Betreff
Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen zugelassenen Taxen - Leverkusener Taxitarif - vom 24. November 1975
Vorlage
1292/2011
Aktenzeichen
43-00-hy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Verordnung zur 13. Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen zugelassenen Taxen – Leverkusener Taxitarif – vom 24. November 1975

 

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                               Stein

 

Begründung:

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der erheblichen Preissteigerungen in den letzten Jahren, insbesondere der Fahrzeuganschaffungs-, der Treibstoff- und Personalkosten, hat die Leverkusener Taxivereinigung e. V. (LTV) die Überprüfung bzw. die Erhöhung des Leverkusener Taxitarifs beantragt.

 

Nach § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Taxengewerbes angemessen sind und mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl im Einklang stehen.

 

Das Taxigewerbe gilt als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Es unterliegt nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes der gesetzlichen Beförderungspflicht. Das bedeutet, dass konzessionierte Taxiunternehmen verpflichtet sind, jede Person zu jeder Zeit zu den von Fahrgästen gewünschten Zielorten zu befördern. Das öffentliche Verkehrsinteresse wird seitens der Leverkusener Taxiunternehmen einerseits durch ergänzende ÖPNV-Angebote (zu bereits bestehenden Bus-Linienverkehren) und andererseits durch weiterführende Angebote (z. B. Kranken-, Nacht- und andere Individualfahrten) gewährleistet.

 

Zur Erhaltung des Taxigewerbes und damit eines beachtlichen Teils des ÖPNV und zur Gewährleistung der öffentlichen Verkehrsinteressen sind regelmäßig angemessene Tarifanpassungen erforderlich. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die einzelnen Taxiunternehmen weiterhin im Rahmen einer angepassten Konzessionierung auf einer wirtschaftlich gesunden Basis arbeiten können. Derartige Tarifanpassungen werden in Leverkusen seit vielen Jahren auch von der Akzeptanz der Unternehmer abhängig gemacht, da Tariferhöhungen auch zu einem Rückgang von Fahrgästen führen können.

 

Die letzte Tarifanpassung wurde im Jahr 2008 vorgenommen.

 

Von Seiten des Fachbereichs Straßenverkehr war daher zu prüfen, ob eine Tarifanpassung gerechtfertigt ist. Die Überprüfung umfasst die Ermittlung der tatsächlichen Kostensteigerungen im Taxigewerbe, soweit diese sich auf die Erhöhungen von Fahrzeuganschaffungs-, Personal-, Versicherungs-, und Kraftstoffkosten sowie auf erfolgte und folgende Steuererhöhungen beziehen.

 

Anhand der vom Bundes-Zentralverband Personenverkehr – Taxen- und Mietwagen e.V. (BZP) im Geschäftsbericht 2009/2010 ermittelten und veröffentlichten Zahlen zur Kostensteigerung wurde festgestellt, dass sich die Fixkosten und die Anschaffungskosten eines Fahrzeuges seit der letzten Tarifanpassung im Jahre 2008 um insgesamt 6,46 % erhöht haben.

Bei den variablen Kosten liegt eine Kostensteigerung von 6,59 % vor. Insbesondere die Treibstoffkosten haben sich deutlich erhöht.

Die Fix- und Anschaffungskosten wirken sich auf die Grundgebühr und die Wartekosten aus, die variablen Kosten auf das km-Entgelt und die Wartekosten.

Da diese Kostengruppen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind und eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Taxigewerbes zu verzeichnen ist, ist eine Erhöhung des Taxitarifs durchaus gerechtfertigt.

Die Berechnungen der prozentualen Erhöhungen sind als Anlage 3 beigefügt.

 

Die nachfolgende Tabelle verschafft eine Übersicht über den aktuellen Taxitarif in Leverkusen, den beantragten Tarif seitens der LTV sowie den Vorschlag des Fachbereichs Straßenverkehr:

 

 

Grundtarif

Kilometerpreis

Wartezeitentgelt

Zuschlag

 

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Großraumtaxi

gültiger Tarif

2,30 €

1,55 €

1,65 €

18,00 €

18,00 €

2,00 €

Vorschlag 36 neuer Tarif

2,40 €

1,65 €

1,75 €

20,30 €

20,30 €

2,10 €

Vorschlag LTV neuer Tarif

2,30 €

1,70 €

1,70 €

24,00 €

24,00 €

2,00 €

(ab d. 4. Person)

 

Bei dem Vorschlag des Fachbereichs Straßenverkehr wurde die Trennung von Tag- und Nachttarif beibehalten. Dadurch wird den unterschiedlichen Personalkosten, die sich durch Zeitzuschläge während der Nacht ergeben, Rechnung getragen.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen wurde vorab die Meinung der einzelnen Taxiunternehmer eingeholt. Die Mehrheit der 30 Taxiunternehmer hat sich für den Vorschlag der LTV ausgesprochen.

 

Lösung:

 

Um den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Taxiunternehmer, den Wünschen der LTV und dem gesetzlichen Auftrag als Aufsichtsbehörde Rechnung zu tragen, wurden nach den Rückmeldungen der Taxiunternehmer erneut Überlegungen hinsichtlich der Tariferhöhung unternommen. Aus der Zusammenfassung der verschiedenen Vorstellungen sowie unter Berücksichtigung der verschiedenen Stellungnahmen (s. Punkt Sonstiges) ergibt sich folgender neuer Tarif:

 

 

Grundtarif

Kilometerpreis

Wartezeitentgelt

Zuschlag

 

Tag

6 – 22 Uhr

Nacht

22 – 6 Uhr

Tag

6 – 22 Uhr

Nacht

22 – 6 Uhr

Großraumtaxi

 

neuer Tarif

 

2,40 €

 

1,70 €

 

1,70 €

 

24,00 €

 

24,00 €

 

2,00 €

(ab d. 5. Person)

 

Die Erhöhung der Grundgebühr ist aufgrund der Berechnung des Fachbereichs Straßenverkehr erforderlich und wird daher beibehalten. Bei dem Tages- und Nachttarif wurde im Unterscheid zu dem ursprünglichen Vorschlag des Fachbereichs Straßenverkehr eine Mischkalkulation vorgenommen. Damit wird dem Wunsch der LTV entsprochen. Die Wartekosten wurden ebenfalls entsprechend dem Vorschlag der  LTV erhöht.

Der Zuschlag für den Einsatz von Großraumtaxen wird – wie bisher – erst ab dem

5. Fahrgast fällig und erfährt keine Änderung. Die Zusatzgebühr bei Zahlung mit Kreditkarte bzw. EC-Karte bleibt ebenfalls unverändert bei 1,00 €.

 

Die Erhöhung stellt folgende prozentuale Veränderung dar:

 

für den Grundtarif                                                4,35 %

für den Tagestarif                                                9,68 %

für den Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif          3,03 %

für die Wartezeitgebühr                                    33,33 %

 

Beispiel für die Auswirkung der Tarifveränderung auf die Gebührenforderung:

durchschnittliche Taxifahrt in Leverkusen über 4,2 km, inkl. 2 Minuten Wartezeit

 

 

 

bisheriger Tarif

 

Vorschlag neuer Tarif

 

% - Veränderung

 

Tag (6 – 22 Uhr)

 

9,41 €

 

10,34 €

 

9,88

 

Nacht (22 – 6 Uhr)

 

9,83 €

 

10,34 €

 

5,19

 

Die vorgeschlagene Tariferhöhung ist aufgrund der Kostensteigerungen gerechtfertigt und entspricht dem Wunsch der LTV. Ein Vergleich mit den Taxitarifen umliegender Städte ist in der Anlage 4 beigefügt. Zwar erlauben derartige Vergleiche keinen Einblick in die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der ortsansässigen Taxiunternehmen, doch können mit den dort gültigen Tarifen bzw. dort vorliegenden Anträgen, Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation des Taxigewerbes insgesamt gezogen werden.

 

Die öffentlichen Verkehrsinteressen wurden auf der Grundlage der vorliegenden Tarifanpassung weiterhin garantiert.

Die Veränderungen der Verordnung sind in der Anlage 1 dargestellt. Zum Vergleich ist der derzeit gültige Taxitarif als Anlage 2 beigefügt.

 

Sonstiges

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen zu der beabsichtigten Tariferhöhung wurden vorgenommen. Die Stellungnahmen seitens

 

der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e. V. und

der Industrie- und Handelskammer zu Köln

 

liegen als verbindliche Bestandteile zu dieser Vorlage in den Fraktionen und den Einzelvertretern zur Einsichtnahme aus. Gleiches gilt für den Antrag der LTV.

 

Stellungnahmen der Gewerkschaft VERDI und der LTV lagen bis zum Ablauf der Anhörungsfrist am 23.09.2011 nicht vor. Es wird daher von dem Einverständnis hinsichtlich der beabsichtigten Erhöhung des Leverkuseners Taxitarifs ausgegangen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1292/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Heymann / 36 /.3641

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Erhöhung des Taxitarifs

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine Auswirkungen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine Auswirkungen

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine Auswirkungen

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine