Betreff
Ersatzbeschaffung von Spielgeräten 2011
- Spielplatz Kiefernweg
Vorlage
1246/2011
Aktenzeichen
01-40-1246/2011-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung II stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffungen für den Spielplatz Kiefernweg zu. Die Mittelfreigabe über 18.000 Euro wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für Finanzstelle 67001305012002, Finanzposition 782600, erteilt.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

In diesem Jahr stehen lediglich 18.000 Euro für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten zur Verfügung. Ein Betrag dieser Größenordnung ist gerade ausreichend, um einen kleinen Spielplatz mit einer neuen Spielgeräteausstattung zu versehen. Mit dem Spielplatz Kiefernweg, der mitten in der Siedlung Eisholz liegt, gibt es ein geeignetes Objekt, das mit diesem Kostenrahmen neu ausgestattet werden kann.

 

Auf dem Platz stehen, außer einem älteren Wackeltierchen derzeit nur noch die Fragmente eines beinahe 15 Jahre alten Kletter- und Sandspielgerätes ohne Spielwert und ein mehrere Jahrzehnte altes Klettergerüst aus Metallrohren, dessen Schaukel bereits demontiert werden musste.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Bestand komplett zu demontieren und durch ein neues Multifunktionsgerät mit Rutsche und Sandspielelementen, eine neue Klettereinheit mit Doppelschaukel und ein oder zwei weitere Kleinspielgeräte (Wackeltierchen etc.) zu ersetzen.

 

Da die Angebote derzeit noch mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung abgestimmt werden, ist es noch nicht möglich, dieser Vorlage die sonst üblichen Katalogbilder der geplanten Ausstattung als Anlage beizufügen. Die Angebote liegen zwischen rd. 16.000 und knapp 18.000 Euro.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1246/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, Herr Schöning

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ersatzbeschaffung von Spielgeräten für abgängige Altausstattung. Für die Haushaltsmittel wurde eine pauschale Freigabe erteilt.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle67001305012002, Finanzposition 782600

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Kalkulatorische Verzinsung: 630 Euro/p.a.

Abschreibungen p.a.: 7,6923% von 18.000 € = 1.384,61 € p.a.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Der Unterhaltungsaufwand wird sich gegenüber den früher erforderlichen Aufwendungen nicht verändern.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Damit die Spielausstattung noch vor dem Winter aufgestellt werden kann, ist es unumgänglich, dass diese Vorlage noch im Septemberturnus beraten wird.