Beschlussentwurf:
Den in der Anlage aufgeführten Verbänden werden unter dem Vorbehalt der Freigabe der Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung für das Jahr 2011 Zuwendungen in der vorgeschlagenen Höhe gewährt.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Im Budgetbuch für das Jahr 2011 wurden unter Produktgruppe 0515, Produkt 051506 finanzielle Mittel für die Zuschüsse an sonstige Verbände aufgenommen. Diese sind zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich in den überwiegenden Fällen um Pflichtaufgaben mit Ermessen handelt, die von den Trägern für die Stadt Leverkusen wahrgenommen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1097/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, 50 406-5000……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Der Zuschuss an sonstige Verbände dienst zur Sicherstellung der laufenden Kosten. Die Verbände übernehmen Pflichtaufgaben mit Ermesse für die Kommune.
Die Auszahlung erfolgt nach Freigabe durch die Bezirksregierung
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Produktgruppe 0515, Produkt 051506,
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Sachkosten in Höhe von 11.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Entscheidung erfolgt jeweils für ein Haushaltsjahr
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit
Die Verbände benötigen für die weitere Planung diesen Beschluss, damit eine Auszahlung unmittelbar nach Freigabe durch die Bezirksregierung erfolgen kann.
Die nächste Sitzung des Ausschusses ist erst nach den Sommerferien im September.