- Jahresbericht 2010/2011
Beschlussentwurf:
Der Bericht über die geleistete Arbeit im Bereich Schuldnerberatung im Jahr 2010/11 wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Ausgangssituation
Mit der Vorlage Nr. R 117/16. TA vom 07.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Schuldnerberatungsstellen Verträge abzuschließen, in denen die Arbeitsverteilung, Finanzierung und die Wirkungen der Arbeit geregelt werden.
Durch eine Kooperation der Schuldnerberatungsstellen mit der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL, jetzt Jobcenter) und der Stadtverwaltung Fachbereich Soziales soll nicht nur ein intensiver Austausch über den Beratungsstand stattfinden, sondern auch die Wirkungen der Schuldnerberatung in Qualitätszirkeln laufend beobachtet und weiterentwickelt werden.
Im April 2005 wurden mit den drei vorhandenen Schuldnerberatungsstellen
- Sozialdienst Kath. Männer
- Diakonisches Werk
- Arbeiterwohlfahrt
Wirkungsvereinbarungen abgeschlossen.
Aktueller
Anlass
Gem. § 5 der Wirkungsvereinbarungen ist zwischen den Schuldnerberatungsstellen und der Stadt ein regelmäßiges Berichtswesen vorgegeben.
Über die aktuelle Entwicklung der Arbeit soll jährlich dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren berichtet werden.
In diesem Jahr steht im Vordergrund:
- Verschuldungsproblematik von Jugendlichen / Prävention in Schulen und anderen Orten
- Ehrenamtliche Unterstützung bei der Schuldnerberatung
In der Sitzung wird von den Schuldnerberatungsstellen anhand der beiliegenden Unterlagen ein kurzer mündlicher Bericht zur Tätigkeit erstattet. Es werden zum gesamten Bereich Schuldnerberatung Fragen beantwortet und Anregungen entgegengenommen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1222/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Groll / 50 / 5036
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Schuldnerberatung in Leverkusen
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
PG 051501
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.