Betreff
Erteilung von Weisungen gem. § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Neubestellung des Geschäftsführers der Sport-Marketing GmbH Leverkusen (SPM)
Vorlage
1218/2011
Aktenzeichen
kos-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat erteilt den Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung der Sport-Marketing GmbH Leverkusen (SPM) gem. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung,

 

Herrn Hans Becker

 

als Geschäftsführer der SPM abzuberufen.

 

2. Der Rat erteilt den Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung der SPM

gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung,

 

Herrn Georg Boßhammer

 

als Geschäftsführer der SPM zu bestellen.

 

gezeichnet:

 

Häusler                                                           Adomat

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Herr Hans Becker ist aus dem Dienst der Stadt Leverkusen ausgeschieden.

 

Herr Hans Becker war durch den Rat der Stadt Leverkusen im Jahr 2000 (Vorlage-Nr. R 258/15. TA) zum nebenamtlichen Geschäftsführer der SPM bestellt worden.

Diese Tätigkeit hat er neben seiner Funktion als Betriebsleiter des Sportpark Leverkusen (SPL) ausgeübt. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bei der Stadt Leverkusen kann Herr Hans Becker die Funktion als nebenamtlicher Geschäftsführer der SPM nicht mehr wahrnehmen.

 

Da die Funktionen der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters des SPL als auch der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers SPM untrennbar zusammenhängen, soll Herr

Georg Boßhammer, Betriebsleiter SPL, als nebenamtlicher Geschäftsführer der SPM bestellt werden.

 

Aus gesellschaftsrechtlichen Gründen muss die Position des Geschäftsführers der SPM zwingend besetzt sein.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1218/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

-

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)