Betreff
Haushaltsplan 2012
- Erläuterungen/Kennzahlen des Fachbereiches Schulen (40)
Vorlage
1244/2011
Aktenzeichen
Gr. 2-sd
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die in der Anlage aufgeführten Erläuterungen/Kennzahlen für die Produkte des Fachbe-reiches Schulen (40) werden zur Einarbeitung in den Haushaltsplan 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

In den Sitzungen des Finanzausschusses am 11.07.2011 und des Rates am 18.07.2011 wurde der Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP und Freie Wähler vom 09.06.2011 (Nr. 1115/2011) mehrheitlich beschlossen. Dieser beinhaltet, dass die Stadt Leverkusen sich ab dem Jahr 2012 am System des Haushaltes der Stadt Münster mit deren Produkten, Zielen und Kennzahlen orientieren soll. Im Finanzausschuss wurde in der stattfindenden Diskussion jedoch deutlich, dass es den Antragstellern nicht um die Änderung der Grundstruktur geht, vielmehr um die Überprüfung der Ziele und Kennzahlen, um die Aussagekraft und den Informationsgehalt des Haushaltes zu verbessern.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Prüfung erfolgt, ob und in wie weit eine Orientierung am Haushaltsplan der Stadt Münster für Leverkusen möglich bzw. sinnvoll ist. Diese Prüfung hat für den Fachbereich Schulen zu folgendem Sachstand geführt:

 

Die Verbesserung in Bezug auf die Steuerung über Ziele und Kennzahlen ist in allen Kommunen ein stetiger Prozess. Die durch Herrn Stadtkämmerer Häusler vorgeschlagene Prüfung und Hinterfragung der Kennzahlen erfolgt regelmäßig durch den Fachbereich Schulen, auch in Abstimmung mit dem entsprechenden Fachausschuss. Insofern erfolgen Anpassungen und Optimierungen bedarfsorientiert, kontinuierlich und ausgerichtet an dem Steuerungszuwachs/-gewinn.

 

Nunmehr ausschließlich vor dem Hintergrund einer alleinigen Ausrichtung auf den Haushalt der Stadt Münster grundlegende Veränderungen vorzunehmen, wird dem Anspruch der seinerzeitigen umfänglichen Betrachtung nicht gerecht, zumal noch offensichtlich organisatorische Zuständigkeiten in Münster und Leverkusen grundlegend unterschiedlich geregelt sind. So nimmt in Münster z. B. das Amt für Schule und Weiterbildung die Gesamtverantwortung für die Bildung in der Stadt Münster in der so genannten „erweiterten Schulträgerlandschaft“ wahr, d. h. schulische und weiterbildende Angebote stehen in Münster unter einer Gesamtverantwortung. So übernimmt der dortige Schulträger auch koordinierende und initiierende Aufgaben und Angebote für die gesamte Bildungsregion in und um Münster.

 

Das Amt für Schule und Weiterbildung in Münster übernimmt Aufgaben die in Leverkusen in dieser Form nicht vorhanden (Universitätsstadt!) oder anders strukturiert sind. Durch die unterschiedlichen Aufgabengebiete und Zuständigkeiten ergeben sich in beiden Städten regional eigenständige Produkte oder Zuordnungen mit abweichenden Ziel- und Aufgabenbeschreibungen, sowie die hierfür zur Messung der Zielereichung und Steuerung abgeleiteten Kennzahlen.

Produktbeispiele Münster:

Produkt 030107  Volkshochschule in Münster als Teil des Amtes f. Schule und Weiterbildung.
Produkt 030201  Bildungsberatung/ -information

Produktbeispiele Leverkusen:

Produkt 030509  NaturGut Ophoven

Produkt 170501  Carl-Duisberg-Stiftung

 

Der Produktbereich „Schulträgeraufgaben“ enthält in Münster sowie in Leverkusen umfangreiche und vergleichbare Kennzahlen und damit Informationen zur Schülerzahlentwicklung, zur Zahl der Schulen (je Schulform), zu Schulen mit OGS- bzw. Ganztagsbetreuung. Weiterhin stehen Kennzahlen zu den ordentlichen Aufwendungen pro Schule (nach Schulform) und Schülerin oder Schüler, etc. zur Verfügung.

 

Darüber hinaus wurden bedingt durch die v. g. Unterschiede in den Aufgabenzusammenstellungen regionale unterschiedliche Kennzahlen gebildet (bspw. %-Anzahl der Schulplätze mit int. Ausrichtung).

 

Eine Übertragung dieser speziellen Kennzahlen von Münster auf Leverkusen ist nicht möglich ohne eine umfassende Analyse der bildungspolitischen Ziele und Rahmenbedingungen beider Städte. In Münster ist bei den dortigen „Zielkennzahlen/ Leistungsdaten“ im Haushalt mengenmäßig eine deutlich größere Aufschlüsselung gegeben als in Leverkusen bei den „Leistungs- und Mengenkennzahlen“. Der Informationswert der Zielkennzahlen/Leistungsdaten im Etat von Münster ist dabei jedoch kritisch zu hinterfragen. Zum einen handelt es sich nicht um, wie auch in der Vergangenheit diesbezüglich in Leverkusen verschiedentlich kritisch angemerkt, steuerungsrelevante, sondern um rein statistische Kennzahlen, zum anderen ist der Informationswert dieser vielfältigen Kennzahlen im Etat von Münster erörterungswürdig.

Da nur sorgsam ausgewählte Kennzahlen zur Erreichung der festgelegten Ziele führen können, kommt der Fachbereich Schulen zum Ergebnis, dass eine Anpassung der bisher gebildeten Kennzahlen im Produktbereich 0305 zum jetzigen Zeitpunkt, auch im Hinblick auf kommende neue Aufgabenschwerpunkte (z. B. Inklusion und Schulentwicklung), nicht geeignet und zielführend ist.

 

 

Um ein einheitliches Verfahren in der Verwaltung zu gewährleisten, sind die Vorschläge der Vorlage mit folgendem Inhalt dargestellt:

 

  1. Auszüge aus den jeweiligen Bereichen der Stadt Münster (Anlage 1)

 

  1. Darstellung des derzeitigen „Status quo“ in Leverkusen (Anlage 2)

 

  1. Darstellung/Erläuterungen zu Budgetansätzen Haushalt 2012 zur Steigerung der Aussagefähigkeit (Anlage 3)

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1229/2011 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Scheld / FB 40 / 4079

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um eine Maßnahme, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes steht.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Es entstehen keine finanziellen Folgewirkungen

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Entfällt

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Nach dem Beschluss zum Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler vom 09.06.2011 soll sich die Stadt Leverkusen ab dem Jahr 2012 am System des Haushaltes der Stadt Münster orientieren.

 

Die Produkte, Ziele und Kennzahlen sind zu überprüfen und ggf. neu oder geändert zu definieren und vom zuständigen Fachausschuss bestätigen zu lassen.

 

Um die Änderungen in den Haushaltsplan 2012 integrieren zu können, muss diese Vorlage in den nächsten Sitzungsturnus eingebracht werden.