Betreff
150. Geburtstag von Carl Duisberg am 29.09.2011
- Aberkennung der Ehrenbürgerwürde und Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße
- Bürgerantrag vom 23.09.2011
Vorlage
1283/2011
Aktenzeichen
011-12-11-wb
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag vom 23.09.2011 auf Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Carl Duisberg und Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße ab.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 23.09.2011 (s. Anlage 1) beantragen die Petenten anlässlich des 150. Geburtstags von Carl Duisberg am 29.09.2011, dass Carl Duisberg die Ehrenbürgerwürde aberkannt und die Carl-Duisberg-Straße umbenannt wird.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

 

Geheimrat Carl Duisberg wurde von der 1921 gegründeten Stadt Wiesdorf im September 1923 durch den Stadtrat die Ehrenbürgerschaft für seine besonderen Verdienste für die Entwicklung der Gemeinde im Umfeld des Bayer-Werkes verliehen.

 

Gemäß der Kommentierung zur Gemeindeordnung ist eindeutig davon auszugehen, dass eine Ehrenbürgerschaft ein höchstpersönliches Recht ist, das mit dem Tode der geehrten Persönlichkeit endet.

Insofern kann nicht von einer vorhandenen Ehrenbürgerschaft ausgegangen werden und diese auch nicht aberkannt werden. In diesem Punkt ist der Bürgerantrag mithin gegenstandslos.

 

Die Entscheidung über Umbenennungen von Straßennamen und Plätzen obliegt den politischen Gremien.

In der Kürze der Zeit lässt sich eine politisch, juristisch und historisch fundierte Bewertung des Handeln von Herrn Duisberg außerhalb seines lokalpolitischen Engagements nicht vornehmen, kann aber aus Sicht der Verwaltung angesichts der in Leverkusen unstrittigen zahlreichen Verdienste Duisbergs in Bezug auf die Infrastruktur und sozialen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Wiesdorf und in der Folge für die Stadt Leverkusen unterbleiben.

Es ist nicht zu erkennen, dass in Leverkusen ein öffentliches Interesse an einer Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße (und folgerichtig auch des Carl-Duisberg-Platzes) besteht.

Nebenbei erwähnt zieht eine Umbenennung auch erheblichen Aufwand für die Anwohner so wie Kosten nach sich, die von den Anwohnern getragen werden müssten. Auch aus diesem Grunde wäre eine Akzeptanz fraglich.

 

 

Aus den dargelegten Gründen ist der Bürgerantrag aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.