Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Basis der Ausschussberatung den Haushaltsplanentwurf 2012 aufzustellen.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Verwaltung beauftragt, den
Haushaltsplanentwurf 2012 in Bezug auf Ziele und Kennzahlen und die hiermit in Zusammenhang stehende Aussagekraft zu verbessern. Dabei soll sich am Haushaltsplan der Stadt Münster orientiert werden, ohne die in Leverkusen SAP-System hinterlegte Produkthierarchie zu ändern. Allerdings können weder die Produktbereiche noch die Produktgruppen und die einzelnen Produkte modifiziert werden, wie sich aus der Stellungnahme des FB Finanzen vom 08.07.2011 im Einzelnen ergibt. Möglich ist jedoch eine Modifikation bzw. Erweiterung der diesen zugrunde liegenden Kennzahlen.
Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bürger und Umwelt wurden zu Beginn der Einführung der NKF-Haushalte im Dialog mit der Politik die jetzigen im Budgetbuch der Stadt Leverkusen enthaltenen Kennzahlen identifiziert und vereinbart. Es wurde eine Vielzahl von statistischen Angaben einvernehmlich aus der Haushaltsdarstellung heraus genommen, da sie keine politische Steuerungsrelevanz haben.
Daher empfiehlt die Verwaltung, die bestehenden Kennzahlen grundsätzlich unverändert fortzuschreiben. Sollte der politische Wunsch nach weiteren Kennzahlen bestehen, so können diese selbstverständlich hinzugefügt werden. Als Anregung können die Kennzahlen der Stadt Münster genutzt werden.
Im Einzelnen wird auf die nachfolgende Gegenüberstellung der Haushalte der Stadt Leverkusen und der Stadt Münster verwiesen.
Die Fachbereiche Recht und Ordnung (30), Umwelt (32), Bürgerbüro (33), Straßenverkehr (36), Feuerwehr (37) und Veterinär (39) werden in der Sitzung zu fachlichen Auskünften zur Verfügung stehen.
Gegenüberstellung Haushalt Leverkusen / Münster:
Die Gegenüberstellung der Kennzahlen von Leverkusen und Münster erstreckt sich über mehrere Fachbereiche bei der Stadt Münster, da die Dezernatsverteilung nicht 1:1 erfolgen konnte. Die einzelnen Erläuterungen sind in PDF-Format als Anlagen beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1216/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hilgert / Dez. III / 406
– 88 36.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine