Betreff
Veranstaltungen im Stadtgebiet im 1. Halbjahr 2012
Vorlage
1309/2011
Aktenzeichen
415-30-02-sp
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Im ersten Halbjahr 2012 werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke (I, II, III) fallen, gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 22.430 Euro.

 

II. Mittel sind im Wirtschaftsplan 2011 der KSL veranschlagt.

   (Rückstellung)

 

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Am 30. September 2011 befand die Jury über insgesamt 30 eingegangene Anträge. Die Jury setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Marlies Koch, Region Köln/Bonn e.V.; Petra Clemens, gewählte Vertreterin der Freien Szene (alle Sparten); Britta Reinhardt, gewählte Vertreterin der Freien Szene (Bildende Kunst); Anke Spiegel, Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev. Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied der Stimme.

 

Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien. Die Entscheidung der Jury wird jeweils kurz erläutert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1309/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Frau Spiegel, KSL, 406 4170……………………………………………..

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Zuschüsse für kulturelle Projekte im 1. Halbjahr 2012 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Im Wirtschaftsplan 2011 der KSL.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)