- Jahresabschluss 2010 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
Beschlussentwurf:
1. Den vom Rat der Stadt Leverkusen
bestellten Vertretern in den zuständigen Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird
gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Punkten zuzustimmen:
a)
Feststellung
des Jahresabschlusses 2010 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn-
und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3)
b)
Verwendung des Jahresüberschusses nach Gewinn-
und Verlustrechnung vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 in Höhe von 310.102,26 € durch
Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 6.804.894,69 €. Der
ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 6.494.792,43 € wird auf das
Geschäftsjahr 2011 vorgetragen.
c)
Entlastung des Geschäftsführers für das
Geschäftsjahr 2010
2. Den
vom Rat der Stadt Leverkusen bestellten Vertretern in den zuständigen Organen
der Klinikum Leverkusen gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung
erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 zuzustimmen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Die Beschlussfassung in den Organen des Klinikums über die im
Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 15.06.2011 –
und damit vor der Sitzung des Rates – vorbehaltlich einer endgültigen
Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen erfolgt.
In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2010 (Werte
in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2010 (Werte in T€)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr
konnte das Klinikum Leverkusen ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
in Höhe von rd. 310 T€ verzeichnen.
Das Erlösbudget mit
den Krankenkassen wurde von 96,9 Mio. € in 2009 um 1,8 Mio. € (ca. 1,9 %) auf
98,7 Mio. € in 2010 weiter entwickelt. Hierfür waren insbesondere die
erbrachten Mehrleistungen maßgeblich. Die Umsatzerlöse aus
Krankenhausleistungen wurden von 98,7 Mio. € (2009) um 3,6 Mio. € auf 102,3
Mio. € in 2010 gesteigert.
Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf stieg auch im
Jahr 2010 weiter um 1,8 Mio. € auf 28,1 Mio. €. Diese Steigerung ist insbesondere
auf das Outsourcing von Leistungen zurückzuführen. Die Zielsetzung der
Reduzierung der Aufwendungen für den medizinischen Bedarf wird jedoch weiterhin
verfolgt.
Als
Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2010, die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 sowie der Lagebericht
beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung -
wesentliche Kennzahlen der Klinikum Leverkusen gGmbH beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur
Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) werden allen Fraktionen und Gruppen im
Rat der Stadt Leverkusen Exemplare des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zur
Verfügung gestellt. Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter des Klinikums in
der Sitzung des Finanzausschusses am 11.07.2011 zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen
gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH gemäß § 31
Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rh. Raimund Gietzen
Rh. Paul Hebbel
Rh. Ernst Küchler
BM Josefa Lux
Rh.
Gerhard Masurowski
Rf.
Barbara Trampenau
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1098/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / Finanzen / 2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Eine Beschlussfassung zu dieser Weisungsvorlage in der nächst möglichen Sitzung des Rates ist notwendig, da die städtischen Vertreter in den Gremien der Gesellschaft am 15.06.2011 unter Vorbehalt zugestimmt haben und die Gesellschafter laut § 42a GmbH-Gesetz verpflichtet sind, spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen.