Beschlussentwurf:
Der „Förderverein der Jugendkunstgruppen Leverkusen e. V“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.
Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit Antrag vom 08.08.11 (s. Anlage) beantragt der Förderverein der Jugendkunstgruppen Leverkusen e. V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG.
Zweck des Vereins ist es, den Jugendkunstgruppen zusätzliche Mittel zur Anleitung von Kindern und Jugendlichen zu kreativer Beschäftigung zur Verfügung zu stellen und
in der Öffentlichkeit für die Ziele der Jugendkunstgruppen zu werben.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung vorläufig auf drei Jahre zu befristen und wie im Beschlussentwurf zu verfahren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1203/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Nimtz/ FB 51-514/ Tel. 51
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Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Vorläufige Anerkennung „Förderverein der Jugendkunstgruppen Leverkusen e. V.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt