Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2010 der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH und Entlastung
Vorlage
1130/2011
Aktenzeichen
201-01-17-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung:

 

a)       den Jahresabschluss zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von 8.614.900,23 € und einem Jahresfehlbetrag von 886.346,21 € festzustellen,

b)       den Lagebericht 2010 zu genehmigen,

c)        den Jahresfehlbetrag von 886.346,21 € auf neue Rechnung vorzutragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen und Zuzahlungen, die den Jahresfehlbetrag übersteigen, unter sonstige Verbindlichkeiten – gegenüber Gesellschaftern – auszuweisen,

d)       der Geschäftsführung der WFL GmbH für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen,

e)       den Wirtschaftsprüfer Roland Dreizehner, Bismarckstr. 257, 51373 Leverkusen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2011 zu bestellen.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WFL GmbH für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                        Häusler

 

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten Jahresabschluss 2010 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer Roland Dreizehner, Bismarckstr. 257, 51373 Leverkusen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 7.2 i.V.m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des Gesellschaftsvertrages der WFL beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der WFL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 14.04.2011 - und damit vor der Sitzung des Rates - in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WFL erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Der Prüfungsbericht wird allen Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Leverkusen zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung die im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen in aktualisierter Form dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WFL im Geschäftsjahr 2010 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WFL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben dem Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der WFL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Herr Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn

Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich

Rh. Uwe Richrath

Rh. Bernhard Marewski

Rh. Thomas Wolf

Rh. Erhard T. Schoofs

Rh. Jochen Ries

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1130/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss der WFL

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag 970015050101 / Produkt 150501 / Produktgruppe 1505

 

Ansatz: 750 T€

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Aufgrund einer neuen Regelung in der Gesellschaft erfolgt der Verlustausgleich erst im Nachgang auf der Basis eines testierten Jahresabschlusses. Eine entsprechende Rückstellung wurde im Jahresabschluss 2010 gebildet.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage ist in der nächst möglichen Sitzung des Rates zu beschließen, um den Vertretern der Stadt in den Gremien der Gesellschaft eine entsprechende Beschlussfassung zu ermöglichen bzw. eine vorbehaltliche Beschlussfassung umzusetzen.