Betreff
Bebauungsplan Nr. 182/II "Kita westlich Feldsiefer Weg" in Leverkusen-Quettingen (beschleunigtes Verfahren)
- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Vorlage
1191/2011
Aktenzeichen
613-26-182/II-Fei/extern
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der/des

 

A 1: Bürger A

A 2: Birgitta und Klaus Woschei, Tempelhofer Straße 81, 51375 Leverkusen

A 3: Eigentümergemeinschaft, Feldsiefer Weg 6+8 , 51381 Leverkusen

 

wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Änderung der Pflanzliste innerhalb der textlichen Festsetzungen (Anlage 4 der Vorlage) wird zugestimmt.

 

3. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 182/II „Kita westlich Feldsiefer Weg“ zu Eigen. Auf die Begründung und Abwägung innerhalb der Vorlage Nr. 0997/2011 wird verwiesen.

 

4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 182/II „Kita westlich Feldsiefer Weg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird gemäß

 

- § 10 Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509),

in Verbindung mit

- Baunutzungsverordnung - BauNVO i. d. F. d. B. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)

und

- Landesbauordnung - BauO NRW i. d. F. d. B. vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 269)

sowie

- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271).

 

als Satzung beschlossen.

 

5. Die als Anlage 6 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung wird gebilligt.

 

gezeichnet:

Häusler                                                                                   Mues

(i. V. des Oberbürgermeisters)                                                      

 

Begründung:

 

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 29.06.2009 (Vorlage Nr. R 1597/16.TA - Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Erreichung einer Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren in 2013) und aufbauend auf den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe U3 soll im Stadtteil Quettingen an dem Standort Feldsiefer Weg ein Kita-Neubau realisiert werden. Auf Grundlage des o. g. Grundsatzbeschlusses und aufgrund der Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen vom 12.07.2010 soll hier ein Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte mit Betreuungsplätzen u. a. für unter dreijährige Kinder (U3) entstehen. Der Fachbereich Kinder und Jugend beabsichtigt, dort 60 Kindergarten-Plätze anzubieten. Das Verkehrsgutachten Quettingen (Schüssler-Plan, 2010) kommt zu dem Ergebnis, dass für eine viergruppige Kita (60 Kindergarten-Plätze) an der Kreuzung Feldsiefer Weg/ Quettinger Straße eine Lichtsignalanlage nicht notwendig wäre (bereits verschickt mit Vorlage Nr. 0668/2010).

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.05.2011 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschlossen. Im Rahmen der Offenlage sind zwei gleich lautende Schreiben von Nachbarn eingegangen, die sich für eine niedrigere Bebauung aussprechen. Dazu ist über die Fraktion BÜRGERLISTE vor der Offenlage ein eingegangenes Schreiben eines Bürgers als Anregung gewertet worden.

 

Die Baugrenzen und Festsetzungen sind so gewählt, dass verschiedene Varianten einer Bebauung mit einer Kindertagesstätte möglich sind (ein- bis zweigeschossig) und eine Flexibilität für die Zukunft gewährleistet wird.

 

Die Andienung der Kita ist so geplant, dass keine Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen müssen. Die Stellplätze sind so angeordnet, dass der Hol- und Bringverkehr den Feldsiefer Weg nicht belastet und die Verkehrssicherheit gewährleistet wird.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Anregungen nicht zu folgen.

 

Die Änderung der Pflanzliste stellt eine redaktionelle Änderung dar.

 

Das Planverfahren ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.07.2010 beschlossenen "Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2010/2011" (Vorlage Nr. 0415/2010) als "Prioritäres Projekt zur Sicherung und Entwicklung der Infrastruktur" vorgesehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1191/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Oliver Feiling / FB 61 / -6167

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch fallweise Einzelfallscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von Baurecht zum Bau einer Kindertagesstätte erforderlich ist.

 

Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung (Ratsbeschluss vom 10.05.2010) enthalten.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Planungsmittel stehen unter der Finanzstelle PN090502 – Städtebauliche Planung zur Verfügung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Durch den Bebauungsplan werden nur die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Investition in eine Kindertagesstätte geschaffen.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

s.o.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)