Beschlussentwurf
Die Entgeltordnung des Museums Morsbroich wird zum 01.01.2012 – wie in Anlage 1 dargestellt – verändert.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Die Eintrittspreise
für das Museum sind zuletzt vor 5 Jahren erhöht worden.
Mit dieser Vorlage
wird der beschlossenen Konsolidierungsmaßnahme der KSL für den Bereich von
Museum Morsbroich entsprochen.
Ab dem 01.01.2012
soll auch im Museum Morsbroich die art-card eingeführt werden.
Die von der
Kunstzeitschrift „art“ aufgelegte „artcard“ gewährt deren Abonnenten ermäßigten
Eintritt in über 80 deutsche Museen. Der "wohl umfassendste Museumspass
für Deutschland" bindet in sein Netzwerk "fast alle führenden Museen
und Ausstellungshäuser" ein (art). Als Partner würde das Museum Morsbroich
im Kalender der Zeitschrift besonders hervorgehoben, zudem durch die Karte
selbst beworben. Eine Kooperation würde auch die positive Beziehung stützen,
die das Museum in den letzten Jahren mit den Redaktionen dieser wichtigsten
deutschsprachigen Kunstzeitschrift aufgebaut hat.
Zur Pflege treuer
Kunden bleiben die Preise für Jahreskarten unverändert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1277/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Uwe Rheinfrank / KSL – 412 / 8555613……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Anhebung der Eintrittsentgelte des Museums zum 01.01.2012
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Veranschlagung im Wirtschaftsplan 2012 der KulturStadtLev
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
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D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
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