- Förderung des Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Hildegard, Dr.-August-Blank-Straße 8
Beschlussentwurf:
1. Der
vom Kath. Kirchengemeindeverband Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg geplante Ausbau der
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Hildegard, Dr.-August-Blank-Straße 8,
wird im Hinblick auf die Schaffung von 12 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im
Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme
des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 12 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 24.000
€.
b) Übernahme der vom Land NRW nicht
geförderten Ausbaukosten in Höhe von 4.188 €.
2. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven
Haushalt 2012 veranschlagt:
Einzahlung: 216.000 €
Auszahlung: 244.200 €
Die
Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der
Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am
22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die
U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in
Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote
von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tagespflege
abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen
bzw. den Standorten für diese sind dabei
als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter
dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:
„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende
2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst
hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können.
Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben,
sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein
konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige
Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“
Weiterhin ist ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung aufgezeigt
worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000
€ pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne
und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern
entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei
mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.
Mit Schreiben vom 04.07.11 hat der Diözesan-Caritasverband für das
Erzbistum Köln e. V. den Antrag des Kirchengemeindeverbandes
Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg auf Gewährung einer Zuwendung für das Kalenderjahr
2012 nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.08 für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder
St. Hildegard, Dr.-August-Blank-Str. 8 übersandt, mit vorgesehenen Gesamtkosten
in Höhe von 244.188,00 € zur Schaffung von 12 neuen Betreuungsplätzen für
Kinder im Alter von unter 3 Jahren, von denen bei einer Landesförderung in Höhe
von 90 % des nach den Investitionsförderungsrichtlinien festgeschriebenen
Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder
unter 3 Jahren insgesamt 216.000 € als Zuwendung gewährt werden (Anlagen 1-2).
Mit zwei Schreiben vom 15.06.11 hat der Kath. Kirchengemeindeverband
Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg für die hier angesprochene Tageseinrichtung für
Kinder die Übernahme des 10%igen Trägeranteils in Höhe von 24.000 € im Rahmen
der Landesförderung durch die Stadt Leverkusen ebenso beantragt, wie die
Übernahme der nicht vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten weiteren
notwendigen Investitionskosten in Höhe von 4.188 € (Anlage 1).
Vorgesehen ist zukünftig der Betrieb der Kath. Tageseinrichtung für
Kinder St. Hildegard mit 2 Betreuungsgruppen nach KiBiz in der Gruppenform I.
Damit stehen bis zu 12 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren
zur Verfügung.
Parallel zu dieser Vorlage erfolgt die formale Prüfung des
Investitionsförderantrages des Kirchengemeindeverbandes
Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg durch den Fachbereich Kinder und Jugend sowie die
baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudewirt-schaft, deren positives
Ergebnis Voraussetzung für eine Weiterleitung des
Investitionsförderungsantrages an den LVR ist.
Der Ausbau der Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Hildegard, Dr.-August-Blank-Str. 8 ist Bestandteil der aktuellen u3-Ausbauüberlegungen für Leverkusen, die perspektivisch am 01.08.13 zu einer Umsetzung der vom Rat beschlossenen Ausbauquote von 27 % Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren führen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1170/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzlicher Anspruch ab dem 01.08.13. Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Die Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 in der Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Einzahlung: 216.000 €
Auszahlung: 244.200 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Für die erhaltene Zuwendung des Landes NRW, die weitergeleitet wird, ist ein entsprechender passiver und aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der entsprechend der Laufzeit der Zweckbindung, in diesem Fall 20 Jahre, jährlich mit jeweils 5 % als Ertrag bzw. Aufwand aufgelöst wird.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)