Betreff
Gesamtkonzept zur Nutzung städtischer Liegenschaften für parteipolitische Veranstaltungen
Vorlage
2024/2745
Aktenzeichen
011-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Gesamtkonzept zur Nutzung städtischer Liegenschaften für parteipolitische Veranstaltungen wird zugestimmt:

 

Nutzung städtischer Liegenschaften für parteipolitische Veranstaltungen

 

  1. Die Nutzung von Räumlichkeiten der Schulen für Veranstaltungen von Parteien ist gemäß bestehender Beschusslage (Ratsbeschlüsse vom 19.02.2024 zu den Vorlagen Nrn. 2023/2639, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Entscheidung über den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen, und 2024/2669, Entscheidung über den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen) ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Schule lädt selbst zu eigenen Veranstaltungen der Schule politische Gäste, z. B. für eine Podiumsdiskussion, ein.

 

2.    Eine Nutzung städtischer Jugendhäuser für Veranstaltungen von Parteien ist ab sofort ausgeschlossen.

 

3.    Die folgenden öffentlichen Gebäude können von Parteien für ihre Veranstaltungen - unter Berücksichtigung der jeweiligen Regelungen - grundsätzlich genutzt werden:

 

- Forum,

- Schloss Morsbroich,

- Quartierstreff Dönhoffstraße/Alte Feuerwache,

- Quartierstreff Im Hederichsfeld,

- Industriemuseum Freudenthaler Sensenhammer,

- Villa Zündfunke,

- Stadthalle Hitdorf,

- Villa Wuppermann – Bürgerzentrum und

- Altes Bürgermeisteramt Schlebusch.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung      In Vertretung    In Vertretung     In Vertretung

Richrath             Molitor                 Lünenbach       Adomat               Deppe

 


Begründung:

 

Mit den Ratsbeschlüssen vom 19.02.2024 zu den Vorlagen Nrn. 2023/2639, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Entscheidung über den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen, und 2024/2669, Entscheidung über den Umgang mit parteipolitischen Veranstaltungen in städtischen Schulen, wurde eine Nutzung von Räumlichkeiten der Schulen für Veranstaltungen von Parteien ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Schule lädt selbst zu eigenen Veranstaltungen der Schule politische Gäste, z. B. für eine Podiumsdiskussion, ein. Die Verwaltung wurde mit dem Ratsbeschluss vom 19.02.2024 zu Punkt 3 der Vorlage Nr. 2024/2669 beauftragt, zeitnah ein Gesamtkonzept zur Nutzung städtischer Liegenschaften für parteipolitische Veranstaltungen zu erstellen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dem kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage nach.

 

Zu Punkt 1 des Konzepts:

Auf die Begründung zum Ausschluss der Räumlichkeiten von Schulen für Veranstaltungen von Parteien in den Vorlagen Nrn. 2023/2639 und 2024/2669 wird verwiesen.

 

Zu Punkt 2 des Konzepts:

Die Jugendeinrichtungen der Stadt unterliegen der Neutralität und müssen im Grundsatz den Jugendlichen zur Verfügung stehen, ihnen als Schutzraum dienen und ein Gefühl der Sicherheit und Offenheit vermitteln. Vor diesem Hintergrund soll zukünftig auch eine Nutzung der Räumlichkeiten von Jugendhäusern für Veranstaltungen der Parteien ausgeschlossen werden.

 

Zu Punkt 3 des Konzepts:

Für die Nutzung der einzelnen, im Gesamtkonzept unter Punkt 3 vorgesehenen, Räumlichkeiten durch Parteien werden die nachstehenden Erläuterungen zur Kenntnis gegeben.

 

Forum

(Dezernat I - Oberbürgermeister/Fachbereich 18 - Kultur und Stadtmarketing)

 

Alle Räume sind mietbar.

 

Schloss Morsbroich

(Dezernat I - Oberbürgermeister/Fachbereich 18 - Kultur und Stadtmarketing)

 

Vermietet werden:

-          Innerer Schlosspark/Bühne,

-          Gartensaal und

-          Spiegelsaal (nach besonderer Freigabe durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister).

 

Quartierstreff Dönhoffstraße/Alte Feuerwache

(Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport)

 

Der Quartierstreffpunkt Dönhoffstraße/Alte Feuerwache ist als Bestandteil des „Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Leverkusen-Wiesdorf“ und als mit Mitteln aus der Städtebauförderung von Bund und Land gefördertes Projekt insbesondere verschiedenen bürgernahen Projekten und Aktionen gewidmet, die das Leben und Zusammenleben für alle Bürger*innen im Stadtteil verbessern.

 

Der Quartierstreff Wiesdorf ist ein Projekt der Stadt Leverkusen (Fachbereich Soziales in Kooperation mit dem Fachbereich Kinder und Jugend). Die Umsetzung erfolgt gemeinschaftlich durch das Diakonische Werk in Kooperation mit der Katholischen Jugendagentur LRO gGmbH.

Der Betreiber stellt ein niederschwelliges Beratungs- und Informationsangebot in den Räumlichkeiten zur Verfügung und koordiniert Angebotsstrukturen im Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf.

 

Zukünftig wird zudem im Erdgeschoss der Alten Feuerwache Wiesdorf der ehemalige Fahrzeugraum als Veranstaltungsraum nutzbar sein. Im ersten Obergeschoss stehen zwei Besprechungsräume für Beratungen zur Verfügung.

Erste Beratungsangebote sollen Anfang April starten. Das Erdgeschoss ist aktuell noch nicht für Veranstaltungen freigegeben.

 

Quartierstreff Im Hederichsfeld

(Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport)

 

Beim Quartierstreff Im Hederichsfeld ist die Mehrzweckhalle buchbar.

Politische Parteien können die Mehrzweckhalle nutzen, jedoch muss darauf geachtet werden, dass der vorrangige Zweck des Quartierstreffs als Ort für Bürger*innen, Vereine und Verbände zur Förderung des Gemeinschaftsgedankens und des bürgerschaftlichen Engagements nicht gefährdet wird. Zu letztgenanntem Zweck wurden für dieses Projekt entsprechende Fördermittel bewilligt.

 

Der Nutzungsvertrag wird derzeit erst durch die zukünftige Betreiberin Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) finalisiert. Voraussichtlich kann der Betrieb im Quartierstreff im Laufe des Jahres 2024 aufgenommen werden.

 

Industriemuseum Freudenthaler Sensenhammer

(Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport)

 

Das Industriemuseum Freudenthaler Sensenhammer befindet sich in der Trägerschaft des Fördervereines Freudenthaler Sensenhammer.

 

Dieser lässt nur in jeweiliger Einzelfallgenehmigung nach dortiger Antragstellung mit Beschreibung der Veranstaltung die Nutzung seiner Räumlichkeiten

-          Schmiedehalle,

-          ehem. Schlosserei (als Seminarraum) und

-          Außenanlagen

zu. Nutzungsentgelte und Bedingungen werden von dort ausgehandelt und können nicht pauschal festgelegt werden.

 

Villa Zündfunke

(Dezernat V – Planen und Bauen/Fachbereich 65 - Gebäudewirtschaft)

 

Das Objekt Villa Zündfunke, Hitdorfer Straße 196, ist vollständig übergeben/vermietet an den Verein Villa Zündfunke e.V. als Stadtteilzentrum.

Nach dem Vertrag beabsichtigt der Mieter, den Mietgegenstand möglichst kooperativ zu nutzen und soweit als möglich andere im Stadtteil beheimatete Vereine, Initiativen, Gruppierungen und Bürger*innen in die Nutzung mit einzubeziehen.

 

Über Art und Umfang der Nutzung der Villa Zündfunke entscheidet der Verein nach den Vorgaben aus dem Vertrag (mit der Stadt), der Satzung und den entsprechenden behördlichen Genehmigungen und Auflagen.

 

Laut Vertrag sind Veranstaltungen, die ihrem Inhalt nach gegen die Ziele des Grundgesetzes oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen, nicht zugelassen.

 

Stadthalle Hitdorf

(Dezernat V – Planen und Bauen/Fachbereich 65 - Gebäudewirtschaft)

 

Das Objekt in der Hitdorfer Straße 113 ist vollständig übergeben/vermietet an den Dachverband Hitdorfer Vereine e.V.

Die Nutzung erfolgt durch Hitdorfer Vereine und Hitdorfer Bürger*innen für ihre jeweiligen Aktivitäten.

 

Laut Nutzungsvertrag sind Veranstaltungen, die ihrem Inhalt nach gegen die Ziele des Grundgesetzes oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen, nicht zugelassen.

 

Alles weitere in Bezug auf Art und Umfang der Nutzung entscheidet der Dachverband in eigener Verantwortung.

 

Laut Vertrag steht der Eigentümerin (Stadt) das Recht zu, das Objekt für eigene oder im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen unentgeltlich zu nutzen.

 

Villa Wuppermann – Bürgerzentrum

(Dezernat V – Planen und Bauen/Fachbereich 65 - Gebäudewirtschaft)

 

Das Objekt in der Mülheimer Straße 14 ist per Betriebsführungsvertrag vollständig an die JSL übergeben als Bürgerhaus.

Die JSL vermietet die Räume für Versammlungen, Übungszwecke, Feierlichkeiten und gewerbliche Zwecke.

 

Laut Benutzungs- und Entgeltordnung (Ratsbeschluss vom 04.02.2002) steht die Villa Wuppermann – Bürgerzentrum Vereinigungen und Einzelpersonen des Stadtgebietes Leverkusen für nicht gewerbliche Veranstaltungen (z. B. Übungsbetrieb eines Vereines, Versammlung einer Partei, Feier einer Privatperson) zur Verfügung.

Soweit für die vorgenannten Zwecke nicht belegt, können auch gewerbliche Nutzungen Einzelner oder Gruppen des Stadtgebietes Leverkusen (z. B. für Aus- und Fortbildung, Informationsveranstaltungen) zugelassen werden.
Nicht im Stadtgebiet wohnende Personen und auswärtige Vereinigungen können das Bürgerzentrum für nicht gewerbliche und gewerbliche Veranstaltungen nutzen, soweit keine Meldungen innerstädtischer Interessenten vorliegen oder zu erwarten sind.

 

Im abzuschließendem Vertrag ist von der Interessentin/dem Interessenten der Zweck der Veranstaltung zu bezeichnen. Die Nutzerin/der Nutzer hat auf Verlangen der Stadt ausführliche Auskunft über die Veranstaltung und den Ablauf zu geben.

Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Benutzungsvertrages besteht nicht.

 

Altes Bürgermeisteramt Schlebusch

(Dezernat V – Planen und Bauen/Fachbereich 65 - Gebäudewirtschaft)

 

Das Objekt in der Bergischen Landstraße 28 ist vollständig übergeben/vermietet an den Caritasverband Leverkusen e.V. als generationsübergreifende Begegnungsstätte.

 

Per Kooperationsvertrag zwischen dem Caritasverband und dem Verein Altes Bürgermeisteramt e.V. (ABA) betreibt der ABA die Begegnungsstätte.

Jede Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume an Dritte ist laut Vertrag ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters untersagt.

 

Weitergehende Regelungen zur Vermietung der Räumlichkeiten enthält der Vertrag nicht.

 

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam bei den jeweiligen Vermietern

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein