Betreff
Einziehung Parkplatz Monheimer Straße (Teilbereich)
Vorlage
1144/2011
Aktenzeichen
660-1348-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung beschließt das Einziehungsverfahren für einen Teil des Parkplatzes an der Monheimer Straße nach §7 des Straßen- und Wegegesetzes einzuleiten.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadt Rheindorf soll der Ladenplatz an der Felder-/ Monheimer Straße umgestaltet werden. Die Vorstellung eines Investors zur Vergrößerung der angrenzenden Bebauung deckt sich mit den städtebaulichen Zielen.

 

Hierzu wird eine Teilfläche des angrenzenden Parkplatzes benötigt. Sie erschloss bisher die an der Ostseite liegenden Garagen und hatte an der Westseite ca. 10 öffentliche Stellplätze. Sie ist im Anlageplan mit Kreuzschraffur gekennzeichnet.

 

Nach Prüfung durch den Fachbereich Straßenverkehr ist die Kapazität des Parkplatzes nicht ausgelastet. So erscheint die Aufrechterhaltung zugunsten des öffentlichen Bedarfes gegenüber dem Unterhaltungsaufwand nach Fortfall der Verkehrsbedeutung für die Garagen ungerechtfertigt.

 

Gemäß §7 des Straßen- und Wegegesetzes soll der Straßenbaulastträger die Einziehung verfügen, falls die Verkehrsbedeutung fortgefallen ist und / oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung sprechen.

 

Die Absicht hierzu ist mit dreimonatiger Auslegungsfrist zu veröffentlichen um der Allgemeinheit die Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Erst danach kann, nach evt. erforderlicher Abwägung, die Einziehung verfügt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1144/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / 66 / 6616

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Einziehungsverfahren für eine Teilfläche aus dem Parkplatzgrundstück Monheimer Straße

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

keine

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Diese Vorlage ist in Zusammenhang mit der Vorlage Nr. 1093/2011 „Grundstücksveräußerung Parkplatzfläche Monheimer Straße“ zu sehen, über die im Finanzausschuss am 11.07.2011 entschieden werden soll. Voraussetzung für die Grundstücksveräußerung ist die Einziehung der betreffenden Fläche. Um dies zeitnah zu gewährleisten, soll in der Sitzung der Bezirksvertretung I am 04.07.2011 der Beschluss für das Einziehungsverfahren herbeigeführt werden.