Betreff
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen in Leverkusen
- Förderung des Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstraße 3
Vorlage
1169/2011
Aktenzeichen
510-u3/13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der vom Kath. Kirchengemeindeverband Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg geplante Ausbau der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstraße 3, wird im Hinblick auf die Schaffung von 21 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a)    Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die            21 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 25.200 €.

 

b) Übernahme der vom Land NRW nicht geförderten Ausbaukosten in Höhe von 98.710 €.

 

2. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven Haushalt 2012 veranschlagt:

 

Einzahlung:      252.000 €

Auszahlung:     350.750 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat         

 

Begründung:

 

Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am 22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tagespflege abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen bzw. den  Standorten für diese sind dabei als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:

 

„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende 2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können. Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben, sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“

 

Weiterhin ist ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung aufgezeigt worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.

 

Mit Schreiben vom 04.07.11 hat der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. den Antrag des Kirchengemeindeverbandes Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg auf Gewährung einer Zuwendung für das Kalenderjahr 2012 nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.08 für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstr. 3 übersandt, mit vorgesehenen Gesamtkosten in Höhe von 350.710,85 € zur Schaffung von 21 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren, von denen bei einer Landesförderung in Höhe von 90 % des nach den Investitionsförderungsrichtlinien festgeschriebenen Höchstbetrages von 12.000 € (Aus- und Umbaumaßnahme 8.500 €, Ausstattungsmaßnahme 3.500 €) je neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren insgesamt 226.800 € als Zuwendung gewährt werden. (Anlagen 1 - 3)

 

Mit zwei Schreiben vom 15.06.11 hat der Kath. Kirchengemeindeverband Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg für die hier angesprochene Tageseinrichtung für Kinder die Übernahme des 10%igen Trägeranteils in Höhe von 25.200 € im Rahmen der Landesförderung durch die Stadt Leverkusen ebenso beantragt, wie die Übernahme der nicht vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten weiteren notwendigen Investitionskosten in Höhe von 98.710 € (Anlage 1)

 

Vorgesehen ist zukünftig der Betrieb der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König mit 5 Betreuungsgruppen nach KiBiz (3 Betreuungsgruppen in der Gruppenform I, 1 Betreuungsgruppe in der Gruppenform II und 1 Betreuungsgruppe in der Gruppenform III). Damit stehen insgesamt bis zu 28 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren zur Verfügung. Die Anzahl der zu fördernden 21 u3-Betreuungsplätze ergibt sich daraus, dass bereits vor dem Förderungszeitraum 7 u3-Betreuungsplätze in der Tageseinrichtung vorhanden waren, die nicht mehr gefördert werden.

 

Parallel zu dieser Vorlage erfolgt die formale Prüfung des Investitionsförderantrages des Kirchengemeindeverbandes Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg  durch den Fachbereich Kinder und Jugend sowie die baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft, deren positives Ergebnis Voraussetzung für eine Weiterleitung des Investitionsförderungsantrages an den LVR ist.

 

Der Ausbau der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstr. 3 ist Bestandteil der aktuellen u3-Ausbauüberlegungen für Leverkusen, die perspektivisch am 01.08.13 zu einer Umsetzung der vom Rat beschlossenen Ausbauquote von 27 % Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren führen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1169/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzlicher Anspruch ab dem 01.08.13. Pflichtaufgabe.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 in der Produktgruppe 0605.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Einzahlung:      252.000 €

Auszahlung:     350.750 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Für die erhaltene Zuwendung des Landes NRW, die weitergeleitet wird, ist ein entsprechender passiver und aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der entsprechend der Laufzeit der Zweckbindung, in diesem Fall 5 Jahre, jährlich mit jeweils 20 % als Ertrag bzw. Aufwand aufgelöst wird.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)