Betreff
Fällung von Solitärbäumen gemäß § 10, Abs. 1, Nr. 2d der Hauptsatzung
Vorlage
1262/2011
Aktenzeichen
01-40-1262-rm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

  1. Die Bezirksvertretung I stimmt der notwendigen Fällung von zwei Bäumen auf dem Gelände der GGS Löwenzahnschule und von zwei Bäumen im Stadtpark sowie von vier Pappeln auf dem Friedhof Manfort zu. Die Fällarbeiten werden nach Jahresvertragspreisen aus laufenden Budgetmitteln bezahlt.

 

 

  1. Die Bezirksvertetung II stimmt der notwendigen Fällung von zwei Bäumen auf dem Gelände der GGS Kerschensteiner Str. und von einem Baum im Aquilapark zu. Die Fällarbeiten werden nach Jahresvertragspreisen aus laufenden Budgetmitteln bezahlt.

 

 

gezeichnet:

 

Mues

Begründung (auch für die Dringlichkeit):

 

Gemäß § 10, Abs. 1, Nr. 2d der Hauptsatzung liegt die Entscheidung über die Fällung von Solitärbäumen mit einem Stammumfang von mindestens 160 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden gemessen, bei der zuständigen Bezirksvertretung.

 

Bei vier Bäumen auf Schulgrundstücken wurden im Frühsommer/Sommer 2011 Schäden festgestellt, die eine Fällung bis zum Winter 2011 erforderlich machen.

 

Der gleiche Sachverhalt liegt bei zwei Bäumen im Stadtpark und einem Baum im Aquilapark vor. Seit dem die Schäden festgestellt wurden, sind die Bäume unter Beobachtung geblieben.

 

Die Beschreibung der Bäume und ihrer Schadbilder ist als Anlage beigefügt.

 

Das rasante Fortschreiten der Schadbilder erfordert nun allerdings ein rasches Eingreifen. Mit der Fällung der Bäume kann nicht mehr bis zu einem Zeitpunkt nach dem nächsten Turnus Ende November 2011 gewartet werden. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsvorlage bittet die Verwaltung um Beratung der Vorlage noch in diesem Turnus.

 

 

 

Die Pappeln im Feld 5 auf dem Friedhof Manfort haben in einem Meter Höhe gemessen einen Durchmesser von 119, 105, 97 und 77 cm. Die Pappeln dürften ca. 50 - 60 Jahre alt sein. Im Alter beginnen Pappeln in großer Menge Totholz zu entwickeln und Starkastpartien abzuwerfen. In einigen Jahren müssten die Bäume wegen ihres zunehmenden Gefahrenpotentials auf dem öffentlichen Friedhof ohnehin entfernt werden.

 

Die Fällung soll nun vorgezogen werden, weil im ehemaligen Reihengrabfeld 5 ab dem nächsten Jahr durch die gewerblichen Friedhofsgärtner und Steinmetze ein Kooperationsgrabfeld entstehen soll (s. entsprechende Informationen in z.d.A.: Rat Nr. 7). Die weit ausgedehnten Wurzeln der Pappeln schränken die Nutzbarkeit der Fläche stark ein, weil Abgrabungen im Wurzelbereich von Pappeln generell problematisch sind, da es sich bei Pappeln um eine schlecht abschottende Baumart handelt. Pilzbefall wäre somit vorprogrammiert und daraus resultiert auf Dauer eine erhebliche Beeinträchtigung der Standsicherheit. Außerdem können die Pappeln jetzt noch einigermaßen problemlos gefällt werden. Wenn das Grabfeld erst einmal anspruchsvoll und flächendeckend ausgebaut ist, wäre die Erreichbarkeit stark eingeschränkt. Die Bäume könnten dann nur mit Seilklettertechnik Stück für Stück abgetragen werden. Jeder Ast- und Stammabschnitt müsste einzeln abgeseilt werden. Dies würde die Fällung, die derzeit rd. 6.000 Euro kostet, deutlich verteuern.

 

 

 

Folgende Anlagen sind verbindlicher Bestandteil dieser Vorlage:

Schadensbeschreibungen und Lagepläne zu den Bäumen auf den Schulgrundstücken.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1262/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bremicker, 6770, Herr Kopf, 6723

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Fällung von Gefahrenbäumen im Rahmen der ges. Verkehrssicherungspflicht.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

PN 1305

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Alle Arbeiten werden nach Jahresvertragspreisen aus laufendem Budget abgerechnet.

GGS Kerschensteiner Str.:                         1.904 €

GGS Löwenzahnschule –Netzestr.-:          1.547 €

Stadtpark:                                                        904 €

Aquilapark:                                                      774 €

Pappeln Friedhof Manfort: brutto rd.         6.066 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Die Fällung der Gefahrenbäume duldet keinen Aufschub mehr bis nach dem nächsten Sitzungsturnus Ende November 2011.