- Projekt "JuJu" im JuLe-Café in Opladen
Beschlussentwurf:
Dem Katholischen Jugendwerke Leverkusen e. V. wird für die Förderung des „JuJu“- Projektes ein Betrag von 3.910,- € gezahlt.
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Gem. Antrag vom 10.08.11 (Anlage) bittet der Katholische Jugendwerke e. V. um Förderung des „JuJu“ – Projektes im JuLe-Café Opladen.
Mit der beantragten Maßnahme kann den Jugendlichen aus Opladen ein attraktives Angebot gemacht werden, das sie als junge Menschen ernst nimmt und ihnen eine ansprechende Möglichkeit bietet, ihre freie Zeit sinnvoll zu verbringen. Hierbei soll über sinnvolle Beschäftigungsangebote erreicht werden, dass die jungen Menschen weniger bzw. keinen Alkohol trinken, um zu vermeiden, dass sie Gewalt untereinander oder gegenüber Gegenständen ausüben.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1215/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/ Telefon: 51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Förderung des Angebots „JuJu“ für Jugendliche aus Opladen
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Förderbedarf in Gesamthöhe von 3.910,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt