Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Umsetzungsstatus zum fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept 2011 bis 2015 (Vorlage Nr. 0600/2010) mit Stand 30.06.2011 zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn
(gleichzeitig i. V. des Stadtkämmerers)
Begründung:
Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011 bis 2015 (Vorlage Nr. 0600/2010) wurde vom Rat am 06.12.2010 beschlossen. Dabei bestand das finanzielle Volumen für die Jahre 2010 und 2011 in der Summierung aus folgenden Teilen:
Maßnahme |
2010 |
HSK-Vorgabe 2011 |
1.) Ergebnisverbesserungen |
7.000.000 € |
23.000.000 €
|
2.) HSK-Aufwandsreduzierungen |
1.092.736 € |
2.798.398
€ |
3.) Pers.-aufwandsreduzierung (Annahme) |
|
2.380.000
€ |
4.) Pers.-aufwandserhöhung |
|
1.882.600
€ |
5.) HSK-Ertragssteigerungen |
6.000
€ |
518.000
€ |
6.) Sonst. Ertragssteig. (KITA) |
|
941.250
€ |
7.) Ausschüttungen/Verlustabdeckung |
|
160.000
€ |
8.) Steuererhöhungen |
|
5.845.700
€ |
9.) Finanzhilfen des Landes (Annahmen) |
|
6.770.000
€ |
Im Detail ist zur Realisierung/Fortschreibung des HSK`s zum Stichtag 30.06.2011 folgendes anzumerken:
1.) Ergebnisverbesserungen
Aus dem Jahresergebnis 2010 konnte der Eigenkapitalverzehr erfreulicherweise um 69,1 Mio. € abgefedert werden. Das Abschlussergebnis 2010 ist nach Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner gegenüber der Planung um 69,1 Mio. € verbessert. Diese Verbesserung besteht zu
§ 58,71 Mio. € aus Ertragssteigerungen
§ 10,34 Mio. € aus Aufwandsreduzierungen.
Aufgrund der dennoch defizitären Jahresergebnisse für
§ 2010 mit 45,68 Mio. €
§ 2011 mit 100,18 Mio. € (Plan)
bedeuten die aufgezeigten Verbesserungen aber lediglich eine Verlangsamung des Eigenkapitalverzehrs. Diese Verbesserung ist allerdings noch nicht ausreichend, um den Status „Nothaushalt“ zu verlassen.
2.) HSK Aufwandsreduzierungen
Die im HSK 2010 „notierten“ 1.092.736 € Aufwandsreduzierungen sind durch das tatsächliche Ergebnis 2010 (s. Ziffer 1.) um ein Mehrfaches überschritten worden.
Für 2011 sind die im HSK vermerkten Positionen unmittelbar in die Beschlussfassung zum Haushalt 2011 am 21.02.2011 eingeflossen.
Die zum Stichtag 30.06.2011 erstellte Prognose der Fachbereiche zum Jahresende lässt derzeit darauf schließen, dass die Vorgabe zur Aufwandsreduzierung von 2.798.398 € erreicht werden kann.
3.) Personalaufwandsreduzierungen (Annahmen)
Die im HSK angenommenen Reduzierungen des Personalaufwandes in Höhe von 2.380.000 € (34 Stellen je Jahr bis 2015) sollen erreicht werden durch:
§ Einsparung von Planstellen unter Berücksichtigung von
· Ertragssteigerungen und/oder
· Aufwandsreduzierungen und
§ Wiederbesetzungssperren.
Diesen „vermiedenen“ Personalaufwendungen stehen gesetzlich bedingte Stellenzugänge sowie Besoldungs- und Tariferhöhungen gegenüber. Für 2011 kann als Zwischenergebnis folgendes vermerkt werden:
3.1 Stellenplan
Der vom Rat am 21.02.2011 beschlossene Stellenplan enthält Einsparungen von
23,5 Stellen.
3.2 Wiederbesetzungssperren
Die vom Fachbereich Personal und Organisation durchgeführte Überprüfung von vakant gewordenen Planstellen hat zu Wiederbesetzungssperren geführt, welche umgerechnet einem Stellenvolumen von 20,3 Stellen entsprechen.
3.3 Arbeitsgruppe Personalwirtschaft
Die darüber hinaus eingerichtete Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik/Personalwirtschaft (AG PW) hat unter Beteiligung der Fachbereiche 01, 03, 11, 14 und 20 bisher ein Zwischenergebnis von Einsparungen von 45,1 Stellen (Realisierungszeitraum 2011 bis 2015) zuzüglich der noch ausstehenden bzw. umzusetzenden „Kienbaum-Maßnahmen“ von 31,5 Stellen in der weiteren Zukunft bis 2015 ermittelt.
In Addition der v. g. Daten ergibt sich für das Jahr 2011 zunächst ein Potential von
43,8 Stellen (Berichtszeitpunkt 30.06.2011) sowie für den Realisierungszeitraum 2011 bis 2015 weitere 76,6 Stellen.
Die Analyse durch die AG PW ist ein dauerhafter Konsolidierungsprozess, welcher mit diesem Berichtszeitpunkt verständlicherweise noch nicht abgeschlossen werden konnte. Sobald, spätestens jedoch mit der Fortschreibung des HSK für das Jahr 2012 ff., werden die auf die weiteren Jahre entfallenden Stelleneinsparungen differenziert dargestellt.
3.4 Struktur-/Prozessuntersuchungen
In der zweiten Jahreshälfte 2011 sind auf Veranlassung der AG PW tiefer gehende Struktur-/Prozessuntersuchungen in den Fachbereichen Umwelt und Stadtplanung und Bauaufsicht sowie aufgrund des Ratsbeschlusses vom 06.12.2010 in den Werkstattbereichen von
§ Technische Betriebe Leverkusen
§ AVEA GmbH & Co. KG
§ Energieversorgung Leverkusen GmbH
§ Kraftverkehr Wupper Sieg AG
§ Fachbereich Feuerwehr und
§ Fachbereich Stadtgrün
vorgesehen, die durch externe Fachberater bis zum Ende des Jahres durchgeführt sein werden. Darüber hinaus ist es beabsichtigt den Bereich „Genehmigung von Großveranstaltungen“ näher zu untersuchen.
4.) Personalaufwandserhöhungen
Von den im HSK beschriebenen Aufwandserhöhungen in Höhe von 1.882.600 €
-bezüglich der notwendigen Umsetzung des U3-Ausbaus- werden frühestens ab Herbst 2012 zum Tragen kommen.
5.) HSK-Ertragssteigerungen
Auf die Ertragssteigerungen in 2010 mit 58,71 Mio. € wurde bereits im Zusammenhang mit der Ergebnisverbesserung (s. Ziffer 1.) hingewiesen.
Für 2011 gilt entsprechend zu den Ausführungen zur Aufwandsreduzierung, dass die ertragssteigernden Haushaltspositionen unmittelbar in den Haushaltsentwurf 2011 aufgenommen wurden, der am 21.02.2011 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen wurde.
6. Sonstige
Ertragssteigerungen (KITA)
Die im HSK beschriebenen sonstigen Ertragssteigerungen in Höhe von 941.250 € in 2011 kommen in diesem Jahr noch nicht zum Tragen, da die ausschließlich dem U3-Projekt zugeschriebenen Verbesserungen erst Ende 2012, also nach Realisierung der Neu- und Erweiterungsbauten eintreten werden.
Dabei bleibt allerdings abzuwarten, welche finanziellen Auswirkungen die vom Land NRW „proklamierte“ Gebührenfreiheit im 3. Kindergartenjahr haben wird.
7.) Ausschüttungen/Verlustabdeckungen
Die im HSK für 2011 beschriebenen Verbesserungen von 160.000 € werden nach Kenntnis der Jahresabschlüsse annähernd erreicht. Die mit dem HSK vorgesehene Ertragsausschüttung der LPG GmbH in Höhe von 10.000 € kann entsprechend des aktuell vorgelegten Jahresergebnisses 2010 nicht erfolgen.
8.) Steuererhöhungen
Die als Bestandteil des HSK beschlossenen Steuererhöhungen wirken sich unter Berücksichtigung der Ansätze und Ist-Ergebnisse 2010 voraussichtlich in 2011 wie folgt aus:
Steuerart
|
Ansatz 2010 |
Ist-Ergebnis 2010 |
HSK-Vorgabe 2011 |
Prognose 2011 |
Grundsteuer
B |
30.200.000 € |
30.635.730 € |
35.870.000 € |
35.870.000 € |
Grundsteuer
A |
65.000 € |
65.786 € |
76.700 € |
76.700 € |
Spielgerätesteuer |
900.000 € |
1.178.129 € |
1.100.000 € |
1.300.000 € |
Hundesteuer |
650.000 € |
678.593 € |
794.000 € |
800.000 € |
Summe |
31.815.000 € |
32.558.238 € |
37.840.700 € |
38.046.700 € |
Gegenüber den im HSK beschriebenen Verbesserungen von 5.845.700 € wird sich nach derzeitigem Kenntnisstand eine Veränderung (Ansatz 2011 zu Prognose 2011) ein Plus von 206.000 € ergeben.
9.) Finanzhilfen des Landes
Die Finanzhilfen des Landes, beziffert mit
§ 1.170.000 € Anteil Grunderwerbssteuer
§ 1.500.000 € Wegfall Konsolidierung Landeshaushalt und
§ 4.100.000 € Stärkungspakt „Stadtfinanzen“
sind für das HSK 2011 bis 2015 lediglich angenommen und deshalb nicht etatisiert worden. Tatsächlich sind 2010 2,1 Mio. € als „Nachschlag“ aus dem Landeshaushalt NW zur Schlüsselzuweisung (u. a. Grunderwerbssteuer) liquiditätsmäßig an den städtischen Haushalt geflossen und haben das Ergebnis 2010 (s. Ziffer 1) entsprechend verbessert.
Für das Jahr 2011 gilt, dass die Umsetzung des Landeshaushaltes abgewartet werden muss.
Im Hinblick auf den Stärkungspakt „Stadtfinanzen“, der im Landeshaushalt NRW für das Jahr 2011 mit 350.000.000 € zweckgebunden veranschlagt ist, steht die Entscheidung des Landtages noch aus,
1. nach welchen Kriterien,
2. welche Kommune
3. wie viel Mittel erhalten wird.
Zur Zeit sind erhebliche Zweifel berechtigt, dass die Stadt „in den Genuss“ der für Leverkusen angenommenen 4.100.000 € in 2011 kommt.
Der Städtetag NRW befindet sich derzeit noch in Spitzengesprächen mit dem Land NRW, um die vom Land vorgesehene Mittelverteilung an die zunächst „gefährdetsten“ Städte und Gemeinden, die bereits überschuldet sind bzw. bis 2014 in die Überschuldung geraten werden, zu erörtern. Dem Vernehmen nach handelt es sich um ca. 34 Städte und Gemeinden, davon
§ 6 Kreisfreie Städte und
§ 28 Kreisangehörige Städte,
die unter diese Kriterien fallen. Die Stadt Leverkusen gehört nach derzeitigem Kenntnisstand nicht dazu, weil die Haushaltslage im Vergleich zu den anderen Kommunen noch nicht schlecht genug ist!
10.)
Umsetzungsstatus
KulturStadt Leverkusen/ Sportpark Leverkusen
10.1)
KulturStadt Leverkusen
Die in der Vorlage 0600/2010 für den Bereich der KSL aufgeführten Aufwandsreduzierungen
§ 2010 in Höhe von 2.100 €
§ 2011 in Höhe von 58.700 €
werden vollständig erreicht.
Auch die zur Einsparung vorgeschlagenen Instandhaltungsmaßnahmen aus dem Weißbuch der KSL 2010 bis 2014 werden für die Jahre 2010 und 2011 realisiert.
Die zur Erbringung der vorgesehenen Ertragserhöhungen erforderlichen Maßnahmen (u.a. erforderliche Ratsbeschlüsse) wurden eingeleitet, so dass derzeit mit
den in der Vorlage vorgesehenen Mehreinnahmen 2011 in Höhe von 156.300 € gerechnet wird.
10.2)
Sportpark Leverkusen
10.2.1) Schließung Freibad Auermühle
Ausgehend von den
Ratsbeschlüssen zum „SPL-Konzept“, den Ergebnissen der durchgeführten
Marktanalyse und der Investorenabfrage wurde die Vermarktung des
Geländes Freibad
Auermühle und die dauerhafte Einsparung von
ca. 400.000 € durch
den Verzicht auf einen kommunalen Betrieb des Bades durch den SPL
weiterverfolgt.
Zwischenzeitlich
hat ein Investor dem Rat der Stadt Leverkusen eine Konzeption zur
Weiterentwicklung des Freibades Auermühle vorgestellt. Gleichzeitig wurde durch
den Oberbürgermeister eine Projektgruppe eingerichtet mit dem Ziel zur
Weiterverfolgung der Konzeption. Das weitere Verfahren und die Ergebnisse sind
abzuwarten.
Außerdem hatte sich
Ende November 2010 ein Bürgerverein „Rettet die Auermühle“ gebildet, mit dem
Ziel der Unterstützung beim Betrieb des Freibades Auermühle in der Saison 2011.
Der SPL hat mit Unterstützung des Bürgervereines den Betrieb des
Freibades Auermühle
zum 04.06.2011 aufgenommen.
10.2.2)
Erhöhung Überlassungsentgelte für Sportstätten &
Schwimmvereine
Neue Entgeltordnungen sind im Einvernehmen mit den
Schwimmsporttreibenden
Vereinen und den Nutzern der Sportstätten erarbeitet worden.
Entsprechende
Gebührenerhöhungsvorlagen sind eingebracht worden und zum 01.01.2011 in
Kraft
getreten. Eine Einnahmesteigerung in Höhe von 11.000 €/Jahr ist im Jahr
2011 und
in den Folgejahren möglich.
10.2.3)
Ertragserhöhung durch verstärktes Sponsoring (10.000 €)
Die Maßnahme kann entsprechend umgesetzt werden.
11.)
Zusammenfassung
Nach dieser Detailbeschreibung ergibt sich für die Fortschreibung des HSK`s nach derzeitigem Kenntnisstand folgendes Bild:
|
Ist 2010 |
HSK-Vorgabe 2011 |
Prognose 2011 |
1.) Ergebnisverbesserungen* |
7.000.000 € |
23.000.000 € |
69.100.000 € |
2.) HSK-Aufwandsreduzierungen |
1.092.736 € |
2.798.398 € |
2.800.000 € |
3.) Pers.-aufwandsreduzierung (Annahme) |
|
2.380.000 € |
2.400.000 € |
4.) Pers.-aufwandserhöhung (KITA) |
|
1.882.600 € |
0 € |
5.) HSK-Ertragssteigerungen |
6.000 € |
518.000 € |
500.000 € |
6.) Sonst. Ertragssteig. (KITA) |
|
941.250 € |
0 € |
7.) Ausschüttungen/Verlustabdeckung |
|
160.000 € |
150.000 € |
8.) Steuererhöhungen |
|
5.845.700 € |
6.050.000 € |
9.) Finanzhilfen des Landes (Annahmen)** |
2.100.000 € |
6.770.000 € |
? |
*Ergebnisverbesserung 2010
resultiert aus Jahresabschluss 2009; Ergebnisverbesserung 2011 resultiert aus
Jahresabschluss 2010, insofern entspricht Prognose 2011 dem Ist-Ergebnis 2010
**Begründung s. Ziffer 9.);
Ergebnis des Landes NRW bleibt abzuwarten
Soweit die haushaltswirtschaftliche Entwicklung/Realisierung des HSK`s ausschließlich in den Händen der Stadt liegt kann davon ausgegangen werden, dass
1. das HSK für 2011 umgesetzt wird,
2. eine Überschuldung innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nicht eintreten wird.
Gleichwohl muss mit der Fortschreibung des HSK`s für den Haushaltsentwurf 2012 erstmals für einen Zeitraum von 10 Jahren alles daran gesetzt werden, in diesem Jahrzehnt den Haushaltsausgleich wieder herzustellen und sukzessive Eigenkapital aufzubauen. Hierzu gehören -abgesehen von den städtischen Eigenleistungen durch weitere Aufwandsreduzierungen und Ertragserhöhungen- auch Hilfen von Bund und Land. Nur mit der Genehmigung eines entsprechenden HSK`s gewinnt die Stadt die notwendige Handlungsfreiheit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wieder zurück.
12.)
Nicht
quantifizierbare Maßnahmen (Prüfaufträge)
Die in Anlage 3 zur Vorlage 0600/2010 formulierten „nicht quantifizierbaren“ Maßnahmen wurden bereits umgesetzt (Brückentage zum Abbau von Überstunden, Arbeitszeitguthaben und Urlaubstagen zur Reduzierung der entsprechenden Rückstellungen) oder befinden sich in der verwaltungsinternen Prüfung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1100/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Wendling, Tel.: 406 8823
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Stadt Leverkusen ist aufgrund der Nothaushaltssituation verpflichtet ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und über den Umsetzungsstatus zu berichten.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
s. Begründung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. Begründung
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Begründung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
s. Begründung
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlagenerstellung war unter Berücksichtigung der zum 30.06.2011 abgefragten Informationen/Werte nicht früher möglich.