Beschlussentwurf:
1. Die zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen nach Priorität 1-3 werden zur Kenntnis genommen.
2. Den zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen nach Priorität 1 wird zugestimmt.
4. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen Priorität 1 betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 5.541.000,-- €. inklusive Mehrwertsteuer.
5. Die Maßnahme ist bei der Finanzstelle PN 0170 auf dem Sachkonto 523107 etatisiert, die Veranschlagung ist für die Jahre 2012 und 2013 fortzuführen.
Insoweit erfolgt der Beschluss vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2012.
6. Die Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.
7. Mit der Durchführung der
Maßnahmen ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu
beginnen.
gezeichnet:
Häusler Adomat Mues
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
In Vorlage Nr. 0671/ 2010 zur Brandschutzsanierung der Gesamtschule Schlebusch wurde auf die Notwendigkeit weiterer Sanierungen am Schulgebäude hingewiesen.
Derzeitiger
Bauzustand:
Die Schule wurde 1974 in konventioneller Bauart in Stahlbeton-Skelettbauweise gebaut. Es handelt sich um einen teilweise 3-geschossigen, in Hanglage errichteten Gebäudekomplex mit Flachdächern. Der Komplex ist in 4 Gebäudeteile unterteilt.
Die Fassaden bestehen aus Betonfassadenelementen mit innenliegender Kerndämmung.
Äußerlich ist das Gebäude in einem altersentsprechenden Zustand.
Abgeschlossene Sanierungs-
bzw. Umbaumaßnahmen 2010 bis 2011:
- Umbau Lehrerzimmer und Sanierung Verwaltung einschl. vorgezogener Brandschutzsanierung
- Sanierung des Daches über Lehrerzimmer und Verwaltung (KP II)
- Erneuerung der Fenster des Lehrerzimmers und der Verwaltung (KPII)
- Erneuerung des Lüftungszentralgerätes für den Bereich der Verwaltung (KPII)
- Austausch der Leuchten in der Verwaltung gegen eine hochenergieeffiziente Beleuchtung (KPII)
Maßnahmen 2011 bis
2013 gemäß beschlossener Vorlage 0671/
2011:
§ Brandschutzsanierung, ausgenommen der Bereiche Lehrerzimmer und Verwaltung
§ die Demontage der bestehenden Abhangdecken in den Fluren und Klassenräumen und deren Erneuerung als moderne Akustikdecken
§ Rückbau der Lüftungsanlagen in den Klassenräumen und Fachräumen
§ die Neumontage der Elektroinstallation und die Erneuerung der Beleuchtung
§ Einbringung einer strukturierten Datenverkabelung in den sanierten Klassenräumen gem. festgelegter Baustandards
Die Gesamtkosten für die Brandschutzsanierung betragen nach heutigem Stand rund 4.130.000,-- €. Eine Anpassung der Kosten liegt begründet in Änderungen im Brandschutzkonzept und in der Erfordernis einer Schadstoffsanierung (KMF- Vorkommen), die sich im Rahmen der Sanierungsarbeiten im Lehrerzimmer für die gesamte Schule ergab.
Zusätzliche Sanierungsmaßnahmen:
Eine umfassende Analyse ergab, aufgeteilt in drei Prioritätstufen, folgenden zusätzlichen Sanierungsbedarf:
Priorität 1 (dringend notwendige
Realisierung)
- Austausch der Fensteranlagen
- Flachdachsanierung
- Teilerneuerung RW/ SW- Leitungen
- Erneuerung Lüftungszentralgeräte Aula und Veranstaltungsraum 1. UG
- Erneuerung Zu- und Abluftgerät Fach- und Sonderräume
- Erneuerung Abluft Lehrküche und WC-Räume
- Erneuerung Blitzschutzanlage
- Vollständiger Ersatz von Sicherheitsleuchten
- Erneuerung Pausenhofbeleuchtung
- Zutrittskontrollanlage
- Erneuerung und Erweiterung der Pausenhofbeschallung
Priorität 2 (langfristig
notwendige Realisierung)
- Teilerneuerung WC-Anlagen
- Teilerneuerung Trinkwasser-Leitungen
- Teilerneuerung Steigestränge Heizung
- Erneuerung Pausenhofbeleuchtung
Priorität 3 (wünschenswerte
Realisierung)
§ Dezentrale Klassenzimmerlüftung
§ Erneuerung von Beleuchtung mit Präsenzmeldern
Hierzu liegt der Vorlage ein Maßnahmenkatalog mit Darstellung der Kosten je Priorität bei.
Terminplan
zusätzliche Sanierungsmaßnahmen Priorität 1:
Mit den zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen Priorität 1 soll im Rahmen der Brandschutzsanierung im Herbst 2011 begonnen werden.
Im Rahmen der Brandschutzsanierung werden die Baumaßnahmen traktweise ausgeführt, da eine Sanierung im laufenden Schulbetrieb nicht möglich ist.
Hierfür erfolgt mit dem Schuljahr 2011/12 eine 2-jährige Teilauslagerung der Schule in die GGS Görresstraße. Innerhalb der Schule findet eine Auslagerung nach vier Trakten/ Bauabschnitten statt.
Die Sanierungsdauer beträgt voraussichtlich 24 Monate und soll 2013 abgeschlossen sein.
Aus bauablauftechnischen Gründen, im Vorgriff auf den Beschluss dieser Vorlage, war es erforderlich die Flachdachsanierung und die Erneuerung der Blitzschutzanlage des Bauteils 2 im 1. Bauabschnitt bis zum Herbst 2011 auszuschreiben und zu beginnen.
Vorschlag der Verwaltung:
§ Ausführung der zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen Priorität 1 zeitgleich zur Brandsschutzsanierung, da der Sanierungsbedarf als dringend notwendig eingestuft wird und eine Sanierung im laufenden Schulbetrieb nicht möglich ist.
§ Ausführung der zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen Priorität 2 zu einem anderem Zeitpunkt, da der Sanierungsbedarf als langfristig notwendig eingestuft wird und keine Auslagerung erforderlich ist.
§
Keine Ausführung der zusätzlichen
Sanierungsmaßnahmen Priorität 3, da der Sanierungsbedarf lediglich als
wünschenswert eingestuft wird und die aktuelle Haushaltslage der Stadt
Leverkusen eine Realisierung nicht zulässt.
Baukosten
der zusätzliche Sanierungsmaßnahmen Priorität 1:
Die Gesamtkosten für die zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen Priorität 1 einschließlich Schadstoffsanierung betragen nach heutigem Stand rund 5.541.000,-- €.
Fortführung
der Planung:
Es ist
beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab LP 5 gem. HOAI an
folgende Büros zu vergeben:
Architektenleistungen: Architekturbüro sic, Köln
Ingenieurleistungen HLS: Ingenieurbüro ITG, Leverkusen
Ingenieurleistungen ELT: Ingenieurbüro IKH, Köln
Das Beteiligungsverfahren der Schulkonferenz wurde
eingeleitet. Aufgrund der Ferien war eine Beschlussfassung zeitlich noch nicht
möglich. Sobald der Beschluss vorliegt, wird dieser nachgereicht und den
Mitgliedern der betroffenen Gremien zugeleitet.
Schnellübersicht über die
finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.1183/2011
Ansprechpartner / Fachbereich
/ Telefon : Andrea Hüsges / 65 / 6524
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Kriterien des § 82 GO sind eingehalten.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle: PN 0170
Sachkonto: 523107
2011: 530.000 €
2012: 3.790.000
€
2013: 1.221.000
€
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Weitere
Kosten entstehen im Jahr der Umsetzung nicht.
C) Finanzielle
Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung
zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit