Betreff
neue bahnstadt opladen GmbH
- Wirtschaftsplan 2010
Vorlage
0121/2009
Aktenzeichen
201-01-21-11-Li
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) Weisung, dem von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Wirtschaftsplan 2010 und der Mittelfristplanung bis zum Jahre 2014 Zustimmung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

 

Begründung:

Nach § 15 des Gesellschaftsvertrages der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan – bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan – aufzustellen und diesen dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Mittelfristplanung über 5 Jahre zu erstellen. Wirtschaftsplan, Mittelfristplan und nähere Erläuterungen der Geschäftsführung zu den einzelnen Positionen des Erfolgsplans sind in der Anlage beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 22.10.2009 vorberatend mit dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung befasst.

 

Die sich aus Wirtschaftsplan und Mittelfristplanung ergebenden Konsequenzen für die Haushaltsplanung der Stadt sind entsprechend gezogen worden, der Haushaltsansatz beträgt daher für jedes Jahr 330.000,- €.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Durch den Weisungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen erfahren der Beschluss des Aufsichtsrates und die Befassung in der Gesellschafterversammlung der nbso die notwendige Legitimation, um den Wirtschaftsplan zum 01.01.2010 wirksam werden zu lassen.