- Förderung des Ausbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7
Beschlussentwurf:
1. Der von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch
geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7 wird
im Hinblick auf die Schaffung von 38 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im
Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme
des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 38 neuen
u3-Betreuungsplätze in Höhe von 76.000 €.
b) Übernahme der vom Land NRW nicht
geförderten restlichen Umbaukosten (unter Berücksichtigung einer Eigenleistung
der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch in Höhe von 195.000 €) in Höhen
von 360.000 €.
2. Die Übernahme des Trägeranteils im Rahmen der laufenden
Betriebskostenförderung für die von der Ev. Kirchengemeinde
Leverkusen-Schlebusch neu geschaffenen zwei Betreuungsgruppen durch die Stadt
Leverkusen erfolgt nicht.
3. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven
Haushalt 2012 veranschlagt:
Einzahlung: 684.000 €
Auszahlung: 1.120.000 €
Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der
Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen
Pflichtaufgaben - zugeordnet.
gezeichnet:
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Begründung:
Im Hinblick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der
Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am
22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die
U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in
Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote
von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern
abzudecken ist. Neben verschiedenen Neu-bau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen
bzw. den Standorten für diese sind dabei
als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter
dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:
„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende
2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst
hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können.
Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben,
sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein
konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige
Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“
Hinsichtlich einer seinerzeit bereits von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch
avisierten Ausbaumaßnahme der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße
7 ist die Verwaltung mit Beschluss vom 22.03.10 vom Rat weiterhin beauftragt
worden im Hinblick auf die angestrebte Finanzierung die Gespräche wie folgt
fortzuführen:
„Der von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch vorgesehene Ausbau der 3gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße wird grundsätzlich begrüßt. Eine Finanzierung im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien den Landes ist anzustreben, wobei die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch die Stadt Leverkusen vorgesehen werden kann, soweit hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.
Eine evtl. von der Kirchengemeinde darüber hinaus angestrebte weitergehende Finanzierung bedarf einer kritischen Wertung im Rahmen der weiteren Erörterungen und einer anschließenden Einzelfallentscheidung.“
Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass
ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz
ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und
Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern
entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei
mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 16.05.2011 zeigt die Ev.
Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch nunmehr den umfänglichen Ausbau der Ev.
Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7 von aktuell 3
Betreuungsgruppen auf zukünftig 5 Betreuungsgruppen (3 Betreuungsgruppen in der
Gruppenform I und 2 Betreuungsgruppen in der Gruppenform II nach KiBiz) mit
einem Gesamtvolumen von 1.315.000 € auf. Geschaffen werden sollen damit 38
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Ausgehend von einer
Landesförderung in Höhe von 90% des Höchstbetrages von 20.000 € je neu
geschaffenen u3-Betreuungsplatz ergibt sich eine Landesförderung in Höhe von
684.000 € bei einem Trägeranteil von 76.000 €.
Die Berechnung der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch ist in
soweit nicht zutreffend, da zwar bereits 6 Betreuungsplätze für Kinder im Alter
von unter 3 Jahren vorhanden sind und hierfür auch bereits ein
Investitionsförderungsantrag am 29.08.08 gestellt wurde, der jedoch wegen
fehlender Unterlagen vom Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR)
nicht abschließend bearbeitet werden konnte. Die 38 neuen u3-Betreuungsplätze
fließen von daher in das nunmehr vorliegende Förderverfahren ein. Es ergibt
sich die im Beschlussentwurf aufgezeigte Finanzierungssituation bzw.
-notwendigkeit.
Parallel zu dieser Vorlage erfolgt die formale Prüfung des
Förderantrages der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch durch den
Fachbereich Kinder und Jugend sowie die baufachlichen Prüfung durch den
Fachbereich Gebäudewirtschaft, deren positives Ergebnis Voraussetzung für eine
Weiterleitung des Förderungsantrages an den LVR ist.
Mit dem am 06.06.11 eingegangenen Schreiben vom 16.05.11 beantragt die
Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch weiterhin die Übernahme des
Trägeranteils im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung für die beiden
zusätzlichen Betreuungsgruppen. Die Verwaltung hat hierzu, wie bei allen
anderen gleich lautenden Anliegen anderer Freier Träger, immer deutlich
gemacht, dass aus ihrer Sicht eine fortlaufende zusätzliche bzw. umfängliche
Finanzierung des laufenden Betriebskosten durch die Stadt Leverkusen keine
Umsetzung finden kann. Zu berücksichtigen ist hierbei u. a., dass die
kirchlichen Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen der
seinerzeitigen Gesetzgebung mit dem neuen Kinderbildungsgesetz massiv beim
Trägeranteil entlastet worden sind. Ging das Gesetz über Tageseinrichtungen für
Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK NRW) bis zum 31.07.08 noch von einem
Trägeranteil für die kirchlichen Träger von 20 % aus, beläuft sich der
Trägeranteil für die kirchlichen Träger mit Inkrafttreten des Gesetzes zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) seit
dem 01.08.08 nur noch auf 12 %. Der Beschlussentwurf sieht dementsprechend
keine Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen für die laufenden
Betriebskosten der beiden neu geschaffenen Betreuungsgruppen vor.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1132/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzlicher Anspruch ab dem 01.08.13. Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 in der Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Einzahlung: 684.000 €
Auszahlung: 1.120.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Für die erhaltene Zuwendung des Landes NRW, die weitergeleitet wird, ist ein entsprechender passiver und aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der entsprechend der Laufzeit der Zweckbindung, in diesem Fall 20 Jahre, jährlich mit jeweils 5 % als Ertrag bzw. Aufwand aufgelöst wird.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
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