- Förderung des Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Andreas, Münsters Gässchen 32
Beschlussentwurf:
1. Der vom Kath. Kirchengemeindeverband
Leverkusen Südost geplante Ausbau der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St.
Andreas, Münsters Gässchen 32, wird im Hinblick auf die Schaffung von 22 neuen
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt
Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme
des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 22 neuen
u3-Betreuungsplätze in Höhe von 44.000 €.
b) Übernahme der vom Land NRW nicht
geförderten restlichen Umbaukosten in Höhe von 100.000 €.
2. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven
Haushalt 2012 veranschlagt:
Einzahlung: 396.000 €
Auszahlung: 540.000 €
Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der
Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen
Pflichtaufgaben - zugeordnet.
gezeichnet:
Häusler Adomat
(gleichzeitig i. V. des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Im Hinblick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der
Vorlage Nr. 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag Nr. 0337/2010 am
22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die
U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in
Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote
von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern
abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen
bzw. den Standorten für diese sind dabei die Eckpunkte für die Umsetzung der
Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret
festgeschrieben worden:
„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende
2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst
hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können.
Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben,
sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein
konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige
Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“
Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass
ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz
ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und
Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern
entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei
mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.
Mit dem beigefügten Schreiben vom 04.07.11 übermittelt der
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. (DV) den Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung für das Kalenderjahr 2011 nach den Richtlinien über
die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.08
des Kath. Kirchengemeindeverbandes (KGV) Leverkusen-Südost vom 30.05.11
(Anlagen 1 bis 3). Vorgesehen ist der zukünftige Betrieb der Kath.
Tageseinrichtung mit 5 Betreuungsgruppen (2 x Gruppenform I, 1 x Gruppenform II
und 2 x Gruppenform III nach KiBiz). Es sollen 22 neue Betreuungsplätze für
Kinder im Alter von unter 3 Jahren geschaffen werden. Die Gesamtkosten belaufen
sich auf 540.109,00 €. Ausgehend von einer Landesförderung in Höhe von 90% des
Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen u3-Betreuungsplatz ergibt sich
eine Landesförderung in Höhe von 396.000 € bei einem Trägeranteil von 44.000 €.
Einen ersten Antrag auf Investitionsförderung hat die Kath. Kirche
bereits in 2008 gestellt, der allerdings auf Wunsch des Trägers zunächst vom
Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR), nicht weiter bearbeitet
worden ist und nunmehr, wie vom DV mit Schreiben vom 04.07.11 aufgezeigt,
hinfällig wird.
Im Vorgriff auf den vom DV übermittelten Antrag hat der KGV Leverkusen
Südost bereits mit dem am 17.06.11 eingegangenen Schreiben vom 30.05.11 die
Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen in Höhe von 44.000 €
sowie der vom Land Nordrhein-Westfalen nicht geförderten Baukosten in Höhe von
100.000 € beantragt (Anlage 4).
Parallel zu dieser Vorlage erfolgt die formale Prüfung des
Investitionsförderantrages des KGV Leverkusen Südost durch den Fachbereich
Kinder und Jugend sowie die baufachliche Prüfung durch den Fachbereich
Gebäudewirtschaft, deren positives Ergebnis Voraussetzung für eine Weiterleitung
des Investitionsförderungsantrages an den LVR ist.
Der Ausbau der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Andreas, Münsters Gässchen 32, ist Bestandteil der aktuellen u3-Ausbauüberlegungen für Leverkusen, die perspektivisch am 01.08.13 zu einer Umsetzung der vom Rat beschlossenen Ausbauquote von 27 % Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren führen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1163/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzlicher Anspruch ab dem 01.08.13. Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 in der Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Einzahlung: 396.000 €
Auszahlung: 540.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Für die erhaltene Zuwendung des Landes NRW, die weitergeleitet wird, ist ein entsprechender passiver und aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der entsprechend der Laufzeit der Zweckbindung, in diesem Fall 20 Jahre, jährlich mit jeweils 5 % als Ertrag bzw. Aufwand aufgelöst wird.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)