Beschlussentwurf:
Der Verbund evangelischer Kindertagesstätten und Familienzentren in Leverkusen wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.
Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit Antrag vom 16.08.11 (s. Anlage) beantragt der Verbund evangelischer Kindertagesstätten und Familienzentren in Leverkusen die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG.
Zweck des Verbunds ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe zur Wahrnehmung des pädagogischen und diakonischen Auftrags der evangelischen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Leverkusen. Der Verbund dient dazu, durch Einrichtung und Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren den religionspädagogischen, gesellschaftlich-diakonischen und sozialpädagogischen Verpflichtungen gegenüber Kindern und Eltern zu entsprechen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung vorläufig auf drei Jahre zu befristen und wie im Beschlussentwurf zu verfahren.