- Antrag der SPD-Fraktion vom 07.06.2011
Antragstext:
s. Anlage
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die Entscheidungszuständigkeit für die Benennung des bezirklichen Alkenrather Parks liegt gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 c der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
Zwar ist die Ehrung eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Leverkusen gesamtstädtisch zu sehen und damit Sache des Rates, jedoch kann dieser dabei aber nicht in die durch die Gemeindeordnung NW in § 37 garantierten Rechte der Bezirksvertretung eingreifen und über deren Entscheidungszuständigkeiten hinweg einem stadtteilbezogenen Park einen Namen geben.
Es bleibt dem Rat jedoch unbenommen, der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III eine Empfehlung zur Namensgebung zu unterbreiten.