- Erläuterungen/Kennzahlen des Fachbereiches Schulen (40)
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage aufgeführten Erläuterungen/Kennzahlen für die Produkte des Fachbe-reiches Schulen (40) werden zur Einarbeitung in den Haushaltsplan 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
In den Sitzungen des Finanzausschusses am
11.07.2011 und des Rates am 18.07.2011 wurde der Antrag der Fraktionen CDU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP und Freie Wähler vom 09.06.2011 (Nr. 1115/2011)
mehrheitlich beschlossen. Dieser beinhaltet, dass die Stadt Leverkusen sich ab
dem Jahr 2012 am System des Haushaltes der Stadt Münster mit deren Produkten,
Zielen und Kennzahlen orientieren soll. Im Finanzausschuss wurde in der
stattfindenden Diskussion jedoch deutlich, dass es den Antragstellern nicht um
die Änderung der Grundstruktur geht, vielmehr um die Überprüfung der Ziele und
Kennzahlen, um die Aussagekraft und den Informationsgehalt des Haushaltes zu
verbessern.
Vor diesem Hintergrund ist eine Prüfung erfolgt, ob und in wie weit eine Orientierung am Haushaltsplan der Stadt Münster für Leverkusen möglich bzw. sinnvoll ist. Diese Prüfung hat für den Fachbereich Schulen zu folgendem Sachstand geführt:
Die Verbesserung in Bezug auf die Steuerung über Ziele und Kennzahlen ist in allen Kommunen ein stetiger Prozess. Die durch Herrn Stadtkämmerer Häusler vorgeschlagene Prüfung und Hinterfragung der Kennzahlen erfolgt regelmäßig durch den Fachbereich Schulen, auch in Abstimmung mit dem entsprechenden Fachausschuss. Insofern erfolgen Anpassungen und Optimierungen bedarfsorientiert, kontinuierlich und ausgerichtet an dem Steuerungszuwachs/-gewinn.
Nunmehr ausschließlich vor dem Hintergrund
einer alleinigen Ausrichtung auf den Haushalt der Stadt Münster grundlegende
Veränderungen vorzunehmen, wird dem Anspruch der seinerzeitigen umfänglichen
Betrachtung nicht gerecht, zumal noch offensichtlich organisatorische
Zuständigkeiten in Münster und Leverkusen grundlegend unterschiedlich geregelt
sind. So nimmt in Münster z. B. das Amt für Schule und Weiterbildung die
Gesamtverantwortung für die Bildung in der Stadt Münster in der so genannten „erweiterten
Schulträgerlandschaft“ wahr, d. h. schulische und weiterbildende Angebote
stehen in Münster unter einer Gesamtverantwortung. So übernimmt der dortige
Schulträger auch koordinierende und initiierende Aufgaben und Angebote für die
gesamte Bildungsregion in und um Münster.
Das Amt für Schule und Weiterbildung in Münster übernimmt
Aufgaben die in Leverkusen in dieser Form nicht vorhanden (Universitätsstadt!)
oder anders strukturiert sind. Durch die unterschiedlichen Aufgabengebiete und
Zuständigkeiten ergeben sich in beiden Städten regional eigenständige Produkte
oder Zuordnungen mit abweichenden Ziel- und Aufgabenbeschreibungen, sowie die
hierfür zur Messung der Zielereichung und Steuerung abgeleiteten Kennzahlen.
Produktbeispiele
Münster:
Produkt 030107
Volkshochschule in Münster als Teil des Amtes f. Schule und
Weiterbildung.
Produkt 030201 Bildungsberatung/
-information
Produktbeispiele
Leverkusen:
Produkt 030509
NaturGut Ophoven
Produkt 170501 Carl-Duisberg-Stiftung
Der Produktbereich
„Schulträgeraufgaben“ enthält in Münster sowie in Leverkusen umfangreiche und
vergleichbare Kennzahlen und damit Informationen zur Schülerzahlentwicklung,
zur Zahl der Schulen (je Schulform), zu Schulen mit OGS- bzw. Ganztagsbetreuung.
Weiterhin stehen Kennzahlen zu den ordentlichen Aufwendungen pro Schule (nach
Schulform) und Schülerin oder Schüler, etc. zur Verfügung.
Darüber hinaus
wurden bedingt durch die v. g. Unterschiede in den Aufgabenzusammenstellungen
regionale unterschiedliche Kennzahlen gebildet (bspw. %-Anzahl der Schulplätze
mit int. Ausrichtung).
Eine Übertragung
dieser speziellen Kennzahlen von Münster auf Leverkusen ist nicht möglich ohne
eine umfassende Analyse der bildungspolitischen Ziele und Rahmenbedingungen
beider Städte. In Münster ist bei den dortigen „Zielkennzahlen/ Leistungsdaten“
im Haushalt mengenmäßig eine deutlich größere Aufschlüsselung gegeben als in
Leverkusen bei den „Leistungs- und Mengenkennzahlen“. Der Informationswert der
Zielkennzahlen/Leistungsdaten im Etat von Münster ist dabei jedoch kritisch zu
hinterfragen. Zum einen handelt es sich nicht um, wie auch in der Vergangenheit
diesbezüglich in Leverkusen verschiedentlich kritisch angemerkt,
steuerungsrelevante, sondern um rein statistische Kennzahlen, zum anderen ist
der Informationswert dieser vielfältigen Kennzahlen im Etat von Münster
erörterungswürdig.
Da nur sorgsam ausgewählte Kennzahlen zur Erreichung der festgelegten Ziele führen können, kommt der Fachbereich Schulen zum Ergebnis, dass eine Anpassung der bisher gebildeten Kennzahlen im Produktbereich 0305 zum jetzigen Zeitpunkt, auch im Hinblick auf kommende neue Aufgabenschwerpunkte (z. B. Inklusion und Schulentwicklung), nicht geeignet und zielführend ist.
Um ein einheitliches Verfahren in der
Verwaltung zu gewährleisten, sind die Vorschläge der Vorlage mit folgendem
Inhalt dargestellt:
- Auszüge aus den jeweiligen Bereichen der Stadt Münster (Anlage 1)
- Darstellung des derzeitigen „Status quo“ in Leverkusen (Anlage 2)
- Darstellung/Erläuterungen zu Budgetansätzen Haushalt 2012 zur Steigerung der Aussagefähigkeit (Anlage 3)
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1229/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Scheld / FB 40 / 4079
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Es handelt sich um eine Maßnahme, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes steht.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Es entstehen keine finanziellen Folgewirkungen
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Entfällt
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Nach dem Beschluss
zum Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler vom
09.06.2011 soll sich die Stadt Leverkusen ab dem Jahr 2012 am System des
Haushaltes der Stadt Münster orientieren.
Die Produkte, Ziele
und Kennzahlen sind zu überprüfen und ggf. neu oder geändert zu definieren und
vom zuständigen Fachausschuss bestätigen zu lassen.
Um die Änderungen
in den Haushaltsplan 2012 integrieren zu können, muss diese Vorlage in den
nächsten Sitzungsturnus eingebracht werden.