Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung III stimmt der Fällung des Naturdenkmals 2.3-77 Bergahorn am Hornpottweg in Leverkusen zu.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Der Bergahorn war
im Landschaftsplan der Stadt Leverkusen als Naturdenkmal (ND 2.3-77)
festgesetzt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 A/ III
„Hornpottweg Gewerbe“ wurde die Festsetzung „ND“ übernommen.
Der Baum steht auf einer Wiesenfläche, die für eine gewerbliche Bebauung
vorgesehen ist. Laut visueller Baumkontrolle durch die Sachverständigen
Reinartz & Schlag, Köln, vom 28.07.2008 ist der Baum in seiner Vitalität
stark rückläufig (deutliche Kronenschäden, ev. Welke- oder Rindenpilze). Die
notwendigen erheblichen Kronenpflege- und Sicherungsmaßnahmen sind bei dem
abgängigen und mittelfristig nicht erhaltungsfähigen Baum aus fachlicher Sicht
nicht sinnvoll.
Diese Einschätzung wurde von dem Arboristen/Baumgutachter des
Fachbereichs Stadtgrün, Herrn Bremiker, bei einer Begutachtung am 06.06.2011
bestätigt. Die Vitalität des Baumes hat seit Juli 2008 noch mal stark
abgenommen.
Der
Grundstückseigentümer beantragt die Fällung des Naturdenkmales, weil der Baum
die bauliche Nutzung der Fläche behindert.
Das Grundstück ist
kurzfristig für eine Vermarktung vorgesehen.
Aufgrund des
Zustandes des Naturdenkmales wird einer Fällung zugestimmt. Die erheblichen
Einschränkungen, die mit dem Erhalt des Baumes für den Grundstückseigentümer
verbunden sind, würden aufgrund der kurzen Lebenserwartung des ND eine
unzumutbare Belastung darstellen. Als Ausgleich werden fünf Stieleichen am
westlich Rand der „Bullenwiese“ gepflanzt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1228/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau Arand/FB32/ 3240………………
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Leverkusen.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)