Betreff
RadRegionRheinland
- Finanzierung des Eigenanteils
Vorlage
1295/2011
Aktenzeichen
200-No
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt folgende Erklärung:

Die aus der Herstellung von Rad- und Fußwegverbindungen im Rahmen der RadRegionRheinland entstehenden Investitionskosten werden nicht zur Überschreitung des zulässigen Höchstbetrages der Investitionskredite im maßgeblichen Zeitraum ihrer Realisierung führen.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Im Mai 2011 hat die Verwaltung den Förderantrag zur Herstellung überregionaler

Rad- und Fußwegverbindungen im Rahmen der RadRegionRheinland gestellt.

 

Dabei handelt es sich um den Dhünnradweg als überregionale Radwegeverbindung zwischen Rhein und Dhünntalsperre. Weitgehendst auf vorhandenen Wegen

in den Stadtteilen Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Alkenrath über Schlebusch bis zur Stadtgrenze Berg. Gladbach soll eine wieder erkennbare Route aufgebaut werden. Insbesondere im östlichen Bereich sollen Lücken geschlossen werden.

 

Der Wupperradweg verläuft über die Stadtteile Rheindorf, Bürrig, Opladen in nördlicher Richtung nach Leichlingen. Hier sollen im Bereich Reuschenberger Mühle und Imbach vorhandene Lücken geschlossen werden.

 

Haushaltsmittel stehen für das Jahr 2011 mit 196.000 € und 2012 mit 281.000 €

zur Verfügung.

 

Der Bewilligungsbescheid ist zeitnah noch für das Jahr 2011 [Fördersatz 70%] zu erwarten.

 

Da die Auszahlung der Fördermittel möglicherweise erst in den Jahren

2012 – 2015 erfolgen kann, fordert die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln eine zusätzliche Erklärung seitens des Rates der Stadt Leverkusen

„dass die Maßnahme innerhalb des für die Investitionstätigkeit maßgeblichen

  Realisierungszeitraums nicht zur Überschreitung des zulässigen Höchstbetrages

  der Investitionskredite führen wird“.

 

Diese Erklärung ist vom Rat zu beschließen, damit der Bewilligungsbescheid

erteilt werden kann.

 

Nach derzeitiger Planung sollen erste Teilmaßnahmen noch bis Jahresende 2011 umgesetzt werden. Bei entsprechender Witterung könnte die Gesamtmaßnahme

bis Ende 2012 abgeschlossen werden, maximal bis Sommer 2013.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1295/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Frau Noreiks / Fachbereich 20/200/ Telefon: 2031

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

RadRegionRheinland /  Lückenschlüsse an Dhünn- und Wupperradweg

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Dhünnradweg           Finanzstelle 66431205021079

                                   Finanzposition    783200

                                    Baukosten     2011 =   140.000 €

                                   2012 =   211.000 €

                                    

 

Wupperradweg         Finanzstelle 66721205021080

                                   Finanzposition    783200

                                    Baukosten     2011 =  56.000 €

                                   2012 =  70.000 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Bezirksregierung Köln ist mit Mail vom 10.10.2011 an die Stadt herangetreten, diesen zusätzlichen Beschluss durch den Rat der Stadt Leverkusen fassen zu lassen.

 

Damit erste Teilmaßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden können, ist die kurzfristige Erteilung des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln

notwendig.