- Erläuterungen/Kennzahlen der Fachbereiche Stadtplanung und Bauaufsicht (61), Kataster und Vermessung (62), Gebäudewirtschaft (65), Tiefbau (66) und Stadtgrün (67)
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage
aufgeführten Erläuterungen/Kennzahlen für die Produkte der Fachbe-reiche Stadtplanung
und Bauaufsicht (61), Kataster und Vermessung (62), Gebäudewirtschaft (65), Tiefbau
(66) und Stadtgrün (67) werden zur Einarbeitung in den Haushaltsplan 2012
zustimmend zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
In der Sitzung des Finanzausschusses am
11.07.2011 und des Rates am 18.07.2011 wurde der Antrag der Fraktionen CDU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP und Freie Wähler vom 09.06.2011 (1115/2011)
mehrheitlich beschlossen. Dieser beinhaltet, dass die Stadt Leverkusen sich ab
dem Jahr 2012 am System des Haushaltes der Stadt Münster mit deren Produkten,
Zielen und Kennzahlen orientieren soll. Im Finanzausschuss wurde in der
stattfindenden Diskussion jedoch deutlich, dass es den Antragstellern nicht um
die Änderung der Grundstruktur geht, vielmehr um die Überprüfung der Ziele und
Kennzahlen, um die Aussagekraft und den Informationsgehalt des Haushaltes zu
verbessern.
Vor diesem Hintergrund sollte überprüft
werden, ob und inwieweit eine Orientierung am Haushaltsplan der Stadt Münster
für Leverkusen möglich bzw. sinnvoll ist. Die Vorschläge sind dem zuständigen
Fachausschuss im nächsten Sitzungsturnus zur Diskussion und Verabschiedung zu
unterbreiten.
Die Verbesserung in Bezug auf die Steuerung über Ziele und Kennzahlen ist in allen Kommunen ein stetiger Prozess. Hier gibt es naturgemäß in der kommunalen Landschaft individuelle Stärken und Schwächen, so auch im Haushalt der Stadt Münster.
Diesen hat der jeweilige Fachbereich mit dem Ziel analysiert, die Stärken herauszuarbeiten und eine Abwägung dahingehend zu treffen, ob und wie im Rahmen der personellen Möglichkeiten eine unmittelbare Umsetzung erfolgen kann.
Gleichzeitig sollen die eigenen Stärken - z. B. Ausweis des Jahresergebnisses 2010 auf der Basis eines testierten Abschlusses in den Haushalt 2012 - beibehalten werden.
Um ein einheitliches Verfahren in der
Verwaltung zu gewährleisten, sind die Vorschläge der Vorlage mit folgendem
Inhalt dargestellt:
- Auszüge aus den jeweiligen Bereichen der Stadt Münster (Anlage 1)
- Darstellung des derzeitigen „Status quo“ in Leverkusen (Anlage 2)
- Darstellung, welche Punkte übernommen werden. (Anlage 3)
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1242/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Gerber / FB 60 / 8855
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Es handelt sich um eine Maßnahme, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes steht.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Es entstehen keine finanziellen Folgewirkungen
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Entfällt
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Nach dem Beschluss
zum Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler vom
09.06.2011 soll sich die Stadt Leverkusen ab dem Jahr 2012 am System des
Haushaltes der Stadt Münster orientieren.
Die Produkte, Ziele
und Kennzahlen sind zu überprüfen und ggf. neu oder geändert zu definieren und
vom zuständigen Fachausschuss bestätigen zu lassen.
Um die Änderungen in den Haushaltsplan 2012 integrieren zu können, muss diese Vorlage in den nächsten Sitzungsturnus eingebracht werden.