Betreff
Einsatz von Hauswirtschaftskräften und Festsetzung des Essenspreises für das Mittagessen in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
1074/2011
Aktenzeichen
510-131-00
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Ab dem 01.01.12 werden in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Hauswirtschaftskräfte im Umfang von 1 Stunde/Tag/Gruppe, mindestens 15 Wochenarbeitsstunden, eingesetzt.

 

2. Die Finanzierung der Hauswirtschaftskräfte erfolgt zum einen im bisherigen Rahmen aus dem Städtischen Etat (252.000 €/jährlich), zum anderen über einen entsprechenden Einbezug in den Preis für das in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ausgegebene Mittagessen.

 

3. Ab dem 01.01.12 wird der Essenspreis für das Mittagessen in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder auf 56,00 € je Monat festgesetzt.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                      Häusler                                  Adomat

 

Begründung:

 

Mit der parallel eingebrachten nichtöffentlichen Vorlage Nr. 1073/2011 erfolgt die Neuvergabe der Essenslieferungen für die Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder für den Zeitraum 02.01.12 bis 31.12.15. Zur Deckung des Aufwandes ist ein Essenspreis von 1,81 € notwendig. Die Leistung des Auftragnehmers beinhaltet dabei die Essenslieferung als Frischkost in Wärmebehältern. Die Ausgabe/Portionierung der Mahlzeiten erfolgt in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder durch das dort vorhandene Personal.

 

Mit dem am 01.08.08 in Kraft getretenen Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) ist die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen auf eine völlig neue Grundlage gestellt worden, dies sowohl hinsichtlich der Gruppenformen und Betreuungszeiten, als auch hinsichtlich der vermehrten Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren. Insgesamt ist eine deutliche Zunahme der Über-Mittag-Betreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder gegeben. Sehr rasch hat sich in der Umsetzung gezeigt, dass eine den Erfordernissen gerecht werdende Betreuung ohne den Einsatz von Hauswirtschaftskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder nicht zu gewährleisten ist. Die mit KiBiz einhergehende Pauschalfinanzierung anhand so genannter Kindpauschalen lässt allerdings eine Finanzierung eines bedarfsgerechten/ flächendeckenden Einsatzes von Hauswirtschaftskräften nicht zu.

 

Mit dem Leiter der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen konnte in 2009 eine Ziel führende Vereinbarung dergestalt getroffen werden, dass die für einen umfassenden Einsatz von Hauswirtschaftskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder benötigten Mitarbeiter/innen im Wege eines Kombi-Lohn-Modells aus dem von der AGL geförderten Personenkreis gewonnen werden, bei Übernahme von 75 % der anfallenden Personalkosten durch die AGL, zunächst befristet für 2 Jahre. Anstellungsträger ist der Caritasverband Leverkusen e. V. Der jährliche Finanzierungsanteil für die Stadt Leverkusen beläuft sich auf 252.000 €.

 

Im Rahmen von Änderungen auf der Bundesebene sind die entsprechenden Förderungsprogramme ab dem 01.01.11 entfallen. Die für die einzelnen in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder eingesetzten Hauswirtschaftskräfte laufenden Finanzierungen/Beschäftigungen enden dementsprechend nach Ablauf der zweijährigen Bewilligungsphase beginnend ab Juli 2011 (in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stellenbesetzung im Einzelfall in 2009).

 

Eine umfassende Fortführung des heutigen Personaleinsatzes an Hauswirtschaftskräften in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder mit einem finanziellen Gesamtaufwand von annähernd 1,0 Mio. Euro jährlich ist angesichts der bekannten finanziellen Situation der Stadt ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist es jedoch, auf den Einsatz von Hauswirtschaftskräften gänzlich zu verzichten. In intensiven Gesprächen mit dem Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen konnte vereinbart werden, die bestehenden 44 Beschäftigungsverhältnisse nach Auslaufen der bisherigen Förderung umfassend mit 18 Wochenstunden bis zum Jahresende 2011 fortzuführen. Dies kann im Einzelfall zwar eine Reduzierung der bisherigen Beschäftigungszeit beinhalten, ist jedoch mit den im Städtischen Etat veranschlagten 252.000 € und der vom Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen zugesagten Finanzierung umsetzbar und sichert die Weiterbeschäftigung der Hauswirtschaftskräfte in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Jahresende 2011. Ab dem 01.01.12 ist allerdings keine Förderung seitens des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen mehr möglich. Eine Finanzierung allein aus städtischen Mitteln ist nicht darstellbar. Ab dem 01.01.12 muss eine anderweitige Finanzierung sichergestellt werden.

 

In Anlehnung an eine entsprechende Umsetzung in Köln ist der Einsatz von hauswirtschaftlichem Personal in einer Größenordnung von 1 Stunde/Tag/Gruppe angedacht worden. Bei kleinen Tageseinrichtungen für Kinder beinhaltet dieses Berechnungsmodell jedoch nur sehr geringe Beschäftigungszeiten. Ein Zurückgreifen auf Personal vom Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen wird weiterhin angestrebt und setzt voraus, dass im Einzelfall mindestens 15 Wochenstunden für eine Beschäftigung notwendig sind. Auf dieser Grundlage (1 Stunde/Gruppe/Tag, mindestens 15 Wochenstunden) ist ein Bedarf von 675 Wochenstunden ermittelt worden (Anlage 1). Eingeflossen sind dabei jeweils alle Betreuungsgruppen, unabhängig davon, ob die Betreuung mit 35 Wochenstunden, mit 35 Wochenstunden im Block oder mit 45 Wochenstunden erfolgt, da zwischenzeitlich mehrfach seitens der Tageseinrichtungen für Kinder und der Pädagogischen Fachberatung aufgezeigt worden ist, dass die Hauswirtschaftskräfte nicht nur unmittelbar im Bereich des Mittagessens eingesetzt werden, sondern unabhängig davon darüber hinausgehende  Aufgabenstellungen in den Tageseinrichtungen für Kinder wahrnehmen.

 

Der Caritasverband Leverkusen e. V. ist im Rahmen der bisherigen Regelungen bereit, auch ab dem 01.01.12 als Anstellungsträger zu fungieren.

 

Auf dieser Grundlage ergibt sich für den weiteren Einsatz von Personal aus dem Aufgabenbereich des Jobcenters für Arbeit und Grundsicherung Leverkusen, zuvorderst in Fortsetzung der bisherigen Beschäftigungsverhältnisse, im aufgezeigten Umfang und mit den angegebenen Rahmenbedingungen ab dem 01.01.12 ein jährlicher finanzieller Aufwand von rd. 574.000 €. Davon ausgehend, dass auch zukünftig seitens der Stadt Leverkusen der bisher etatmäßig veranschlagte Betrag von 252.000 €/jährlich zu Verfügung steht, ist noch ein Betrag von 322.000 € zu finanzieren.

 

Im Kindergartenjahr 2009/10 sind insgesamt rd. 285.000 Mittagessen gereicht worden. Bei einem entsprechendem Ansatz für den Zeitraum ab 01.01.12 ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von 1,13 € je Mittagessen für die Finanzierung des offenen Betrages der Hauswirtschaftskräfte in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder.

Gemeinsam mit dem Aufwand deckenden Mittagessenspreis von 1,81 € ab dem 01.01.12 ergibt sich daraus ein Mittagessenspreis von 2,94 € je Mittagessen.

 

Bei Wegfall des bisherigen städtischen Anteils von 252.000 €/jährlich wäre zur Finanzierung der Hauswirtschaftskräfte in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ein Zuschlag auf den Essenspreis von 2,01 € auf einen Aufwands deckenden Mittagessenspreis von 3,82 € notwendig. Eine Erhöhung des städtischen Anteils beinhaltet eine entsprechende Reduzierung des von den Eltern/Erziehungsberechtigten zu zahlenden Mittagessenspreis.

 

Das bisherige System der Abrechnung der Mittagsverpflegung in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder sieht vor, dass Tages-/Menügenau die Abrechnung mit den Eltern/Erziehungsberechtigten erfolgt. Dies beinhaltet einen erheblichen zeitlichen Aufwand in den Tageseinrichtungen, der bereits in der Vergangenheit zu Problemstellungen geführt hat. Mit der mit KiBiz einhergehenden wesentlichen Erhöhung der Zahl der Mittagessen hat sich die Problematik verstärkt. Um hier das pädagogische Personal von verwaltungsmäßigen Arbeiten zu entlasten, damit die verfügbare Arbeitszeit möglichst umfassend der pädagogischen Betreuung der Kinder gewidmet werden kann, empfiehlt die Verwaltung, ab dem 01.01.12 das Mittagessen in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder pauschal abzurechnen. Ausgehend von 2,94 € je Essen und 250 Arbeitstagen im Jahr ergibt sich ein Jahresbetrag von 735,00 €.

 

Die Betreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder ist mit Ausnahme des Zeitraumes zwischen Weihnachten und Neujahr ganzjährig gewährleistet. In der dreiwöchigen Sommerpause einer Tageseinrichtung wird der notwendige Betreuungsbedarf in einer anderen Städtischen Tageseinrichtung für Kinder gewährleistet, bzw. bei anderweitigen Schließzeiten sind bedarfsgerechte zentrale Betreuungsangebote gegeben. Zum Ausgleich des Zeitraumes zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie für Fehlzeiten der Kinder werden für die Berechnung des zu zahlenden Jahresbetrages für das Mittagessen nur 11 Monate herangezogen, d. h. es ergibt sich ein zu zahlender Jahresbetrag von 673,57 €, woraus sich 12 gleichen monatlichen Raten von 56,15 € ergeben. Zweckmäßiger Weise ist von den Eltern/Erziehungsberechtigten der in den Städtischen Tageseinrichtungen am Mittagessen teilnehmenden Kinder für das tägliche Mittagessen ein gerundeter monatlicher Pauschalbetrag von 56,00 € zu zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Essensteilnahme.

 

Vorgesehen ist, diese feststehenden monatlichen Beträge für das Mittagessen möglichst gemeinsam mit dem Elternbeitrag, zumindest jedoch im automatisierten Verfahren, von den Eltern/Erziehungsberechtigten zu erheben.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1074/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark/51/5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Sicherstellung der Essensversorgung und der pädagogischen Betreuung in den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Die Betreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder ist eine pflichtige Aufgabe nach den einschlägigen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches/Kinderbildungsgesetzes.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

510006050202, Sachkonto 442800, Erstattungen von übrigen Bereichen

Erhöhung der bisherigen Veranschlagung (490.000 €) entsprechend der Erhöhung der Aufwendungen

510006050202, Sachkonto 525800, Erstattungen an übrige Bereiche

Erhöhung der bisherigen Veranschlagung (252.000 €) entsprechend der Erhöhung der Erträge

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

s. Begründung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

s. Begründung

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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