Beschlussentwurf:

 

1.      Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Hinweis auf Anlagen 1 – 5).

 

2.      Die Satzung wird in der als Anlage 7 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                    Häusler                       Mues

 

Begründung:

 

Aufgrund

 

a.)   der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen sowie des Betriebsabschlusses 2010,

b.)   der Kostenprognosen 2011 und 2012

 

schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze den Entwicklungen (Hinweis auf Anlage 3, Blatt 3 und Anlage 5) anzupassen.

 

Allgemeine Erläuterungen

 

Nach teilweise erheblichen Gebührensteigerungen, insbesondere durch die Senkung des öffentlichen Anteils von 19.3 % auf 15 % im Vorjahr, ergeben die aktuellen Berechnungen und Prognosen für das kommende Jahr 2012 nur geringe Veränderungen bei den Gebührensätzen.

 

Maßgeblich ist, dass sich die Steigerungsrate bei den Urnenbestattungen gegenüber den Sargbestattungen erkennbar abflacht (Urnenanteil derzeit etwas über 60 %). Auch andere Trends im Bestattungsverhalten haben sich inzwischen so etabliert, dass sie sich nicht mehr so sprunghaft auf die lokalen Friedhofsgebühren auswirken (z. B.: Friedwälder, Einäscherungen –u. a. im Ausland- ohne Rückführung der Asche nach Leverkusen).

 

Einen Beitrag zur Gebührenentwicklung haben sicherlich auch die fortgesetzten Bemühungen des Fachbereiches zur Reduzierung bzw. Konsolidierung der Personal- und Sachkosten geleistet. Ebenso die strategischen Entscheidungen zum Angebot der Begräbnisarten.

 

Die Grundlagen und die Kostenstruktur für die Kalkulation und die Prognose konnten deshalb nahezu konstant gehalten werden.

 

Alle Prognosen stehen und fallen allerdings mit den Fallzahlen, die zum weitaus größten Teil von den Sterbeziffern abhängig sind. Waren die Sterbeziffern von 1916 im Jahr 2008 auf 1812 im Jahr 2009 zurückgegangen (was sich auf die Gebühren bis einschließlich 2011 auswirkte), stiegen sie 2010 wieder auf 1902 an.

 

Bei einer Fallzahl von nur 1400 bis 1500 Bestattungen jährlich sind solche Sprünge mit den gesetzlich vorgeschriebenen Kalkulationsmethoden für Gebühren kaum aufzufangen.

 

Bricht in einem Jahr die Fallzahl ein, führt dies zu Verlusten, die in die Kalkulationen der Folgejahre eingerechnet werden müssen und trotz evtl. wieder ansteigender Fallzahlen dort zu Gebührensteigerungen führen können.

 

Glücklicherweise sind die aus 2010 noch anteilig einzurechnenden Verlustvorträge für die Gebührenkalkulation 2012 mit 58.781,70 Euro moderat.

 

Deshalb konnten nahezu alle Gebührensätze in etwa konstant gehalten werden. Kleinen Steigerungen bei einzelnen Gebühren stehen Senkungen bei anderen gegenüber. Die einzige nennenswerte Steigerung ergab sich mit 3,94 % für die Ruhegärten. Sie ist auf Verbesserungen bei der Kontierung der Arbeitszeiten zurückzuführen.

 

Die Reduzierung der Gebühr für die Trauerhallennutzung (- 12,16 € bzw. – 7,58 %) ist zurückzuführen auf eine wegen des NKF geänderte Verteilung der kalkulatorischen Kosten.

 

In Anlage 8 wurden für die wichtigsten Grabarten die typischen Gesamtkosten einer städtischen Gebührenrechnung im Vergleich von 2011 zu 2012 zusammengestellt. Bis auf die anonyme Urnenbestattung gehen die Gesamtkosten für die Bürger 2012 demnach um bis zu einen Prozentpunkt zurück. Eine anonyme Urnenbestattung (Grabstellengebühr und Bestattungsgebühr) wird um 14,49 € oder 1,72 % teurer.

 

Bei den in den Anlagen beigefügten Berechnungen können vereinzelt Rundungsdifferenzen auftreten. Diese Rundungsdifferenzen sind durch die Vielzahl der dahinter stehenden Tabellen unvermeidlich und haben keinerlei Auswirkungen auf die Gebührenberechnung.

 

 

Gebührenberechnung

 

1.    Allgemeine Kostenschätzungen

 

Die Personalkosten wurden von 2010 nach 2011 mit 1 % und von 2011 nach 2012 mit 1,9 % hochgerechnet.

 

Die Sachkosten wurden von 2010 nach 2011 mit 1 % und von 2011 nach 2012 mit 1 % hochgerechnet.

 

 

2.        Fallzahlen

 

Für die Gebührenbedarfsberechnung 2012 wurden bei den Bestattungsgebühren die Fallzahlen des Jahres 2010 zugrunde gelegt. Hierdurch wird erreicht, dass die Kosten der einzelnen Bestattung ermittelt werden und darauf aufbauend die prognostizierten Kostensteigerungen eingerechnet werden können. Bei den Grabstellengebühren wurden ebenfalls die  Fallzahlen 2010 zugrunde gelegt.

 

 

3.    Grabstellengebühren

 

3.1  Allgemeines

 

Durch die Grabstellengebühren soll das zur Verfügung stellen von Grabflächen abgegolten werden.

 

In die Gebührenkalkulation fließen insbesondere folgende Kostenarten ein:

 

-         Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für das Anlagevermögen

-         Anlage und Unterhaltung des Wegenetzes (anteilige Kosten)

-         Personalkosten für Grabfelderschließungen, Pflege und Unterhaltung

-         Verwaltungskostenanteile

 

3.2     Gebührenmaßstab

 

Als Gebührenmaßstab gilt folgende Rechenformel:

 

           (Nutzungsdauer  x  Bruttograbfläche)

        + (Nutzungsdauer  x  Fallzahl)

        = Gebührenmaßstab

 

(nähere Erläuterung unter Ziffer 3.4).

 

Bei den anonymen Gräbern werden zusätzlich Pflegekosten berücksichtigt.

 

           Elemente des Gebührenmaßstabes:

 

-      Bruttograbfläche

 

Hierunter wird die Grabfläche bestehend aus

- Grabbeet

- Wegeanteile

- ggf. Fundamentstreifen

- ggf. Hinterpflanzung

verstanden.

 

-      Ruhezeiten/Nutzungsdauer

 

Die Ruhezeiten richten sich nach den Bodenbeschaffenheiten der Friedhöfe und sind durch die Friedhofssatzung (§ 11) bestimmt.

Das Nutzungsrecht kann bei Wahlgräbern, Wahlgräbern in besonderer Lage, Sondergrabstätten und Kolumbarien für die volle Ruhezeit oder anteilige Ruhezeiten erworben werden. Bei Reihengräbern und anonymen Gräbern endet das Nutzungsrecht stets mit dem Ablauf der Ruhezeit; eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

 

-      Fallzahlen

 

Es handelt sich hierbei um die Anzahl der Jahre für Grabneuerwerbe und die Verlängerung von Nutzungsrechten in Jahren.

 

3.3     Anteil öffentliches Grün

 

Beim Bau und Betrieb städtischer Friedhöfe handelt sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe entstehen gebührenrelevante und nicht gebührenrelevante Aufwendungen.

 

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen sollen die Gebühren für öffentliche Einrichtungen grundsätzlich kostendeckend kalkuliert werden. Hinsichtlich der Grabstellenkosten ist jedoch ein öffentlicher Anteil (sog. Anteil "öffentliches Grün") auszugliedern, da die Friedhofsanlagen neben Bestattungszwecken auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Der Anteil „öffentliches Grün“ wurde mit Ratsbeschluss 748/2010 (Gebührenvorlage für 2011) auf 15 % festgesetzt.

 

 

3.4.     Ermittlung der Gebührensätze

 

Die Gebührensätze ergeben sich im Prinzip aus folgender Rechenformel:

 

ansatzfähige Kosten  /  Fallzahl  =  Gebührensatz

 

Die Kosten werden wie folgt verursachungsgerecht zugeordnet:

 

           a)    Die Kosten, die vorwiegend unabhängig von der Größe der Grabflächen anfallen, werden gleichgewichtig auf alle Fälle verteilt. Hierzu zählen u.a. die Betriebsleitungs- und Verwaltungskosten sowie 30 % von den meisten Kostenarten (Hinweis auf Anlage 1, Blatt 3 bis 4).

 

b)    Die Kosten, deren Höhe vorwiegend von der Größe der Grabflächen abhängig sind, werden den Flächenanteilen verteilt. Zu nennen sind hier u.a. die Umlage Grabfelderschließung sowie 70 % von den meisten Kostenarten (Hinweis auf Anlage 1, Blatt 1 und 2).

 

c)      Bei den anonymen Gräbern, dem Gemeinschaftshain und dem Ruhegarten fließen zusätzlich Kosten für die Pflege der Grabfelder ein.

 

d)     Bei den Kolumbarien und dem Ruhegarten fallen des Weiteren kalkulatorische Kosten an.

 


3.5.   Vergleich der wichtigsten Grabstellengebühren:

 

Grabstelle                  Gebühren-                Gebühren-    Differenz       Änderung

                                       satz alt                      satz neu                               in %       

 

Erdreihengrab             59,17 €                       59,12 €           -0,05 €            -0,08 %

 

Erdwahlgrab                79,88 €                       79,08 €           -0,80 €            -1,00 %

 

Urnenreihengrab         43,71 €                       44,21 €           0,50 €              1,14 %

 

Urnenwahlgrab 62,50 €                      62,33 €           -0,17 €            -0,27 %

 

Alle Grabstellengebühren sind in Anlage 3, Blatt 3 dargestellt.

 

 

4.         Bestattungsgebühren/Gebühren für sonstige Leistungen auf Friedhöfen

 

4.1.     Allgemeines

 

Die Bestattungsgebühren werden für die Durchführung von Beisetzungen (insbesondere Ausheben und Schließen der Gräber) erhoben.

 

4.2.     Ermittlung der Gebührensätze

 

Die Gebührensätze errechnen sich - soweit spezifische Kostenermittlungen und Fallzahlen vorliegen – aus folgender Rechenformel:

 

ansatzfähige Kosten  /  Anzahl der Fälle  =  Gebührensatz

 

Beisetzungen für Personen unter 5 Jahre werden als 1/2 Fall berücksichtigt und der ermittelte Gebührensatz halbiert, da für diese Beisetzungen im Vergleich zu den Bestattungen von Personen über 5 Jahre in etwa lediglich der halbe Zeitaufwand erforderlich ist.

 

Der Arbeits- und Zeitaufwand für die Urnenbeisetzung in Kolumbarien ist im Vergleich zu den anderen Urnenbestattungen geringer, weil der Erdaushub und das spätere Verfüllen des Grabes entfallen.

 

Die unterschiedliche Entwicklung der Bestattungsgebühren basiert vorwiegend darauf, dass der Arbeitsaufwand für die einzelnen Leistungen überprüft und den aktuellen Verhältnissen angepasst wurde.

 


4.3.        Vergleich der wichtigsten Bestattungsgebühren:

 

Bestattungs-             Gebühren-                Gebühren-    Differenz       Änderung

art                                  satz alt                      satz neu                               in %       

 

Erdbestattung

Reihengrab                 578,64 €                     578,59 €         -0,05 €           -0,01 %

 

Erdbestattung

Wahlgrab                     680,28 €                     686,98 €           6,70 €           0,98 %

 

Urnenbestattung         128,59 €                     129,08 €           0,49 €           0,38 %

 

Urnenbestattung

Kolumbarium                 51,14 €                       50,33 €         -0,81 €           -1,58 %

 

Alle Bestattungs- und sonstigen Gebühren sind in Anlage 5 dargestellt.

 

 

5.      Ungewollte Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge 2010 (Ergebnis) und 2011

       (Prognose) sowie deren Ausgleich (Hinweis auf Anlage 6)

 

            Gebührenüberschüsse und –fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Da die Ergebnisse eines Kalkulationszeitraumes stets erst nach dessen Ablauf, mithin erst im Folgejahr vorliegen, verbleiben für den Ausgleich tatsächlich nur 2 Jahre.

 

 

Grabstellengebühren:

 

2010

 

Aus der Gegenüberstellung eines Fehlbetrages und eines Überschussanteils aus Vorjahren ergibt sich für das Jahr 2010 ein Gesamtverlust von 176.345,09 Euro.

 

Die Verwaltung schlägt vor, von diesem Verlust einen Anteil von 58.781,70 Euro in die Gebührenkalkulation 2012 vorzutragen.

 

2011

 

Es zeichnet sich ein geringer Fehlbetrag in Höhe von ca. 25.000 €.

 

Bestattungs- und sonstige Gebühren:

 

2010

 

Es ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 35.990,11 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Überschuss in die Gebührenkalkulation 2013 vorzutragen, da die Gebühren so gesenkt werden können.

 

2011

 

Es zeichnet sich ein Überschuss von ca. 51.000 € ab.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1273/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Werbelow, 67, 6750

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Festsetzung der Friedhofsgebühren als Pflichtaufgabe.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 131001, Produktgruppe 1310, Sachkonto 432100

(2.596.000 €)

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Alle zuzurechnenden Kosten sind Bestandteil der Kostenkalkulation Friedhofsgebühren.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Gebühren sind kraft Gesetzes kostendeckend zu kalkulieren.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Gebührenfestsetzungen sind nach Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes zu ermitteln.