Betreff
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen in Leverkusen
- Förderung des Ausbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7
Vorlage
1132/2011
Aktenzeichen
510-u3/13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7 wird im Hinblick auf die Schaffung von 38 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a)         Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 38 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 76.000 €.

 

b) Übernahme der vom Land NRW nicht geförderten restlichen Umbaukosten (unter Berücksichtigung einer Eigenleistung der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch in Höhe von 195.000 €) in Höhen von 360.000 €.

 

2. Die Übernahme des Trägeranteils im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung für die von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch neu geschaffenen zwei Betreuungsgruppen durch die Stadt Leverkusen erfolgt nicht.

 

3. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven Haushalt 2012 veranschlagt:

 

Einzahlung:      684.000 €

Auszahlung:  1.120.000 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat                     

 

Begründung:

 

Im Hinblick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am 22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern abzudecken ist. Neben verschiedenen Neu-bau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen bzw. den  Standorten für diese sind dabei als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:

 

„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende 2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können. Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben, sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“

 

Hinsichtlich einer seinerzeit bereits von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch avisierten Ausbaumaßnahme der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7 ist die Verwaltung mit Beschluss vom 22.03.10 vom Rat weiterhin beauftragt worden im Hinblick auf die angestrebte Finanzierung die Gespräche wie folgt fortzuführen:

 

„Der von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch vorgesehene Ausbau der 3gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße wird grundsätzlich begrüßt. Eine Finanzierung im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien den Landes ist anzustreben, wobei die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch die Stadt Leverkusen vorgesehen werden kann, soweit hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.

Eine evtl. von der Kirchengemeinde darüber hinaus angestrebte weitergehende Finanzierung bedarf einer kritischen Wertung im Rahmen der weiteren Erörterungen und einer anschließenden Einzelfallentscheidung.“

 

Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 16.05.2011 zeigt die Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch nunmehr den umfänglichen Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7 von aktuell 3 Betreuungsgruppen auf zukünftig 5 Betreuungsgruppen (3 Betreuungsgruppen in der Gruppenform I und 2 Betreuungsgruppen in der Gruppenform II nach KiBiz) mit einem Gesamtvolumen von 1.315.000 € auf. Geschaffen werden sollen damit 38 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Ausgehend von einer Landesförderung in Höhe von 90% des Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen u3-Betreuungsplatz ergibt sich eine Landesförderung in Höhe von 684.000 € bei einem Trägeranteil von 76.000 €.

Die Berechnung der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch ist in soweit nicht zutreffend, da zwar bereits 6 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren vorhanden sind und hierfür auch bereits ein Investitionsförderungsantrag am 29.08.08 gestellt wurde, der jedoch wegen fehlender Unterlagen vom Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) nicht abschließend bearbeitet werden konnte. Die 38 neuen u3-Betreuungsplätze fließen von daher in das nunmehr vorliegende Förderverfahren ein. Es ergibt sich die im Beschlussentwurf aufgezeigte Finanzierungssituation bzw. -notwendigkeit.

 

Parallel zu dieser Vorlage erfolgt die formale Prüfung des Förderantrages der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch durch den Fachbereich Kinder und Jugend sowie die baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft, deren positives Ergebnis Voraussetzung für eine Weiterleitung des Förderungsantrages an den LVR ist.

 

Mit dem am 06.06.11 eingegangenen Schreiben vom 16.05.11 beantragt die Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch weiterhin die Übernahme des Trägeranteils im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung für die beiden zusätzlichen Betreuungsgruppen. Die Verwaltung hat hierzu, wie bei allen anderen gleich lautenden Anliegen anderer Freier Träger, immer deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht eine fortlaufende zusätzliche bzw. umfängliche Finanzierung des laufenden Betriebskosten durch die Stadt Leverkusen keine Umsetzung finden kann. Zu berücksichtigen ist hierbei u. a., dass die kirchlichen Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen der seinerzeitigen Gesetzgebung mit dem neuen Kinderbildungsgesetz massiv beim Trägeranteil entlastet worden sind. Ging das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK NRW) bis zum 31.07.08 noch von einem Trägeranteil für die kirchlichen Träger von 20 % aus, beläuft sich der Trägeranteil für die kirchlichen Träger mit Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) seit dem 01.08.08 nur noch auf 12 %. Der Beschlussentwurf sieht dementsprechend keine Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen für die laufenden Betriebskosten der beiden neu geschaffenen Betreuungsgruppen vor.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1132/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzlicher Anspruch ab dem 01.08.13. Pflichtaufgabe.

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 in der Produktgruppe 0605.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Einzahlung:      684.000 €

Auszahlung:  1.120.000 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Für die erhaltene Zuwendung des Landes NRW, die weitergeleitet wird, ist ein entsprechender passiver und aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der entsprechend der Laufzeit der Zweckbindung, in diesem Fall 20 Jahre, jährlich mit jeweils 5 % als Ertrag bzw. Aufwand aufgelöst wird.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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