Betreff
Einsatz von Veräußerungserlösen in der Investitionsplanung 2011
Vorlage
1150/2011/1
Aktenzeichen
ge
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt bestätigt, dass

 

a)     die in der Investitionsplanung 2011 enthaltenen Veräußerungserlöse nicht für die Rückführung von Verbindlichkeiten, sondern als Deckungsmittel für die folgenden Maßnahmen in 2011 eingesetzt werden:

 

Grundstückserlöse i. H. von Zuordnung

 

2,36 Mio. €                                         nbso

 

605 T€                                                Grunderwerb von Kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu, Beistandskasse und St. Antonius

(Erwerb KITA Grundstück, Vorlage nach der Sommerpause)

 

500 T€                                                Kauf von Verkehrsflächen von der LEG aufgrund  vertraglicher Verpflichtung für gewerbliche Erschließung des IPL - Geländes

(Vorlage möglichst noch in 2011)

 

 

b)     eine derartige Vorgehensweise wirtschaftlich und notwendig ist.

 

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung nach Maßgabe der in der Begründung genannten Argumentation zu antworten.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                            Häusler

 

Begründung:

 

Die Verwaltung möchte in Ergänzung der Vorlage 1150/2011 den Rat zeitnah über die erstmals konkretisierte Auffassung des Innenministeriums in Sachen Einsatz von Veräußerungserlösen in der Investitionsplanung 2011 informieren.

 

Mit E-Mail vom 13.07.2011 ist der Verwaltung das beigefügte Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zugegangen (Anlage). Im vorliegenden Fall hat sich offensichtlich eine andere Kommune an das Innenministerium in gleicher Angelegenheit gewandt. Das bedeutet im Ergebnis, dass zugeordnete Grundstückserlöse nur für die zugeordnete Investition und nicht mehr als Deckungsmittel für andere investive Maßnahmen zur Verfügung stehen. 

 

Insofern ist die vorgegebene Handhabung eine deutliche Einschränkung in Bezug auf die Flexibilität und Bewirtschaftungsmöglichkeit des städtischen Haushaltes. Eine Beschlussfassung wird aber im Hinblick der Umsetzung von notwendigen Investitionen dennoch empfohlen.

 

Vor dem Hintergrund, dass – entgegen der Auffassung der Verwaltung, dass hier das Gesamtdeckungsprinzip nach § 20 Nr. 3 GemHVO Anwendung findet – u. a. verfügt wird, Vermögensveräußerungen konkreten neuen Investitionsvorhaben zuzuordnen, konkretisiert die Verwaltung ihre Vorlage wie folgt: 

 

Grundstückserlöse i. H. von Zuordnung

 

2,36 Mio. €                                         nbso

 

605 T€                                               Grunderwerb von Kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu, Beistandskasse und St. Antonius

(Erwerb KITA Grundstück, Vorlage nach der Sommerpause)

 

500 T€                                               Kauf von Verkehrsflächen von der LEG aufgrund  vertraglicher Verpflichtung für gewerbliche Erschließung des IPL - Geländes

(Vorlage möglichst noch in 2011)

 

 

Für die Begründung der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit gelten nach wie vor die Äußerungen in der Begründung zur Vorlage 1150/2011, wobei ergänzend darauf hingewiesen wird, dass in der Vergangenheit nur durch die buchhalterische Einbeziehung der Veräußerungserlöse (als Einnahmen der Investitionsplanung) ab 2008 die Aufnahme langfristiger Kredite verhindert werden konnte. Dies hatte zur Folge, dass die langfristige Verschuldung von rd. 264,2 Mio. € (31.12.2008) auf rd. 236 Mio. € (31.12.2010) zurückgegangen ist.

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Verwaltung empfiehlt die Einbindung dieser Beschlussfassung in die Entscheidung der Kommunalaufsicht in Bezug auf die noch ausstehende Haushaltsverfügung 2011.  Insofern wird eine Beschlussfassung in diesem Turnus empfohlen.