- Umgestaltung "Platz an der Monheimer Straße"
Beschlussentwurf:
1. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen
2. Der Planung für die Umgestaltung des „Platz an der Monheimer Straße“ wird zugestimmt.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Ausgangssituation
Der so genannte Monheimer Platz liegt im Bereich Rheindorf-Nord und wird von der Felderstraße und der Stichstraße der Monheimer Straße eingegrenzt. Er wird von Gebäuden umschlossen, die kombiniert Gewerbe und Wohnen zulassen. Dem Platz fehlt aber momentan eine entsprechende Qualität, um hier eine attraktive Nutzung der Gewerbeflächen und Wohnumfeldqualität zu gewährleisten. Die vorhandene Platzfläche ist im Wesentlichen noch im erstmaligen Ausbauzustand aus dem Jahr 1964 und befindet sich mittlerweile in einem weitestgehend sanierungsbedürftigen Zustand.
Seine frühere Funktion als Quartiersplatz zur Deckung der
fußläufigen Nahversorgung hat der Platz verloren, die umliegenden ehemaligen
Ladenlokale sind überwiegend ohne Nutzung. Um dem weiteren
Verfall entgegenzuwirken und den Platz wieder aufzuwerten, sind investive
Maßnahmen nötig, die hier mit Fördermitteln des Landes NRW bezuschusst werden
können.
Die Attraktivitätssteigerung des Monheimer
Platzes im Stadtteil Rheindorf-Nord ist Bestandteil eines größeren
Handlungspaketes, welches im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“
umgesetzt wird und zum Ziel hat, bestehende Probleme in sozialen,
gesundheitlichen, arbeits- und wohnungsmarktpolitischen Bereichen zu
entschärfen.
Beschlusslage
Mit Beschluss zur
Vorlage Nr. R 658/16.TA hat der Rat der Stadt Leverkusen am 25.09.2006 ein
integriertes Handlungskonzept als Grundlage des Antrags auf Aufnahme in das
Landesprogramm Soziale Stadt NRW beschlossen. Im Februar 2007 erfolgte die
Zusage durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen. In mehreren Folgevorlagen wurde seitdem über die Sachstände
und Fortschritte seitens der beteiligten Fachbereiche berichtet.
Bestandteil des
integrierten Handlungskonzeptes ist dabei u. a. die Umgestaltung des „Platz an
der Monheimer Straße“, welche die Bezirksvertretung I in seiner 27. Sitzung im
Juni 2009 als Planungsauftrag bekräftigt hat.
Sachstand
Auf der Basis des
Handlungskonzeptes wurden die erforderlichen Maßnahmen weiter konkretisiert. Um
die Wünsche und Anregungen unmittelbar aufnehmen zu können, nehmen Mitarbeiter
der Verwaltung von Anfang an regelmäßig an den Treffen des Arbeitskreises 3 zum
Projekt Soziale Stadt Rheindorf teil.
Gemeinsam mit den
Wünschen aus dem Arbeitskreis sowie einer durchgeführten Bürgerbeteiligung am
24.05.2011 wurde der Umgestaltungsentwurf erarbeitet.
Dieser Planung
stimmte der Arbeitskreis 3 –Straßen, Wege, Plätze, Parks- zu; der Stadtteilbeirat
hat in seiner Sitzung am 19.07.2011 der Planung ebenfalls zugestimmt.
Für alle Investivmaßnahmen liegt ein positiver Bewilligungsbescheid der
Bezirksregierung vor.
Bürgerbeteiligung
Da die Planung bereits zur Bürgerbeteiligung die Wünsche der Anwohner, die innerhalb des Arbeitskreises 3 erarbeitet wurden, berücksichtigte, wurde die Planung auch positiv aufgenommen. Es wurde lediglich eine Grünfläche im Bereich der Feuerwehrzufahrt von der Felderstraße wieder aus der Planung entfernt, da diese im Nachhinein doch keinen Zuspruch mehr fand.
Außerdem kam im Nachhinein der Wunsch auf, den Platz fest zu benennen, da die Bezeichnung "Monheimer Platz" nicht offiziell gültig ist. Dazu wurde der Fachbereich 62 eingeschaltet; zum Zeitpunkt der Vorlage kann aber noch keine verbindliche Aussage gemacht werden.
Ausführungsplanung
Wesentliche Planungsziele der Umgestaltungsmaßnahme:
- Abbruch von 4 kleineren Pflanzbeeten,
- Erneuerung der überwiegenden Platzfläche sowie der 3 angrenzenden Wegeverbindungen mit einem Standardpflaster in Betonstein hellgrau,
- Erneuerung der Oberflächenentwässerung,
- Sanierung des vorhandenen mittigen Pflanzbeetes,
- die Pflanzfläche umschießt eine rechteckige wassergebundene Wegefläche, die an das Betonsteinpflaster anschließt,
- Bereitstellung von Flächen für eine spätere außengastronomische Nutzung
- Erneuerung und Verbesserung der Platzbeleuchtung,
- Lösbare Poller im Bereich der Zuwegung von der Felderstraße, um ein Befahren mit PKW zu vermeiden aber den Rettungsweg sicherzustellen.
Kosten:
Der Kostenrahmen der
Umbaumaßnahme "Platz an der Monheimer Straße" wurde innerhalb der etatisierten Gesamtmittel
zur Sozialen Stadt Rheindorf auf 150.000 Euro festgesetzt.
Unter der
Voraussetzung diese Summe nicht zu überschreiten, ist die aktuelle Planung
vorgenommen worden. Laut aktueller Kostenschätzung wird die genannte Summe
incl. aller anfallenden Kosten nicht überschritten. Die Mittel von 150.000 €
stehen auf der Finanzstelle 6700 052601 1002 mit der Finanzposition 783300,
Soziale Stadt – Monheimer Platz bereit.
Für die angrenzenden Anlieger entsteht durch die Umbaumaßnahme eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) in einer geschätzten Höhe von 30.000,- Euro.
Der Differenzbetrag von 120.000 Euro wird lt. bewilligtem Förderbescheid in Höhe von 80 % der Baukosten aus dem Programm "Soziale Stadt Rheindorf" bezuschusst.
Weitere Vorgehensweise:
Vorbehaltlich der haushaltstechnischen Genehmigung und unter der Gewährung von Fördermitteln des Landes NRW ist der Umbau des "Platz an der Monheimer Straße" für 2012 vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1176/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schönfeld / 66 / 6612
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle 6700 052601 1007, Finanzposition 783300
Soziale Stadt – Monheimer Platz
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Von der etatisierten Gesamtsumme von 150.000 Euro entfallen nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) schätzungsweise ca. 30.000 Euro auf die angrenzenden Anlieger. Zudem werden Fördermitteln des Landes in Höhe von 80% als Einnahmen herangezogen.