Beschlussentwurf:
I. Der
Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
II. Der Jahresabschluss 2010 des Sportpark Leverkusen gem. beigefügter
Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung wird
festgestellt, sowie der Lagebericht genehmigt
(siehe Anlage zur Vorlage).
Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 2.514.561,91 € wird in Höhe von
1.700.000 € an den kommunalen Haushalt ausgeschüttet. Der restliche Betrag in
Höhe von 814.561,91 € wird mit dem zum 31.12.2009 bestehenden
Verlustvortrag in Höhe von 2.746.269,70 € verrechnet.
III. Dem
Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
gezeichnet:
Häusler Adomat
(gleichzeitig i. V.
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Die Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2010 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) aufgestellt.
Aufgrund des Beschlusses vom 24.03.2011 des Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wurde die Gesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Langenfeld, mit der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2010 unter Einbeziehung der Buchführung und dem Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2010 wurde von der Gesellschaft wie folgt erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss – bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Sportpark Leverkusen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Gemäß Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.1996) muss der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss 2010 den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für die Mitglieder des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen sowie die Fraktionen und Gruppen des Rates wird die entsprechende Anzahl von Kopien des Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers – über den Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke - zur Verfügung gestellt.
Hinweis
zu Beschlussentwurf Ziffer III.
Die Mitglieder des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen dürfen gemäß § 5
Abs. 2 EigVO NW in Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu Ziffer III. des Beschlussentwurfes nicht mitwirken.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1226/2011………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Laux, SPL, 0214-8684030
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
siehe Anlagen zum Jahresabschluss 2010
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe Anlagen zum Jahresabschluss 2010
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe Anlagen zum Jahresabschluss 2010
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)