- Entlastung der Organe
- Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2010
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt, den Organen der
Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2010
Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, von dem durch
den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 3.009.829,43
€ einen Teilbetrag in Höhe von 1.700.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen
für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen,
sowie einen Teilbetrag von 1.309.829,43 € in die Sicherheitsrücklage der
Sparkasse Leverkusen einzustellen.
gezeichnet:
Buchhorn
(gleichzeitig i. V. des Stadtkämmerers)
Begründung:
Der Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2010 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 29.06.2011 gefasst.
Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 29.06.2011, die Bilanz zum 31.12.2010, die Gewinn- und Verlustrechnung 2010 sowie der Lagebericht 2010 sind als Anlagen 1 bis 4 beigefügt.
Der Verwaltungsrat hat in dieser Sitzung gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag in Höhe von 1.700.000,00 € unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 1.430.975,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zwecke verwendet. Mit Beschluss des Rates vom 06.12.2010 (Vorlage Nr. 0808/2010) ist ein Betrag von max. 200.000,00 € zur Finanzierung der im Rahmen der REGIONALE 2010 entwickelten Projekte „Wupperwandel“ und „Dhünnkorridor“ aus dieser Ausschüttung bereitzustellen. Der Restbetrag ist auf Vorschlag der Verwaltung wie im Vorjahr für den Bereich Kinder und Jugend einzusetzen.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 1.309.829,43 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Leverkusen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 1.).
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsmitglieder im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rh. Heinz Gerd Bast
Rh. Markus Beisicht
Rh. Thomas Eimermacher
Rh. Paul Hebbel
Rh. Klaus Hupperth
Rf. Susanne Kutzner (stv. Mitglied, Teilnahme 17. und 18.03.2010)
Rh. Dr. Walter Mende
Rh. Erhard T. Schoofs
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1149/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schwaab, FB 20, 2017.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2010 der Sparkasse Leverkusen
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle 9700151501 / Produkt 151501 / Produktgruppe 1515
Ertrag/Einzahlung aus Gewinnanteilen i.H.v. 1.500.000,00 €
Aufwand/Auszahlung für Ertragsteuern i.H.v. 237.400,00 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Ertrag aus Gewinnanteilen i.H.v. 1.700.000,00 €
Aufwand für Ertragsteuern i.H.v. 269.025,00 €
Einnahme i.H.v. 1.430.975,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse, in der über den Jahresabschluss 2010 und den Vorschlag zur Verwendung des ausschüttungsfähigen Anteils beschlossen wurde, fand am 29.06.2011 statt.
Eine Beschlussfassung zu dieser Weisungsvorlage in der nächstmöglichen Sitzung des Rates erachtet die Verwaltung für notwendig, damit eine in Bezug auf die Beschlussfassung des Verwaltungsrates vom 29.06.2011 zeitnahe Ausschüttung durch die Sparkasse Leverkusen erfolgen kann.