Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2010 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) und Entlastung
- Jahresabschluss 2010 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Entlastung
Vorlage
1131/2011
Aktenzeichen
201-01-02-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)     Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3),

 

b)     Verwendung des Jahresüberschusses 2010 in Höhe von 14.161.213,35 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 10.434.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte, sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 3.727.213,35 € in die Gewinnrücklagen,

 

c)      Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010.

 

2.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 zuzustimmen.

 

3.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)     Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 5), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 6), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 7),

 

b)     Verwendung des Jahresüberschusses 2010 in Höhe von 2.680,22 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),

 

c)      Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                    Häusler

 

Begründung:

 

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL)

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2010 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) geprüft.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2010 (Werte in T€)

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2010 (Werte in T€)

Der Jahresabschluss 2010 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht sind als Anlage Nrn. 1-3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.1996) werden allen Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Leverkusen Exemplare des Prüfberichtes über den Jahresabschluss der EVL zur Verfügung gestellt.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung die seit dem letzten Jahr im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen in aktualisierter Form dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der EVL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der EVL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der EVL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Dr. Walter Mende

Rh. Erhard T. Schoofs

Rf. Marita Schmitz

Rh. Klaus Hupperth

 

 

Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und
Beteiligungsgesellschaft mbH

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2010 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2010 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht sind als Anlage Nrn. 5-7 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) werden allen Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Leverkusen Exemplare des Prüfberichtes über den Jahresabschluss der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH zur Verfügung gestellt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1131/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2010 der EVL

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 970011150101 / Produkt 111501 / Produktgruppe 1115

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Die Ausschüttung der Gesellschaft wird im Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet, dem die Gesellschaftsanteile wirtschaftlich zugeordnet sind. Diese Ausschüttung stellt eine entsprechende Ergebnisverbesserung dar, die ggf. zu einer Ausschüttung des Sportparks an die Stadt führen kann.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage ist in der nächst möglichen Sitzung des Rates zu beschließen, um den Vertretern der Stadt in den Gremien der Gesellschaft eine entsprechende Beschlussfassung zu ermöglichen bzw. eine vorbehaltliche Beschlussfassung umzusetzen.