz, damit bei 34 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren 612.000 €, und als Auszahlung 2012 die Gesamtkosten in Höhe von rd. 744.400 € ein.

 

Eine detaillierte Prüfung des vorliegenden Investitionsförderungsantrages, einschließlich der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft, die einer entsprechenden Antragsstellung durch die Stadt Leverkusen beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) vorausgehen muss, erfolgt parallel zur Beratung der Beschlussvorlage.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1069/2011 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Förderung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch Freie Träger. Investition im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 in der Produktgruppe 0605.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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