Betreff
Haushalte 2012 ff.
- Kürzung des Zuschussbudgets der KulturStadt Leverkusen (KSL)
- Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) mit der Bezirksregierung Köln
- Finanzierung des städtischen Eigenanteils an der Gütergleisverlegung des Projektes "neue bahnstadt opladen (nbso)"
Vorlage
1000/2011
Aktenzeichen
hr-wen
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

1.      Die von der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2012 gedeckelte Zuführung (525510/ZFD) des Kernhaushaltes an die KSL wird von derzeit 8.493.250 € um jährlich 1.000.000 € gekürzt.

           

2.      Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt den Oberbürgermeister, mit der Bezirksregierung Köln die als Anlage beigefügte ÖRV abzuschließen.

Der Oberbürgermeister ist berechtigt, im Rahmen der Verhandlungen redaktionelle bzw. formale Änderungen, die den materiellen Teil der Vereinbarung nicht berühren, vorzunehmen.

 

3.      Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die KSL die unter Ziffer 1 genannte Kürzung über eine – verstärkt fortzusetzende – Haushaltskonsolidierung durch entsprechende

·        Aufwandsreduzierungen

·        Ertragssteigerungen sowie durch

·        Einwerbung von Spenden und Sponsoringverträgen mit Dritten

zu kompensieren.

 

gezeichnet:

Buchhorn, Häusler, Adomat

Begründung:

 

Das Projekt neue bahnstadt opladen ist das wichtigste städtebauliche Vorhaben der Stadt Leverkusen für die nächsten Jahrzehnte. Mit der Realisierung des Projektes - in Gänze - bietet sich für Leverkusen die einmalige Gelegenheit, auf der Brachfläche des ehemaligen Bahnausbesserungswerks Opladen neue Flächen für Wohnen und Arbeiten sowie Bildung und Freizeit zu realisieren und gleichzeitig die Stadtteile Quettingen und Opladen zu verbinden. Die Fläche liegt geographisch mitten im Herzen Leverkusens und nur durch die Realisierung des gesamten Projektes (West- und Ostteil) kann dieses Herzstück seine Impulsfunktion wirklich erfüllen. Hier liegt der Motor der Stadtentwicklung Leverkusens.

 

Nicht zuletzt durch die Kosten-Nutzen-Analyse wurde der hohe volkswirtschaftliche Mehrwert für die Stadt Leverkusen belegt.

 

Der Verlegung der Güterzugstrecke kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu, da sie einerseits Voraussetzung für die Erschließung der bisherigen Flächen zwischen den Gleisen der Personen- und Güterzugstrecke, andererseits notwendige Voraussetzung für die Realisierung der Bahnallee ist. Um auch die verkehrlichen Probleme Opladens nachhaltig lösen zu können, kommt der Bahnallee künftig eine zentrale Bedeutung zu.

 

Das gesamte Potential dieses Projektes kann nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn beide Teilbereiche, West- und Ostteil, in zeitlichem Zusammenhang realisiert werden. Die Realisierung der Gütergleisverlegung zu einem späteren Zeitpunkt muss aus heutiger Sicht als höchst unwahrscheinlich gesehen werden.

 

Bereits seit den Jahren 2007/ 2008 hat die Bezirksregierung Köln - Kommunalaufsicht – immer wieder erklärt, dass sie einer Finanzierung des städtischen Eigenanteils aus dem laufenden Haushalt wegen der angespannten Finanzsituation keine Zustimmung erteilen wird. Diese Position hat die Bezirksregierung seitdem beibehalten und immer wieder bekräftigt.

 

Die Realisierung des Gesamtprojektes neue bahnstadt opladen ist das erklärte Ziel großer politischer Mehrheiten der Stadt Leverkusen, insbesondere des Rates der Stadt Leverkusen, des Aufsichtsrats der neuen bahnstadt opladen GmbH sowie der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II. Hinsichtlich der einzelnen Beschlüsse wird auf die Vorlage 1111/2011 verwiesen. In Umsetzung dieser Beschlüsse galt es, alternative Finanzierungsmodelle zu entwickeln und mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Aufsichtsbehörde abzustimmen.

 

In Gesprächen am 23.02.2011 und 23.03.2011 bei Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken, an denen auch die Fraktionsvorsitzenden mehrheitlich teilgenommen haben, wurde durch die Bezirksregierung erneut betont, dass der Finanzierung des Eigenanteils für die Gütergleisverlegung aus dem städtischen Haushalt nach wie vor nicht zugestimmt werden kann.

 

Im Nachgang zu den Gesprächen hat die Verwaltung die vorgestellten Modelle überarbeitet und mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Über erste Zwischenergebnisse wurde der Rat in der Sondersitzung am 09.05.2011 detailliert informiert.

 

Mit TOP-Verteiler Schreiben vom 14.07.2011 wurde der Rat über weitere Zwischenergebnisse der Verhandlungen mit der Bezirksregierung Köln informiert.

 

Das Ergebnis der Verhandlungen ist die öffentlich - rechtliche Vereinbarung (Anlage).

 

Kern der Vereinbarung ist es, dass die Finanzierung des Eigenanteils haushaltsneutral, d.h. ohne zusätzliche finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt erfolgt.

 

Aus dem durch die Bezirksregierung Köln jährlich eingeräumten Korridor der freiwilligen Leistungen wird der Gesamtbetrag des städtischen Eigenanteils für die Gleisverlegung von rd. 7 Mio. € finanziert.

Die Verwaltung schlägt vor, die durch den Abschluss der Vereinbarung notwendigen Kürzungen um 1 Mio. € jährlich im Bereich der Position „Zuführung Kernhaushalt an die KulturStadtLeverkusen (KSL)“ vorzunehmen. Die damit erzielte Einsparung innerhalb des freiwilligen Korridors, wird als Rücklage für die Kosten der Entschädigung für die Gleisverlegung an die DB AG (Eigenanteil) gebildet.

 

Die durch das Finanzierungsmodell entstehenden Mittelreduzierungen im Bereich der KSL sollen durch die Bereitstellung von Kompensationsmitteln aufgefangen werden. (siehe Punkt 3 des Beschlussentwurfs).

 

Im Bereich der Kulturpflege erfolgt bereits heute schon eine breite Unterstützung durch Spender und Sponsoren. Durch intensive Gespräche mit Dritten, konnte sichergestellt werden, dass Kompensationsmittel in Höhe des Kürzungsvolumens zur Verfügung stehen.

 

Sofern die Mittelbereitstellung städtische Gesellschaften betrifft, erfolgt diese nach den in der Vereinbarung aufgestellten Kriterien. Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften lässt nach Aussage der Verantwortlichen eine entsprechende Unterstützung zu. Im Falle zustimmungspflichtiger Vereinbarungen, werden diese in den Gremien der städtischen Gesellschaften ggfls. zu erörtern und zu beschließen sein.

 

Darüber hinaus ist die KSL auch zukünftig gehalten, sich über weitere Aufwandsreduzierungen, Ertragssteigerungen sowie durch die Einwerbung von Spenden und Sponsoringverträgen mit Dritten aktiv an der städtischen Haushaltskonsolidierung zu beteiligen, um den Zuschussbedarf auf Dauer nachhaltig zu reduzieren und das Modell hierdurch ebenfalls zu unterstützen.

 

Die Zustimmung der Bezirksregierung Köln zum Abschluss des Finanzierungsvertrags bezüglich der Gleisverlegung mit der DB AG setzt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung voraus.

 

Eine Realisierung der Gleisverlegung ohne Abschluss der Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln ist nicht möglich.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1000/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wendling, Finanzen, 8823

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 041001, Sachkonto 525510 Erstattung an Beteiligungen KSL

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ab 2012 Reduzierung des städtischen Zuschusses KSL um 1 Mio. €, für die Dauer von 7 Jahren. Die eingesparten Mittel werden für die Finanzierung des Eigenanteils der Gütergleisverlegung verwandt.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe B)

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Siehe Begründung

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Für die Erstellung der Vorlage bedurfte es noch finaler Abstimmungen u. a. mit der Bezirksregierung Köln. Eine frühzeitigere Fertigstellung war daher nicht möglich. Da die Vorlage im Kontext mit den weiteren Beschlüssen im Zusammenhang mit der Gütergleisverlegung steht und die erforderlichen Beschlüsse in der Sitzung des Rates am 17.10.2011 erfolgen müssen, ist die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus zu behandeln.