Betreff
Veränderungen des investiven Haushaltes 2011
Vorlage
1241/2011
Aktenzeichen
200-01-05-ed
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die in der Vorlagenbegründung dargestellten Veränderungen  von Ansätzen des investiven Haushaltes 2011 zur Erfüllung der Vorgaben der Bezirksregierung Köln aus der Haushaltsverfügung vom 04.08.2011

 

gezeichnet:

 

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Nach der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 04.08.2011 zum städt. Haushalt 2011 ist im investiven Haushalt ein Betrag von insgesamt 1.399.484,33 € durch Kürzung und / oder Verschiebung von Haushaltsansätzen durch Beitrittsbeschluss des Rates zu kompensieren, da aus den Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2010 ein nicht gedeckter Vortrag für den unrentierlichen Bereich in dieser Höhe besteht.

 

Die „Unterdeckung“ resultiert aus dem Tatbestand, dass die Bezirksregierung die von den TBL AöR geleistete Erstattung für die Investitionsmaßnahme Hochwasserschutz Hitdorf nicht als Deckungsmittel für den investiven Haushalt anerkennt.

 

Zur Erfüllung der Vorgabe schlägt die Verwaltung nach Abstimmung mit den Fachbereichen 40 – Schulen – und 65 – Gebäudewirtschaft - vor, von den Ansätzen für die Maßnahmen

 

-          Bauinvestitionen Ganztagsoffensive Werner-Heisenberg-Schule (Finanzstelle

65010170011026, Finanzposition 783100) 800.000 € und

 

 

-          Bauinvestitionen Ganztagsoffensive Realschule Am Stadtpark (Finanzstelle

65000170011055, Finanzposition 783100) 600.000 €

 

im Jahr 2011 zu sperren und im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012 eine Neuveranschlagung unter Berücksichtigung und Einhaltung der zulässigen Kreditobergrenze zu gewährleisten.

 

Die geänderte Prioritätenliste für das Jahr 2011, in der für die genannten Maßnahmen nur noch die gekürzten Ansätze enthalten sind, ist dieser Vorlage beigefügt.        

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1241/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  Herr Edelmann / FB 20 / 2030

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um eine Maßnahme, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Anzeige des Haushaltsplanes 2011 bei der Bezirksregierung Köln steht.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

Durch die Verschiebung der in der Vorlage genannten Investitionsmaßnahmen um ein Jahr, verschieben sich auch die finanziellen Auswirkungen entsprechend.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

Die finanziellen Folgewirkungen aus der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen werden im Rahmen der Baubeschlussvorlage dargestellt.                                         

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Entfällt